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Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen

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beamtenjeff:
Nabend zusammen,

meine Beihilfe hält seit 8 Wochen die Beine still und hat es bisher nicht für nötig gehalten über meinen Antrag auf Beihilfe zu entscheiden. Im Raum stehen ~3500€ die ich seither nicht-verzinst auslege. Vor 4 Wochen habe ich an den Antrag via Email erinnert, seither weiterhin Stille und nur die Rückmeldung, dass man mitten in einer Systemumstellung steckte und "erst jetzt wieder anfangen kann Anträge abzuarbeiten". Vor ein paar Tagen dann, habe ich heraus gefunden, dass man auch Abschläge beantragen kann: also das auch noch gemacht.

Nun hab ich mir selbst die Grenze gesetzt bis Freitag zu warten und dann mit anwaltliche Unterstützung etwas gegen den Stillstand zu unternehmen - ich habe zum Glück schon lange eine Rechtsschutz.

Hat jemand Erfahrungen zu solch oder einem ähnlichem Vorhaben? Wer wäre hier rein rechtlich mein Gegenüber, die Beihilfe selbst? Ich bin es leid hier einfach untätig zu sein und bin bereit denen jetzt Dampf unter dem Hintern zu machen. Es handelt sich um die Beihilfe BVA Frankfurt (Oder).

Bodycount02:
Dann sei froh, dass du in Frankfurt/ODER und nicht Frankfurt/MAIN ansässig bist. In Hessen sind Bearbeitungszeiten von bis zu 3 Monaten keine Seltenheit. Ansprüche auf irgendwas haben sich hier nicht ergeben, hab das juristisch mal überprüfen lassen.

Einigung2023:
Zuletzt im Sommer was beim BVA Frankfurt/Oder eingereicht, ging auch zügig. Bisher nie Probleme gehabt, sehr hilfsbereit, wenn ich telefonisch nachgefragt hatte. Dann meist noch in der gleichen Woche den Bescheid bekommen. Es gab auch schon Bearbeitungsgszeiten von 7 Tagen, Rechnung in Höhe von ~300€.

beamtenjeff:

--- Zitat von: Bodycount02 am 26.11.2024 22:48 ---Dann sei froh, dass du in Frankfurt/ODER und nicht Frankfurt/MAIN ansässig bist. In Hessen sind Bearbeitungszeiten von bis zu 3 Monaten keine Seltenheit. Ansprüche auf irgendwas haben sich hier nicht ergeben, hab das juristisch mal überprüfen lassen.

--- End quote ---

Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?

BalBund:

--- Zitat von: beamtenjeff am 26.11.2024 23:02 ---Absolute Frechheit. Woher soll das Geld denn kommen, in der Zwischenzeit? Ich hoffe, dass das mit dem Abschlag wenigstens klappt und schnell bearbeitet wird...
Was genau ist bei der Prüfung heraus gekommen? Grundsätzlich hat man ja einen rechtlichen Anspruch auf Beihilfe und die maximale hinnehmbare Bearbeitungszeit müsste sich doch auf juristischer Ebene an irgendetwas orientieren?

--- End quote ---

Die Frist ist hier, wie bei jedem Antrag, der nicht speziellen gesetzlichen Fristen unterliegt grundsätzlich erst einmal bei 12 Wochen, bei begründeten Verzögerungen und einer erfolgten Zwischenmitteilung bis 24 Wochen. Unbefriedigend, keine Frage, aktuell bearbeitet das BVA Anträge von Anfang September, aber rechtlich wirklich greifbar ist es kaum.

Das neue Factoringsystem des BVA ist nach allem was mir bekannt ist ....nun das schreibe ich hier nicht öffentlich...

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