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"Rentennah - rentenfern" Wie ist das eigentlich definiert?

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Faunus:
Hat irgendjemand eine Ahnung, wie eigentlich rentenfern/rentennah für die Geburtenjahrgänge definiert sind.

Es gibt doch den einen oder anderen ÖDler, der Verträge mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren unterschrieben hat, bei denen Zeiten angesammelt werden, um z.B. mit 64 ein Sabbatical zu nehmen und mit 65 als besonders langjähriger AN abschlagsfrei in Rente zu gehen. Da dürfte sich bei dem einen oder anderen mit einer neuen Regierung die langfristige Planung mit "abschlagsfrei" erledigt haben.

PS: Ich gehöre auch zu dieser Klientel, benötige aber nur noch 4 Jahre bis zum Beginn des Sabbaticals, 5 Jahre bis zur abschlagsfreien Renten mit 65 und gehe davon aus, dass 5 Jahre als rentennah gelten und nicht mehr so ohne weiteres änderbar sind - auch wenn die neue Regierung dieses m.M. nach versuchen wird.
Vermutlich wird ein Gericht dieses feststellen müssen *seufz*

BAT:
Rentennah und Rentenfern sind wohl eher Begriffe von der VBL, rentennah ist demnach alles von 1947 oder älter. Meines Wissens gibt es diese Begrifflichkeiten nicht für die GRV.

Rentenonkel:
Nach § 109 SGB VI stehen Versicherten ab dem vollendeten 55. Lebensjahr eine Rentenauskunft zu.

Daher stellt das BVerfG für alle Versicherten, die zum Zeitpunkt der Rechtsänderung bereits das 55. Lebensjahr erreicht haben, erhöhte Anforderung für mögliche Verschlechterungen durch den Gesetzgeber, weil die sich auf diese Rentenauskunft verlassen dürfen.

Bei Stichtagsregelungen gelten somit alle diejenigen als rentennah, die zum Zeitpunkt der ersten Lesung im Bundestag das 55. Lebensjahr bereits erreicht haben.

BAT:
Na, dann dauert es ja noch mit der Abschaffung der "Rente mit 63".

Faunus:
Danke @rentenonkel.
So hatte ich es bisher auch verstanden, nur war/bin ich mir da nicht mehr so sicher.

Merz, Lindner, Söder & Co. sind ja immer ganz vorne mit den "Ankündigungen" zur Änderung der abschalgsfreien Rente für besonders langjährige Versicherte, die das 65./63. Lebensjahr (ab Jahrgang 1964/Schwerbehinderung) erreicht haben.

Da frage ich mich natürlich, wie eine künftige Regierung die Abschlagsregelung kippen will, um die nächsten 5 Jahren, 10 Jahre oder 12 Jahre der Rentenversicherungskassen zu entlasten? Danach dürfte es ja sowieso wieder langsam aufwärts gehen.

Ich sehe schon wieder die Gerichte bemüht, weil Politiker Ihre Arbeit wieder Mal nicht korrekt machen. Ich werde dann schon mal , sobald nächstes/übernächstes Jahr das entsprechende Gesetz auf Grund der Mehrheitsverhältnisse Parlamanet und Bundesrat passiert hat, meinen Einspruch bei der DRV in Berlin einreichen *seufz*

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