Normalerweise fallen solche Zulagen bei einer Höhergruppierung weg.
Hängt halt von der Formulierung ab und die ist meist so wie du beschreibst.
Sie werden meines Wissens bei der Berechnung des Garantiebetrages aber Berücksichtigt,
Nein, muss nicht, kann aber.
Hängt halt von der Formulierung ab

[/quote]du würdest dann Max den Betrag der neuen Entgel
dtgruppe Stufe 6 bekommen, das wäre in deinen Fall wenn ich es richtig verstanden habe aber Wenig als Du jetzt hast? Dann solltest Du mit deinen AG darüber reden, Du musst ja nicht die neuen Tätigkeiten übernehmen. Er könnte Dir ja die Stufe 6 Vorweggewähren und dir dann eine Zulage nach §16.5 gewähren.
[/quote]
Oder die neue Interpretation des Bundes sich aneignen.