Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Fragen zum Wechsel in ein anderes Amt der selben Behörde

(1/1)

dwp:
Ich bin in einer Bundesbehörde angestellt und stieß im Intranet auf meine „Traumstelle“ in einem anderen Amt / Bundesland. Der Dienstposten ist in einer höheren Entgeldgruppe (die formalen Voraussetzungen dazu habe ich). Die Stelle ist aber nur auf ein paar Jahre befristet es wird in explizit drauf hingewiesen, dass es für Beamte (bin ich nicht) keine Planstelle gibt. Vorab würde ich gerne mal abchecken was da für ein Verfahren auf mich zukommt und ob sich das wirtschaftlich für mich überhaupt rechnet. (Umzug, höhere Miete etc.)

-   Es ist eine Interne Bewerbung, aber würde ich für ein Vorstellungsgepräch eine Abordnung bekommen und wäre das eine Dienstreise oder müsste ich dafür frei nehmen?

-   Ich habe wenig Interesse eine bestehende Festanstellung gegen eine befristete zu tauschen. Wie stehen die Chancen so einen Dienstposten als Abordnung mit Beförderung zu bekommen?

-   Kommt man in solchem Fall nach der Zeit in sein altes Amt  / auf den alten Dienstposten zurück?

-   Kann man seinen Resturlaub und die angesammelten Stunden mitnehmen?

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise und Denkanstöße

Organisator:
Da dein Arbeitgeber kein Interesse daran haben dürfte, dich für eine jahrelang befristete Stelle an eine andere Behörde auszuleihen (abzuordnen), würde ich dies als Privatvergnügen sehen. Das betrifft sowohl die Kosten / Freistellung für das Vorstellungsgespräch sowie dein weiteres berufliches Umfeld nach Ende der Befristung.

Sjuda:
Wenn es eine interne Bewerbung ist bei demselben Arbeitgeber, dann sehe ich arbeitsvertraglich kein Problem. Da du den AG nicht wechseln würdest, müsstest du deinen unbefristeten Arbeitsvertrag nicht kündigen, um einen befristeten einzugehen.
Das würde man über eine Abordnung regeln. Da das bestehende AV nicht berührt wird, würdest du deinen Urlaub und die Stunden mitnehmen können. Auch das Vorstellungsgespräch sollte somit zumindest Arbeitszeit sein, aber das lässt sich sicherlich schnell klären.

Eine Beförderung gibt es für Tarifbeschäftigte nicht. Mehr Geld bekommst du, wenn dir vorübergehend (dann als Zulage) oder dauerhaft höherwertige Tätigkeiten übertragen werden.

Einen Anspruch auf Rückkehr auf denselben Arbeitsplatz hast du nicht, der AG kann dich im Rahmen des Direktionsrechts auch für eine andere Tätigkeit einsetzen, sofern die Eingruppierung passt. Was den konkreten Arbeitsort angeht, kommt es m.E. darauf an, ob ein solcher im AV vereinbart  bzw. was ggf. dazu anderweitig geregelt worden ist.

Wenn die andere Stelle mehrere Jahre befristet ist, braucht man natürlich Ersatz für dich, sollte man dich auswählen. Ob man diesen Aufwand betreiben möchte, kann dir nur der AG beantworten.

dwp:

--- Zitat von: Sjuda am 26.11.2024 14:15 ---
Eine Beförderung gibt es für Tarifbeschäftigte nicht. Mehr Geld bekommst du, wenn dir vorübergehend (dann als Zulage) oder dauerhaft höherwertige Tätigkeiten übertragen werden.

--- End quote ---

Gut, wie sich das nennt ist mir egal, aber ohne das es mehr Geld gibt (einer meiner Hauptmotivatoren), kann ich mir die potentiell höhere Mitete am neuen Dienstort nicht leisten, auch wenn es da schön ist.


--- Zitat von: Sjuda am 26.11.2024 14:15 ---
Einen Anspruch auf Rückkehr auf denselben Arbeitsplatz hast du nicht, der AG kann dich im Rahmen des Direktionsrechts auch für eine andere Tätigkeit einsetzen, sofern die Eingruppierung passt. Was den konkreten Arbeitsort angeht, kommt es m.E. darauf an, ob ein solcher im AV vereinbart  bzw. was ggf. dazu anderweitig geregelt worden ist.

--- End quote ---

Wie vorher, wenn ich zurückkommen sollte bräuchte ich schon das höhere Gehalt, denn meine derzeitige Wohnung, mit der Bestandsmiete, habe ich dann nicht mehr. Das ich für höherwertigen Tätigkeiten geeignet bin, habe ich dann ja bewiesen. Es sei denn ich packe es doch nicht.

Wie ist das eigendlich, hat man da auch eine Probe- oder Erprobungszeit?

Jonesjena:
Meine Güte,

wieviel Geld du dort bekommst und ob sich das für dich rechnet, kannst doch nur du selbst beantworten.

Bei einer Abordnung kann es durchaus sein, dass die aufnehmende Dienststelle feststellt, dass sie dich doch nicht weiter beschäftigen will. Dieses Risiko ist immer gegeben. Wenn dann deine "Stammstelle" bereits wieder besetzt ist, dann gilt der Hinweis, dass man dir auch andere Tätigkeiten im Rahmen des Direktionsrechtes übertragen kann.

Wie du deine Wohnung bei Rückkehr usw. bezahlst, ist alleine deine Sache. Das interessiert den Arbeitgeber nicht. Wenn du eine höherwertige Stelle besetzt hattest, entsteht dadurch keinerlei Anspruch auf eine ebensolche Stelle nach Ablauf der Abordnung.

Navigation

[0] Message Index

Go to full version