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Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen

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SGLBund:
Auf dem Bescheid steht die Postanschrift und die ist in diesem neuen System grundsätzlich für alle behilfeberechtigten Bundesbeamten FFO. Dort werden alle postalisch eingehenden Anträge und Schreiben gesammelt, bevor sie von dort nach Polen gehen, dort eingescannt und dann digital in das Abrechnungssystem eingespielt werden. 

An der grundsätzlich zuständigen Beihilfestelle hat sich nichts geändert, dazu gab es ein Infoschreiben des BVA.

Umlauf:

--- Zitat von: SGLBund am 26.06.2025 13:32 ---Auf dem Bescheid steht die Postanschrift und die ist in diesem neuen System grundsätzlich für alle behilfeberechtigten Bundesbeamten FFO. Dort werden alle postalisch eingehenden Anträge und Schreiben gesammelt, bevor sie von dort nach Polen gehen, dort eingescannt und dann digital in das Abrechnungssystem eingespielt werden. 

An der grundsätzlich zuständigen Beihilfestelle hat sich nichts geändert, dazu gab es ein Infoschreiben des BVA.

--- End quote ---

Es werden im Bereich der „neuen Beihilfesoftware“ Cluster gebildet. Bei der Beihilfestelle Frankfurt (O) kann die elektronische Akte auch in Neubrandenburg oder Pommelen bearbeitet werden. Ob der bundeseigene Dienstleister des BVA in Polen scannen lässt weiß ich nicht. Wenn, dürfte das aber nicht für alle Kundenbehörden gelten.

Da Rezepte, halbwegs genormt sind, sind sie erheblich einfacher Auszulesen. Wenn man nur diese einreicht, ist alles nach ein paar Tagen abgeschlossen. Genormte Arztrechnungen sind eine Idee für die ferne Zukunft. Wenn es diese überhaupt einmal geben wird.

Es wird weiterhin das Personal für die neue Software geschult. Deswegen hat sich auch der Berg an Anträgen gebildet.

xap:

--- Zitat von: SGLBund am 26.06.2025 13:32 ---Auf dem Bescheid steht die Postanschrift und die ist in diesem neuen System grundsätzlich für alle behilfeberechtigten Bundesbeamten FFO. Dort werden alle postalisch eingehenden Anträge und Schreiben gesammelt, bevor sie von dort nach Polen gehen, dort eingescannt und dann digital in das Abrechnungssystem eingespielt werden. 

An der grundsätzlich zuständigen Beihilfestelle hat sich nichts geändert, dazu gab es ein Infoschreiben des BVA.

--- End quote ---

Ich reiche seit Jahren keine Anträge postalisch ein, sondern immer „digital“ per App. Die Begründung greift für mich also nur bedingt. Gibt es das Infoschreiben öffentlich abrufbar? Aber danke für die Info, dass die Beihilfestelle beibehalten bleibt. Denn ich war mit meiner grundsätzlich zufrieden und selbst ob der Angaben auf dem Bescheid überrascht.

SGLBund:
Habe mir das Schreiben jetzt nochmal von einem Bekannten schicken lassen, die haben das damals erhalten als sie in das neue System gewechselt sind. Anschrift jetzt FFO, seine Beihilfestelle und seine Bearbeiter sitzen aber weiterhin in Köln.

SGLBund:
Ob der bundeseigene Dienstleister des BVA in Polen scannen lässt weiß ich nicht. Wenn, dürfte das aber nicht für alle Kundenbehörden gelten.


Gilt zumindest für alle Kundenbehörden des BVA die in diesem neuen System abgerechnet werden, für das gibt es nur das eine Scannzentrum der Bundesdruckerei. Deshalb ist die Postanschrift auch FFO, direkt an der Grenze zu Polen.

https://www.incoscan.com/de

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