Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
A II abbrechen, was kommt auf mich zu?
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 27.11.2024 12:54 ---Dann müsste der TE sein Bundesland nennen und ob es ggf. Hinweise in diese Richtung gegeben hat.
--- End quote ---
Hat er genannt:
--- Zitat von: Kokosnuss am 26.11.2024 20:20 ---Bundesland NRW
...
--- End quote ---
Daher gelten für ihn die genannten Ausführungen zum landesbezirklichen Tarifvertrag (TVöD-NRW).
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 27.11.2024 12:54 ---
Dann müsste der TE sein Bundesland nennen und ob es ggf. Hinweise in diese Richtung gegeben hat.
--- End quote ---
Ich habe leider nicht mehr in meinen Unterlagen gefunden, es gab m.W. schonmal ein LAG Urteil hier in NRW, dass ein fehlender Hinweis nicht die Rückzahlungsverpflichtung verwirkt, da im Tarifvertrag (TVöD-NRW) hierzu keine entsprechende Konsequenz bei einem fehlenden Hinweis vereinbart wurde. Ich suche aber noch ;)
FearOfTheDuck:
Nochmals Danke!
Er hat das aber auch klein geschrieben. :-X
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