Autor Thema: "Rentennah - rentenfern" Wie ist das eigentlich definiert?  (Read 2029 times)

BAT

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Wobei ja streng genommen - rein rechtlich - die "Rente mit 63" die Rentenkasse nicht belastet, da sie als versicherungsfremde Leistungen durch Steuern ausgeglichen werden soll.

In der Realität funktioniert das aber nicht vollumfänglich.

Sollte zum wirklich in Rente gegangen werden sind aber die Kosten der entfallen Arbeitsleistungen auf dem Markt mit anzubringen.

Rentenonkel

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@BAT: Es ist grundsätzlich richtig, dass der Bund einen Bundeszuschuss zahlt, um sogenannte nicht beitragsgedeckte Leistungen zu erstatten. Obwohl der Bundeszuschuss massiv steigt, deckt er dennoch nicht diese Leistungen vollumfänglich, da der Bund der Rentenversicherung immer mehr Leistungen aufbürdet, die nicht beitragsgedeckt sind. Alleine in den kommenden drei Jahren fehlen voraussichtlich fast 9 Mrd Euro, die die Solidargemeinschaft der Beitragszahler auffangen muss.

Die Kosten der entfallenen Arbeitsleistung kommen nur dann zum Tragen, wenn die Menschen, die eine Rente erhalten, auch gleichzeitig in Ruhestand gehen. Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen ist ein Weiterarbeiten erlaubt und viele nutzen diese Möglichkeit. Wenn der Gesetzgeber allerdings auf die Idee kommen sollte, die Weiterarbeit durch Steuer- und/oder Sozialversicherungsfreiheit zu subventionieren, dann fehlen auch dort wieder Einnahmen.

Das Geld, was für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte für Steuermittel subventioniert werden muss, fehlt dennoch an anderer Stelle. Je mehr Geld für die Rentenversicherung ausgegeben werden muss, desto weniger politischen Spielraum hat der Gesetzgeber. Das sieht man ja auch an der letzten Haushaltsdebatte der Ampel oder in den anderen Foren bei der Frage der amtsangemessenen Alimentation.