Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
A II abbrechen, was kommt auf mich zu?
Kokosnuss:
Hallo,
was kommt auf mich zu, wenn ich den laufenden A2 abbreche?
Ich habe nichts unterschrieben.
Keine Rückzahlungsvereinbarung und keine Bleibeverpflichtung.
Abbruch wegen externen, in der freien Wirtschaft angebotenen Job.
Viele Grüße
FearOfTheDuck:
Bis auf einen angesäuerten Alt-AG fällt mir nichts ein. Und auch dann nur, wenn er dir gute Konditionen geboten hat.
OrganisationsGuy:
Welches Bundesland? In RLP gibt's einen Bezirkstarifvertrag der die Rückzahlung bereits regelt, da braucht es keine gesonderte Vereinbarung.
Beamter:
--- Zitat von: OrganisationsGuy am 26.11.2024 13:26 ---Welches Bundesland? In RLP gibt's einen Bezirkstarifvertrag der die Rückzahlung bereits regelt, da braucht es keine gesonderte Vereinbarung.
--- End quote ---
Das möchte ich sehen. Wenn tatsächlich nichts unterschrieben wurde, was ich ein bisschen bezweifle, können keine Ansprüche bestehen. Wie soll das privatrechtlich funktionieren?
OrganisationsGuy:
Ich hab auch nicht bei der letzten Tarifverhandlung unterschrieben das ich mit dem Kümmerbetrag einverstanden bin, krieg ich trotzdem.
http://www.ksi-mainz.de/fileadmin/pdf/Bezirkstarifvertrag_2017.pdf
Verdi hat den Vertrag mit den Arbeitgebern aufgesetzt, wird schon stimmen.
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