Autor Thema: Unterschiedliche Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit  (Read 918 times)

Daggi72

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Guten Morgen, ich bin Sachbearbeiterin seit 22 Jahren an einer TU und in TVL 9B.

Meine Kolleg*innen haben alle studiert bzw. den Verwaltungslehrgang 2 gemacht und sind bei gleicher Tätigkeit in TVL 10 eingruppiert.

Mein Vorgesetzer beruft sich immer darauf, dass ich mindestens auch diesen Lehrgang machen müsste um höhergruppiert zu werden-stimmt das? Ist nicht relevant, dass alle Tätigkeitsbeschreibungen gleich sind? :)

Gewerbler

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Antw:Unterschiedliche Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit
« Antwort #1 am: 26.11.2024 12:41 »
Wenn die Tätigkeiten EG 10 sind und eine Voraussetzung in der Person im Vorhandensein des Studiums bzw. Lehrgangs ist und du weder das eine noch das andere hast, wirst du eine EG darunter eingestellt, sofern du die Stelle bekommst (was offenbar der Fall ist).

Dann wäre das so korrekt - wenn den Lehrgang machst und damit die Voraussetzungen erfüllst, wirst du in die der Tätigkeit entsprechende EG aufgenommen.

Plakatives (klar, unrealistisches Beispiel): Der Pförtner kriegt eine Stelle in der Raketenwissenschaft, nach EG 14 bewertet. Da er kein Studium hat, bekommt er "nur" EG 13 bezahlt. Wenn er das Studium nachgeholt hat, bekommt er dann EG 14.

Daggi72

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Antw:Unterschiedliche Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit
« Antwort #2 am: 26.11.2024 13:03 »
Vielen Dank für die Erläuterung... :D

MoinMoin

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Antw:Unterschiedliche Eingruppierung bei gleicher Tätigkeit
« Antwort #3 am: 26.11.2024 15:28 »
Du könntest ihm aber auch erklären, dass du nicht 9b Fallgruppe 3 sondern Fallgruppe 2 bist und damit das Studium als Voraussetzung nicht benötigt und eh keinerlei Ausbildungsvoraussetzungen Existieren wird.