Wenn es eine interne Bewerbung ist bei demselben Arbeitgeber, dann sehe ich arbeitsvertraglich kein Problem. Da du den AG nicht wechseln würdest, müsstest du deinen unbefristeten Arbeitsvertrag nicht kündigen, um einen befristeten einzugehen.
Das würde man über eine Abordnung regeln. Da das bestehende AV nicht berührt wird, würdest du deinen Urlaub und die Stunden mitnehmen können. Auch das Vorstellungsgespräch sollte somit zumindest Arbeitszeit sein, aber das lässt sich sicherlich schnell klären.
Eine Beförderung gibt es für Tarifbeschäftigte nicht. Mehr Geld bekommst du, wenn dir vorübergehend (dann als Zulage) oder dauerhaft höherwertige Tätigkeiten übertragen werden.
Einen Anspruch auf Rückkehr auf denselben Arbeitsplatz hast du nicht, der AG kann dich im Rahmen des Direktionsrechts auch für eine andere Tätigkeit einsetzen, sofern die Eingruppierung passt. Was den konkreten Arbeitsort angeht, kommt es m.E. darauf an, ob ein solcher im AV vereinbart bzw. was ggf. dazu anderweitig geregelt worden ist.
Wenn die andere Stelle mehrere Jahre befristet ist, braucht man natürlich Ersatz für dich, sollte man dich auswählen. Ob man diesen Aufwand betreiben möchte, kann dir nur der AG beantworten.