Wenn die Tätigkeiten EG 10 sind und eine Voraussetzung in der Person im Vorhandensein des Studiums bzw. Lehrgangs ist und du weder das eine noch das andere hast, wirst du eine EG darunter eingestellt, sofern du die Stelle bekommst (was offenbar der Fall ist).
Dann wäre das so korrekt - wenn den Lehrgang machst und damit die Voraussetzungen erfüllst, wirst du in die der Tätigkeit entsprechende EG aufgenommen.
Plakatives (klar, unrealistisches Beispiel): Der Pförtner kriegt eine Stelle in der Raketenwissenschaft, nach EG 14 bewertet. Da er kein Studium hat, bekommt er "nur" EG 13 bezahlt. Wenn er das Studium nachgeholt hat, bekommt er dann EG 14.