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[Allg] Vaterschaftsurlaub

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Wildschnee:
Hallo zusammen,

laut EU-Recht haben Väter Anrecht auf zehn Tage bezahlten Urlaub.

Leider schafft es die deutsche Politik nicht, übergeordnetes Recht umzusetzen, weshalb nun auch bereits ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig ist und bereits erste Klagen auf Schadensersatz von Vätern eingereicht wurden.

Nun wird unser zweites Kind im Mai 25 geboren und ich möchte diesen Vaterschaftsurlaub einfordern. Da ich Lehrer bin, habe ich nicht die Möglichkeit Urlaub zu nehmen, da dieser (verständlicherweise) mit den Ferien abgegolten wird. Elternzeit möchte ich jedoch erst zum zweiten Lebensmonat nehmen, da ich die zwei Wochen Vaterschaftsurlaub von meinem Dienstherren einfordern möchte.

Wie würdet ihr in dieser Situation vorgehen? Ich finde es Familien gegenüber unverantwortlich, dass die deutsche Politik es versäumt hat, die Richtlinie fristgerecht umzusetzen...

cyrix42:
Du kannst ja vor dem EUGH dagegen klagen. BTW: Natürlich hast du auch als Lehrkraft nur 30 Tage Urlaub/ Jahr; und die sind auch nicht mit den Ferien abgegolten, sondern in den Ferien zu nehmen. An den übrigen Ferientagen arbeitest du…

Wildschnee:

--- Zitat von: cyrix42 am 26.11.2024 10:38 ---BTW: Natürlich hast du auch als Lehrkraft nur 30 Tage Urlaub/ Jahr; und die sind auch nicht mit den Ferien abgegolten, sondern in den Ferien zu nehmen. An den übrigen Ferientagen arbeitest du…

--- End quote ---

Ich habe lediglich aus der Verordnung über Urlaub, Mutterschutz und Elternzeit der bayerischen Beamten zitiert (dort Teil 2 §3 Absatz 5): 1Bei Professoren und Lehrern ist der Erholungsurlaub durch die unterrichtsfreie Zeit abgegolten.

Poincare:

--- Zitat von: Wildschnee am 26.11.2024 10:32 ---Hallo zusammen,

laut EU-Recht haben Väter Anrecht auf zehn Tage bezahlten Urlaub.

Leider schafft es die deutsche Politik nicht, übergeordnetes Recht umzusetzen, weshalb nun auch bereits ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig ist und bereits erste Klagen auf Schadensersatz von Vätern eingereicht wurden.

Nun wird unser zweites Kind im Mai 25 geboren und ich möchte diesen Vaterschaftsurlaub einfordern. Da ich Lehrer bin, habe ich nicht die Möglichkeit Urlaub zu nehmen, da dieser (verständlicherweise) mit den Ferien abgegolten wird. Elternzeit möchte ich jedoch erst zum zweiten Lebensmonat nehmen, da ich die zwei Wochen Vaterschaftsurlaub von meinem Dienstherren einfordern möchte.

Wie würdet ihr in dieser Situation vorgehen? Ich finde es Familien gegenüber unverantwortlich, dass die deutsche Politik es versäumt hat, die Richtlinie fristgerecht umzusetzen...

--- End quote ---

Wenn es umgesetzt wird, wird es bestimmt einen passus geben, dass der Vaterschaftsurlaub in den Ferien zu nehmen ist, da es sonst ein "unzulässiges Aussparen" ist...

Wildschnee:

--- Zitat von: Poincare am 26.11.2024 11:08 ---

Wenn es umgesetzt wird, wird es bestimmt einen passus geben, dass der Vaterschaftsurlaub in den Ferien zu nehmen ist, da es sonst ein "unzulässiges Aussparen" ist...

--- End quote ---

Auch das ist zu bezweifeln, da es im EU-Gesetz heißt: "Dieser Vaterschaftsurlaub sollte um den Zeitpunkt der Geburt des Kindes
herum genommen werden und eindeutig mit der Geburt – zum Zweck der Erbringung von Betreuungs- und
Pflegeleistungen – zusammenhängen"

Da sich der Geburtszeitpunkt der Kinder wenig um die Ferienzeiten schert, dürfte dies hinfällig sein, da es sich außerdem um einen Sonderurlaub handelt.

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