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Berechnung JSZ nach Beendigung der Elternzeit _ EZ bis 01.11.2024

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Austausch123:
Hallo in die Runde,

betreffend Jahressonderzahlung habe ich versucht eine Fallkonstellation nachzuvollziehen.

Meine Kollegin war vom 28.01.2023 bis einschl. 01.11.2024 in Elternzeit.
Seit dem 02.11.2024 ist sie im Beschäftigungsverbot.

Sie hätte somit einen Anspruch auf JSZ für 2 Monate.

Im Tarifvertrag VKA habe ich gelesen, dass die Berechnungsgrundlage der Juli/August/September ist.
Entsprechend wäre eig. hierzu der letzte volle Kalendermonat vor der Elternzeit heranzuziehen. Allerdings habe ich im Tarifvertrag auch untenstehnden Passus vorgefunden:

Sofern das Arbeitsverhältnis nach dem 30. September aufgenommen wurde, wird der Monat für die Kalkulierung herangezogen, in dem der Beschäftigte erstmals einen vollen Kalendermonat im Arbeitsverhältnis stand.

Fraglich ist, ob es sich mit der Definition "sofern das Arbeitsverhältnis nach dem 30.09.. aufgenommen wurde" lediglich Eintritte gemeint sind oder allgemein Fallkonstellationen wie Wiederaufnahme nach Elternzeit oder nach längerer Erkrankung. etc.  Somit wäre durchaus das Entgelt von Dezember 2024 die Berechnungsgrundlage.

McOldie:
M.E. ist hier auf den Zeitraum vor der Elternzeit zurückzugreifen. Der Tarifvertrag schließt einen Rückgriff auf einen Ersatz-Bemessungszeitraum aus dem Vorjahr nicht aus.

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