Autor Thema: Höhergruppierung in Stufe 6: Zulage?  (Read 1429 times)

eamschaugoo

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Höhergruppierung in Stufe 6: Zulage?
« am: 26.11.2024 13:52 »
Hallo,

ich habe folgende Frage: Derzeit erhalte ich in der Entgeltstufe 6 eine Zulage nach §16.5 TV-L i.H.v. 20% der Entgeltstufe 2 derselben Entgeltgruppe.

Sollte ich nun in die nächste Entgeltgruppe aufsteigen, käme ich dort auf die Entgeltstufe 5; auf Grundlage des §16.5 TV-L gibt es hier aber maximal eine Vorweggewährung von einer Entgeltstufe (theoretisch zwar 2, die es aber real auf Stufe 5 nicht geben kann).

Im Ergebnis wäre ich durch die Beförderung in die nächsthöhere Entgeltgruppe finanziell erheblich schlechter gestellt als zum jetzgen Zeitpunkt!

Dieser Effekt tritt nur bei einem Entgeltgruppenaufstieg aus der Stufe 6 mit der "vollen" Zulage aus §16.5 auf. Es liegt die Vermutung nahe, dass dieser Sachverhalt einfach von den Machern des TV-L übersehen wurde.

Weiß jemand hierfür einen "Workaround" oder habe ich möglicherweise hier einen Sachverhalt übersehen? Vielen Dank für Eure Ideen!

tv-landschaft

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Antw:Höhergruppierung in Stufe 6: Zulage?
« Antwort #1 am: 26.11.2024 14:23 »
Zitat
Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten.

Da steht nicht, dass man dazu in der Endstufe sein muss, man muss nur das Entgelt der Endstufe bekommen. Das kann soweit ich weiß auch mittels Stufenvorweggewährung passieren.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in Stufe 6: Zulage?
« Antwort #2 am: 26.11.2024 14:37 »
Zitat
Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 zusätzlich erhalten.

Da steht nicht, dass man dazu in der Endstufe sein muss, man muss nur das Entgelt der Endstufe bekommen. Das kann soweit ich weiß auch mittels Stufenvorweggewährung passieren.
Ja, so könnte man es sehen, so wird es aber nicht gesehen.
Der Bund hat deswegen, ja auch die Stufe 5 mit in die +20% der Stufe 2 Zulage aufgenommen, da die dort eben das von eamschaugoo geschilderte Problem erkannt hat. Auch ist die Zulage von 5 auf 6 halt ein Pfeuchter Pfurz.

tv-landschaft

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Antw:Höhergruppierung in Stufe 6: Zulage?
« Antwort #3 am: 26.11.2024 15:22 »
Gut zu wissen, mich betrifft das demnächst nämlich wahrscheinlich ebenso in Stufe 5. Dann muss man in Stufe 5 eben doch mit (AT-)Fachkräftezulage ausgleichen.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in Stufe 6: Zulage?
« Antwort #4 am: 26.11.2024 15:28 »
Gut zu wissen, mich betrifft das demnächst nämlich wahrscheinlich ebenso in Stufe 5. Dann muss man in Stufe 5 eben doch mit (AT-)Fachkräftezulage ausgleichen.
Wo im TVL gibt es die denn?

tv-landschaft

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Antw:Höhergruppierung in Stufe 6: Zulage?
« Antwort #5 am: 26.11.2024 19:33 »
Im TV-L direkt gar nicht, darum schrieb ich ja AT. In den meisten Bundesländern sollte es dafür allerdings Formulierungen als Rundschreiben oder Schnellbrief des jeweils zuständigen Ministeriums geben.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in Stufe 6: Zulage?
« Antwort #6 am: 27.11.2024 06:39 »
Im TV-L direkt gar nicht, darum schrieb ich ja AT. In den meisten Bundesländern sollte es dafür allerdings Formulierungen als Rundschreiben oder Schnellbrief des jeweils zuständigen Ministeriums geben.
Ok hatte mich falsch ausgedrückt, welche A im Bereich TVL, bietet denn so was an?
Haste da mal einen Hinweis auf die Rundbriefe

tv-landschaft

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Antw:Höhergruppierung in Stufe 6: Zulage?
« Antwort #7 am: 27.11.2024 08:07 »
Stimmt gilt nur für ausgewählte Gruppen wie Ingenieure, Ärzte, IT, etc. Vielleicht trifft das ja auf OP zu.


Beispiel aus Bremen:
https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/rundschreiben-des-senators-fuer-finanzen-nr-14-2023-zulage-zur-gewinnung-oder-bindung-von-fachkraeften-fachkraeftezulage-214156

P.S. hier sogar ohne maximale Höhe wie die oft genannten 1000€ brutto/Monat, solange es das Gesamtgehalt des Vorgesetzten nicht übersteigt. Ich hatte ansonsten auch schon Grenzen von 1000€ und 1500€ ohne Bezugnahme auf den Vorgesetzten in solchen Schreiben gesehen. (letzteres war aber glaube ich TVoeD)
« Last Edit: 27.11.2024 08:20 von tv-landschaft »

Capo

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Antw:Höhergruppierung in Stufe 6: Zulage?
« Antwort #8 am: 27.11.2024 10:22 »
Normalerweise fallen solche Zulagen bei einer Höhergruppierung weg. Sie werden meines Wissens bei der Berechnung des Garantiebetrages aber Berücksichtigt, du würdest dann Max den Betrag der neuen Entgeldgruppe Stufe 6 bekommen, das wäre in deinen Fall wenn ich es richtig verstanden habe aber Wenig als Du jetzt hast? Dann solltest Du mit deinen AG darüber reden, Du musst ja nicht die neuen Tätigkeiten übernehmen. Er könnte Dir ja die Stufe 6 Vorweggewähren und dir dann eine Zulage nach §16.5 gewähren.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in Stufe 6: Zulage?
« Antwort #9 am: 27.11.2024 10:35 »
Stimmt gilt nur für ausgewählte Gruppen wie Ingenieure, Ärzte, IT, etc. Vielleicht trifft das ja auf OP zu.


Beispiel aus Bremen:
https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/rundschreiben-des-senators-fuer-finanzen-nr-14-2023-zulage-zur-gewinnung-oder-bindung-von-fachkraeften-fachkraeftezulage-214156

P.S. hier sogar ohne maximale Höhe wie die oft genannten 1000€ brutto/Monat, solange es das Gesamtgehalt des Vorgesetzten nicht übersteigt. Ich hatte ansonsten auch schon Grenzen von 1000€ und 1500€ ohne Bezugnahme auf den Vorgesetzten in solchen Schreiben gesehen. (letzteres war aber glaube ich TVoeD)
Ah kannte ich noch nicht.
Ist ja erschreckend, dass ein Teil derjenigen, die schwer zu binden sind, davon ausgenommen sind.
Also die, die Mastertätigkeiten machen.

Und süß, dass es da immer noch Menschen gibt, die meinen, dass ein Vorgesetzter zwingend mehr verdienen muss, als der mehr Mehrwert generierende Spezialist.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung in Stufe 6: Zulage?
« Antwort #10 am: 27.11.2024 10:37 »
Normalerweise fallen solche Zulagen bei einer Höhergruppierung weg.
Hängt halt von der Formulierung ab und die ist meist so wie du beschreibst.

Zitat
Sie werden meines Wissens bei der Berechnung des Garantiebetrages aber Berücksichtigt,
Nein, muss nicht, kann aber.
Hängt halt von der Formulierung ab  8)
[/quote]du würdest dann Max den Betrag der neuen Entgeldtgruppe Stufe 6 bekommen, das wäre in deinen Fall wenn ich es richtig verstanden habe aber Wenig als Du jetzt hast? Dann solltest Du mit deinen AG darüber reden, Du musst ja nicht die neuen Tätigkeiten übernehmen. Er könnte Dir ja die Stufe 6 Vorweggewähren und dir dann eine Zulage nach §16.5 gewähren.
[/quote]
Oder die neue Interpretation des Bundes sich aneignen.