Die Eingruppierung richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten. Ist eine Anforderung in der Person an der entsprechenden Stelle der Entgeltordnung formuliert (z.B. „… mit abgeschlossenem Hochschulstudium und entsprechenden Tätigkeiten“), die die betroffene Person nicht erfüllt, gibt es eine EG weniger.
Es wäre also zuerst zu klären, welche Tätigkeiten du dauerhaft auszuüben zu hast, dann, worin diese laut Entgeltordnung eingruppiert werden und schließlich, ob du alle persönlichen Voraussetzungen dabei erfüllst.
BTW: Es kann auch so sein, dass der AG die Aufgaben X nur dann zur dauerhaften Ausübung überträgt, wenn Kandidat Y die Voraussetzung Z erfüllt. Da kann man dann nichts machen, da dies sein Direktionsrecht ist. Das Tarifrecht greift erst, wenn die Aufgaben schon dauerhaft übertragen wurden.