Autor Thema: Herruntergruppierung im Zuge von Sparmaßnahmen  (Read 1580 times)

salin

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Folgende hypothetische Situation könnte eintreten, und ich würde gerne eure Meinungen und Erfahrungen dazu hören:

Ein Mitarbeiter ist seit über 20 Jahren ("unkündbar") beim gleichen Arbeitgeber tätig, in diesem Fall eine Einrichtung des öffentlichen Dienstes. Im Laufe seiner Karriere hat er sich kontinuierlich weiterentwickelt:

    Ausbildung abgeschlossen
    Tätigkeit als Hausmeister (zunächst Entgeltgruppe E3, später E5)
    Durch Weiterbildung auf eine höherwertige Stelle beworben (Entgeltgruppe E9a), auf der er seit 5 Jahren tätig ist.

Nun steht aufgrund von Einsparungsmaßnahmen die Entmietung externer Gebäude an, in denen der Mitarbeiter aktuell arbeitet. Die Mietverträge der Außenstellen sollen gekündigt werden, und durch die Zentralisierung und Zusammenführung von Einrichtungen, wie Fakultäten oder Instituten, entstehen voraussichtlich doppelt besetzte Stellen.

In einem solchen Szenario stelle ich mir folgende Fragen:

- Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber in Bezug auf Versetzungen der betroffenen Mitarbeitenden?
Kann eine Versetzung dazu führen, dass der Mitarbeiter auf eine Tätigkeit mit niedrigerer Wertigkeit eingesetzt wird?

- Bleibt in solchen Fällen die aktuelle Entgeltgruppe (hier E9a) erhalten, auch wenn die neue Tätigkeit diese nicht rechtfertigt? Z.b wieder zurück gezwungen zu den Hausmeistern (E5)?

- Welche rechtlichen oder tariflichen Regelungen gibt es im TV-L, die in so einer Situation greifen?

Ich freue mich über eure Einschätzungen, Erfahrungen und Hinweise zu ähnlichen Fällen.

MoinMoin

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Antw:Herruntergruppierung im Zuge von Sparmaßnahmen
« Antwort #1 am: 25.11.2024 10:26 »
- Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber in Bezug auf Versetzungen der betroffenen Mitarbeitenden?
Wenn kein konkreter Arbeitsort vertraglich fixiert ist, dann kann der AG den Mitarbeiter dahin versetzen, wo er Arbeit hat.
Und grundsätzlich ist es dann egal, ob er 5km oder 100km mehr Arbeitsweg hat.
Oder hat man da irgendwelche Rechte wohnortsnah eingesetzt zu werden?
Zitat
Kann eine Versetzung dazu führen, dass der Mitarbeiter auf eine Tätigkeit mit niedrigerer Wertigkeit eingesetzt wird?
Nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung.
In so einem Fall z.B.
Angebot einer EG gleiche Stelle 100km entfernt und als alternative eine Stelle ortsnah aber niedriger.

Zitat
- Bleibt in solchen Fällen die aktuelle Entgeltgruppe (hier E9a) erhalten, auch wenn die neue Tätigkeit diese nicht rechtfertigt? Z.b wieder zurück gezwungen zu den Hausmeistern (E5)?
Nein, es greift die Tarifautomatik, wenn man sich auf niedrigere Arbeit einigt, dann gibt es auch weniger Geld.
Und eine solchen AV Änderung geht nur einvernehmlich.
Zitat
- Welche rechtlichen oder tariflichen Regelungen gibt es im TV-L, die in so einer Situation greifen?
Die Tarifautomatik.

Natürlich muss beim Wegfall des Arbeitsplatzes mit 9a Tätigkeiten dem AN irgendwo im Lande (also beim AG) eine passender Job gesucht werden, der 9a entspricht. Und erst wenn man so etwas nachweislich nicht hat kann man und muss nach alternativen suchen, ob man höher oder niedrigwertige Tätigkeiten findet (und sei es durch betriebsbedingte Kündigung anderer).
Eine betriebsbedingte Kündigung der Person geht da eher nicht, da man vorher einen der "jüngeren" Kollegen "nicht unkündbaren" mit einer 9a Stelle kündigen müsste und den freien Posten dann entsprechend vergibt.

salin

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Antw:Herruntergruppierung im Zuge von Sparmaßnahmen
« Antwort #2 am: 25.11.2024 10:53 »
Vielen Dank für die Antwort!

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die "Zentrale" liegt tatsächlich in der gleichen Stadt, sodass es keine Probleme mit der Entfernung gibt. Mein Hauptanliegen ist vielmehr, was passiert, wenn nach der Zentralisierung beispielsweise in einem Institut plötzlich drei Mitarbeitende die gleiche Aufgabe, wie etwa die Beschaffung, übernehmen sollen.

Könnte es in solchen Fällen passieren, dass der Arbeitgeber sagt: „Sie waren doch früher Hausmeister – willkommen zurück im Team“? Ich möchte verstehen, ob und wie in solchen Szenarien sichergestellt wird, dass Mitarbeitende nicht auf frühere oder geringer bewertete Tätigkeiten zurückgestuft werden, insbesondere wenn dies nicht ihrem aktuellen Profil oder ihrer Entgeltgruppe entspricht.

Aber wie ich aus Ihrer Antwort lesen kann, geschieht dies wohl nur einvernehmlich. Das beruhigt etwas.

MoinMoin

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Antw:Herruntergruppierung im Zuge von Sparmaßnahmen
« Antwort #3 am: 25.11.2024 11:00 »
Aber wie ich aus Ihrer Antwort lesen kann, geschieht dies wohl nur einvernehmlich. Das beruhigt etwas.
jaein, bei einem "unkündbaren" ja, da er vor einer betriebsbedingten Kündigung stärker geschützt ist.

Wenn der AG tatsächlich feststellt, dass er nicht mehr genügend Arbeit für die 3 gibt und er nirgends EG gleiche Jobs frei hat oder generieren kann, dann müsste er zunächst die ungeschützten mittels betriebsbedingter Änderungskündigung herabgruppieren.

Tagelöhner

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Antw:Herruntergruppierung im Zuge von Sparmaßnahmen
« Antwort #4 am: 25.11.2024 21:13 »
In der Praxis wird das meist darauf hinauslaufen, dass der Mitarbeiter geringerwertige Tätigkeiten oder die höherwertigen Tätigkeiten nur noch in einem geringeren Umfang ausübt und das bisherige Entgelt einfach weitergezahlt wird. Die Tarifautomatik spielt an vielen Stellen des ÖD praktisch nur eine Rolle, wenn Mitarbeiter sie zur Anwendung bringen wollen und mit entsprechendem Nachdruck dahinter stehen.