Autor Thema: Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen  (Read 15157 times)

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #30 am: 27.12.2024 16:29 »
Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.

Das ist aber dein persönliches Problem, nicht das der Allgemeinheit. Das Problem lässt sich auch ganz einfach vermeiden, indem du einfach nicht in Vorkasse trittst, wenn du ansonsten dir kein Essen mehr kaufen könntest.

Laut Jobcenter Düsseldorf kann das Jobcenter in Vorkasse treten, wenn andere Behörden (in unserem Fall Beihilfestelle) zu lange für die Bearbeitung von Anträgen benötigen.

https://www.jobcenter-duesseldorf.de/finanzielle-hilfen/geld-zum-leben/vorrangige-leistungen

Natürlich kann und muss das Jobcenter in Vorleistung treten, wenn durch die verzögerte Bearbeitung anderer Behörden der Lebensunterhalt nicht sichergestellt werden kann. Dies würde dann jedoch auch nicht zusätzlich erfolgen, die jeweiligen Ansprüche würden untereinander verrechnet.

Dies ist jedoch hier nicht der Fall. Hier hat der Beamte durch seine Bezüge ausreichend Einkommen für seinen Lebensunterhalt.
Wenn sich der Beamte jedoch überlegt, sein Geld statt für seinen Lebensunterhalt für Schulden auszugeben, ensteht dadurch keine Bedürftigkeit im sozialhilferechtlichen Sinne.

Schau mal nach "Subsidiaritätsprinzip".

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #31 am: 27.12.2024 16:30 »
Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.

Das ist aber dein persönliches Problem, nicht das der Allgemeinheit. Das Problem lässt sich auch ganz einfach vermeiden, indem du einfach nicht in Vorkasse trittst, wenn du ansonsten dir kein Essen mehr kaufen könntest.

Spätestens in der Apotheke muss man in Vorkasse treten.

und zwar ganz unabhängig davon, wie schnell die PKV oder Beihilfe erstattet. Demzufolge hat man sich dafür auch ein paar Euro Fuffzig beiseite gelegt. Schließlich lebt der Beamte in geordneten Wirtschaftsverhältnissen.

InternetistNeuland

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #32 am: 27.12.2024 16:34 »
Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.

Das ist aber dein persönliches Problem, nicht das der Allgemeinheit. Das Problem lässt sich auch ganz einfach vermeiden, indem du einfach nicht in Vorkasse trittst, wenn du ansonsten dir kein Essen mehr kaufen könntest.

Laut Jobcenter Düsseldorf kann das Jobcenter in Vorkasse treten, wenn andere Behörden (in unserem Fall Beihilfestelle) zu lange für die Bearbeitung von Anträgen benötigen.

https://www.jobcenter-duesseldorf.de/finanzielle-hilfen/geld-zum-leben/vorrangige-leistungen

Natürlich kann und muss das Jobcenter in Vorleistung treten, wenn durch die verzögerte Bearbeitung anderer Behörden der Lebensunterhalt nicht sichergestellt werden kann. Dies würde dann jedoch auch nicht zusätzlich erfolgen, die jeweiligen Ansprüche würden untereinander verrechnet.

Dies ist jedoch hier nicht der Fall. Hier hat der Beamte durch seine Bezüge ausreichend Einkommen für seinen Lebensunterhalt.
Wenn sich der Beamte jedoch überlegt, sein Geld statt für seinen Lebensunterhalt für Schulden auszugeben, ensteht dadurch keine Bedürftigkeit im sozialhilferechtlichen Sinne.

Schau mal nach "Subsidiaritätsprinzip".

Hier kommen wir nicht zusammen. Gesundheitskosten gehören genauso zu den Lebenshaltungskosten wie Kosten für Lebensmittel oder Warmmiete...

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #33 am: 27.12.2024 16:41 »
Hier kommen wir nicht zusammen. Gesundheitskosten gehören genauso zu den Lebenshaltungskosten wie Kosten für Lebensmittel oder Warmmiete...

Hier geht es mir weniger um die Art der Kosten, als um deren Fälligkeit. Wenn ich etwas zu essen brauche, muss ich es sofort kaufen und bezahlen, ansonsten verhungere ich. Bzw. wäre obdachlos.
Die Arztrechnung wird zu mindestens 50 % im Rahmen des üblichen Zahlungsziels von 4 Wochen durch die PKV erstattet. Insoweit besteht da keine besonders große Gefahr.

Grundsätzlich bin ich jedoch bei dir. Der Dienstherr bzw. dessen Erfüllungsgehilfen müssen auch innerhalb dieser 4 Wochen entsprechende Beihilfeansprüche begleichen. Alles andere ist nicht hinnehmbar, jedoch kein Problem der Allgemeinheit in Form des Sozialhilfeträgers.

InternetistNeuland

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #34 am: 27.12.2024 17:16 »
Hier kommen wir nicht zusammen. Gesundheitskosten gehören genauso zu den Lebenshaltungskosten wie Kosten für Lebensmittel oder Warmmiete...

Hier geht es mir weniger um die Art der Kosten, als um deren Fälligkeit. Wenn ich etwas zu essen brauche, muss ich es sofort kaufen und bezahlen, ansonsten verhungere ich. Bzw. wäre obdachlos.
Die Arztrechnung wird zu mindestens 50 % im Rahmen des üblichen Zahlungsziels von 4 Wochen durch die PKV erstattet. Insoweit besteht da keine besonders große Gefahr.

Grundsätzlich bin ich jedoch bei dir. Der Dienstherr bzw. dessen Erfüllungsgehilfen müssen auch innerhalb dieser 4 Wochen entsprechende Beihilfeansprüche begleichen. Alles andere ist nicht hinnehmbar, jedoch kein Problem der Allgemeinheit in Form des Sozialhilfeträgers.

Eine Rechnung nicht zu bezahlen kannst du maximal einmal durchziehen. Danach wir der Arzt Vorkasse bei dir verlangen, damit du nicht wieder in Verzug kommst.

Ich denke auch wir sind uns einig, dass die 4 Wochen eine Maximaldauer darstellen sollte.

beamtenjeff

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #35 am: 27.12.2024 19:26 »
Das ist doch Quatsch. Natürlich entsteht kein Bürgergeldanspruch dadurch, dass man seine Besoldung für irgendetwas anderes ausgibt.

Dem TE wäre es - wenn er die nötigen Rücklagen zur Begleichung der Rechnung nicht hat - zuzumuten gewesen:
1. Bei der Beihilfestelle einen Antrag auf Abschlagszahlung zu stellen (wird idR innerhalb einer Woche bewilligt) oder
2. Beim Zahlungsdienstleister des Arztes Ratenzahlung oder Stundung zu erbitten (kostet zT ein paar € Gebühr oder häufig nicht mal das)

Sein Gehalt auf den Kopf kloppen und dann einen auf mittellos machen, funktioniert nicht.

Zu 1.: Ich kenne keine Beihilfe die innerhalb einer Woche bewilligt. Mein Antrag auf Abschlag wurde auch erst nach 3 Wochen beschieden. Und viele Leistungen implizieren auch grundsätzlich gar keinen Anspruch auf einen Abschlag. Wenn also überhaupt zutreffend, müsste man aufgrund der Unberechenbarkeit bzw. Varianz in der Bearbeitungszeit immer parallel einen Antrag auf Abschlag stellen - das kann doch nicht der Sinn der Sache sein.

zu 2.: knapp jeder 2. Arzt rechnet direkt ab, nicht über einen Dienstleister. Man müsste sich dann schon tief bücken als Patient, damit hier ein entgegenkommen möglich ist. Warum sollte ein Arzt mir 1000€ leihen (Materialkosten)?? Muss ich als Staatsdiener nun jedem Arzt/Ärztin in den Arsch kriechen bei höheren Beträgen?

Außerdem: mit 2 Kindern liegt mein Beihilfe-Anteil deutlich höher, bei 70%. Ich profitiere also von den schnellen Bearbeitungszeiten meiner PKV nur sehr wenig. Im Oktober lag meine Auslage bei knapp 5000€ - so viel bekomme ich nicht mal Brutto  ;D Hier haben mir tatsächlich kleinere Reserven geholfen, aber viel war da nicht.

Zu deinem letzten Satz fehlt mir ehrlich gesagt etwas die Spucke. Die Rücklagenbildung in Deutschland ist so niedrig wie noch nie, natürlich, weil die Leute ihre Kohle für Rolex-Uhren und Nutten verprassen.

Mein Bescheid kam übrigens dann nach 11 Wochen....muss man wohl als Weihnachtsgeschenk deuten - hurra!

Zu der Bürgergeld-Diskussion noch: wenn ich kein Geld mehr zum Fressen hab, dann bin ich beim Amt wohl sehr richtig bestellt. Und das sogar doppelt, wenn ich unverschuldet in diese Situation komme. Ich weiß gar nicht, was es da rechtlich abzuwägen gilt ....Vielleicht werde ich das nächste Mal den Sachverhalt anonym an die Presse schicken und pressewirksame Fotos von mir vor dem Amt mit anhängen, damit die Leute mal checken wie toll die Beihilfe ist.
« Last Edit: 27.12.2024 19:42 von beamtenjeff »

Casa

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #36 am: 27.12.2024 21:02 »
Zitat
Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.

Das ist definitiv ein Problem.


Zitat
Laut Jobcenter Düsseldorf kann das Jobcenter in Vorkasse treten, wenn andere Behörden (in unserem Fall Beihilfestelle) zu lange für die Bearbeitung von Anträgen benötigen.

https://www.jobcenter-duesseldorf.de/finanzielle-hilfen/geld-zum-leben/vorrangige-leistungen


Das steht dort nicht für die Beihilfe.
Wenn es um Grundsicherungsbedarfe geht, die durch Einkommen (Erwerbseinkommen, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) gedeckt werden müssen, das Einkommen aber nicht zufließt, muss das Jobcenter freilich in Vorleistung gehen.
Hier haben wir allerdings keinen Grundsicherungsbedarf "Kosten Krankenbehandlung." Zudem habe ich erhebliche Zweifel daran, dass Leistungen der Beihilfestelle sozialrechtliches Einkommen darstellen. Mit Fälligkeit der "Kosten Krankenbehandlung" entsteht ein Anspruch ggü. der Beihilfestelle in selber Höhe. 100 € Zahlungsverpflichtung "Kosten Krankenbehandlung" stehen sodann 100 € Anspruch (PKV+Beihilfe) gegenüber. Definitionsgemäß ist Einkommen aber nur das, was Jemand wertmäßig dazu erhält (stRspr. BSG).


Zitat
Natürlich kann und muss das Jobcenter in Vorleistung treten, wenn durch die verzögerte Bearbeitung anderer Behörden der Lebensunterhalt nicht sichergestellt werden kann. Dies würde dann jedoch auch nicht zusätzlich erfolgen, die jeweiligen Ansprüche würden untereinander verrechnet.

Dies ist jedoch hier nicht der Fall. Hier hat der Beamte durch seine Bezüge ausreichend Einkommen für seinen Lebensunterhalt.
Wenn sich der Beamte jedoch überlegt, sein Geld statt für seinen Lebensunterhalt für Schulden auszugeben, ensteht dadurch keine Bedürftigkeit im sozialhilferechtlichen Sinne.

Schau mal nach "Subsidiaritätsprinzip".

Eben. Vergleichbar mit dem Beispiel  "bezahle Anfang des Monats den teuren Urlaub vom Einkommen, kann aber nichts zu Essen kaufen."
In dem Fall geht das Jobcenter auch nicht in Vorleistung - für was auch.


Zitat
Hier kommen wir nicht zusammen. Gesundheitskosten gehören genauso zu den Lebenshaltungskosten wie Kosten für Lebensmittel oder Warmmiete...

Und die grundsicherungsrechtlich entstehenden Kosten kann der Beamte durch seine Besoldung decken, in dem er  seine PKV bezahlen kann und ergänzend Anspruch auf Beihilfe hat.


Zitat
Eine Rechnung nicht zu bezahlen kannst du maximal einmal durchziehen. Danach wir der Arzt Vorkasse bei dir verlangen, damit du nicht wieder in Verzug kommst.

Ich denke auch wir sind uns einig, dass die 4 Wochen eine Maximaldauer darstellen sollte.

Mit den größeren Abrechnungsunternehmen kann man m. E. reden. Ich habe bisher ein mal gebeten eine Fälligkeit hinauszuschieben. Die Abrechnungsunternehmen wissen auch, dass einige Beihilfestellen nicht sonderlich schnell zahlen. Unabhängig davon mahnen die Unternehmen die Zahlung an, was dann mal 5 € kosten kann. Etwaige Mahngebühren habe ich aber nie gezahlt, sondern nur die Hauptforderung mit entsprechendem Vermerk überwiesen.


Zitat
und zwar ganz unabhängig davon, wie schnell die PKV oder Beihilfe erstattet. Demzufolge hat man sich dafür auch ein paar Euro Fuffzig beiseite gelegt. Schließlich lebt der Beamte in geordneten Wirtschaftsverhältnissen.

So sehe ich das auch.

Auch als A6er, verheiratet, Ehepartner ohne Einkommen, 2 Kinder, kann man monatlich zumindest geringe Beträge beiseite legen, um höhere oder unerwartete Rechnungen zu bezahlen. Das gebietet schon der gesunde Menschenverstand. Das gilt umso mehr für erwartbare und regelmäßige wiederkehrende Rechnungen.

Wie ich es mache:
Zum Monatsende wird die Besoldung gezahlt.
Ein größerer Teil (eigentlich noch zu wenig) fließt am Monatsanfang per Dauerauftrag ins Aktiendepot.
Ein zweiter größerer Teil fließt auf ein separates Girokonto (bspw. C24 Bank) mit den Unterkonten
- Urlaub und
- Auto (Tagesgeldkonto und entsprechend verzinst).
Beides ebenfalls per Dauerauftrag.

Der Teil Urlaub ist höhenmäßig so gewählt, dass ich die Kosten des Urlaubs nahezu vollständig (>75%) von dem Urlaubskonto begleichen kann. Essen und Trinken bleiben außen vor, das brauche ich auch zuhause bzw. bei AI-Urlauben kann ich mit der Ersparnis für Essen etc. die restlichen Kosten des Urlaubs decken.
Der Teil Auto ist höhenmäßig so gewählt, dass ich einmal jährlich Kfz-Steuern, Kfz-Haftpflicht, Vollkasko, größere Reparaturen und nach einigen Jahren einen Teil (vllt. 40 %) der Neuanschaffung eines PKW bezahlen kann.

Ich zahle zudem seit Jahren monatlich höhere Nebenkostenvorauszahlungen (ca. 10 % mehr), um keine Nachzahlung leisten zu müssen. Bei einer Wohnungsgenossenschaft ist das Vorhaben außerdem risikoarm bis risikofrei. Das Guthaben aus den Nebenkosten floss auch dieses Jahr teilweise ins Aktiendepot, teilweise in die Urlaubskasse und teilweise aufs Girokonto für ein-zwei Annehmlichkeiten. Weiterer Vorteil ist, Geld, das die Wohnungsgenossenschaft bekommt, kann ich nicht ausgeben.
Dasselbe habe ich bis zum letzten Anbieterwechsel für den Stromabschlag gemacht.
Nach Abzug von Sparrate, Miete, Strom, PKV, Rechtsschutzversicherung, Gewerkschaftsbeitrag und DU-Versicherung bleiben noch kleinere regelmäßige Beträge und ich lebe von dem, was auf dem Girokonto übrig bleibt (~1050 €).

Vom Rest auf dem Girokonto  gehen ab:
- Essen und Trinken (Ich kaufe bei Aldi, Lidl, Rewe und selten bei Edeka oder Kaufland ein. Ich bereite mir mein Essen weitgehend vor und nehme die vorbereiteten Behälter mit zur Arbeit)
- 1, selten 2 mal monatlich Essen gehen, Döner und Getränke am Kiosk kaufen
- Arztkosten (variabel) und Medikamente (fix ~60 € monatlich)
- Kleidung (~35-40€ im Monatsdurchschnitt, schlicht, elegant, elegant und nichts Unnötiges)
- Hygieneprodukte (~10 € im Monatsdurchschnitt, Seife, Rasierklingen, Cremes und andere Pflegeprodukte)
- aktuell noch Zigaretten (~100 € monatlich)
- Beitrag Sportgruppe (25 € monatlich)
- Rundfunkbeitrag (19 € monatlich, der Beitragsservice und deren Mitarbeiter verstehen nach über 2 Jahren immer noch nicht, dass ich monatlich zahle und bei Fälligkeit des Beitrags für die 3 folgenden Monate, zum Anfang des Quartals, bereits 3 Monate im Voraus gezahlt habe  :o)
- in der Nachbarstadt Freunde besuchen (Zugticket, Sprit), sonstige Spritkosten für Einkauf oder 1-2 mal im Jahr weitere Fahrten
- Spritkosten Nebentätigkeit (im Monatsdurchschnitt ca. 20 €)
- juristische Datenbank (ca. 20 € im Monatsdurchschnitt)
- kleinere Anschaffungen (zuletzt Heizfolie und Zubehör für eine einfache Fußbodenheizung unterm Schreibtisch, neue Fahrradtasche, elektrische Reinigungsbürste) und kleinere Luxusausgaben (ich stehe total auf Kaffee aus Kapseln)
- die 35 € PHV und 40 € Hausratversicherung jährlich zahle ich aus den laufenden Einnahmen
- 2 x jährlich Räderwechsel mit Einlagerung zu je 60 € (?)
- Spotify (~3 € im Monatsdurchschnitt)

Am Anfang des Monats ist alles bezahlt und gespart. Am Ende des Monats ist das Girokonto allermeist und nahezu leer. Ich saß vorletzten Monat in einem Restaurant, wollte einen Freund einladen und bezahlen, hatte allerdings 5 € zu wenig auf dem Girokonto. Unangenehm, aber ich habe stets Bargeld dabei. Aber selbst ohne Bargeld bin ich bei meinen Freunden und hoffentlich auch in meinen üblichen Lokalitäten kreditwürdig.  ;D
Die Inflation der letzten Jahre habe ich gemerkt und ich musste vor der Besoldungsanpassung und der Zahlung der IAP monatlich ca. 50 € aus meinen Rücklage nehmen.


Zweimal jährlich schreibe ich Rechnungen für das Honorar aus Nebentätigkeit, meist vorm Urlaub. Das Honorar verteile ich auf das Aktiendepot (größerer Teil), das Urlaubskonto und ein kleiner Teil geht auf das Girokonto.
Einmal im Jahr erhalte ich nach Abgabe meiner Steuererklärung eine Steuerrückzahlung (~300€). Warum weiß ich nicht, ich habe keine Ahnung von Steuerrecht. Verteilung wie zuvor.
Einmal jährlich beantrage ich die Erstattung bei PKV und Beihilfe. Verteilung wie zuvor.


Ob ich - vorallem - regelmäßige Ausgaben tätige, überlege ich mir sehr gut. Ich überlege mir auch, was brauche ich und was nicht (Müssen es 80 GB Datenvolumen fürs Handy sein? Die 100 Mbit-Leitung Internet oder reichen 25 Mbit? BigTV-Paket oder reicht freeTV?). Meine Ausgaben sind optimiert und ich prüfe nach 1-2 Jahren, ob dieselbe Leistung bei einem anderen Unternehmen günstiger zu beziehen ist. Ich habe nie einen Neuwagen gefahren, brauche kein besonders schickes, besonders großes oder besonders teures Auto (2020 Leasingrückläufer nach 3 Jahren für ~11.500 € gekauft). Dennoch fahre ich keinen ausgebleichten roten Kleinstwagen.
Ich kann mir Annehmliichkeiten leisten (ab und an Fleisch vom Demeter-Hof, auswärts Essen, 1 mal wöchentlich Brot/Brötchen vom teuren Handwerksbäcker etc.) und muss nicht auf jeden Cent achten. Sollte ich einen neuen Kleiderschrank brauche oder ein Haushaltsgerät muss ersetzt werden, kann ich die Anschaffung teils vom Girokonto, teils aus den Rücklagen bezahlen.
Sollte aber mal Urlaub anstehen, die Waschmaschine defekt sein, eine teure Autoreparatur anstehen und eine hohe Beihilferechnung ins Haus flattern, müsste ich ans Aktiendepot ran. Glücklicherweise zahlen meine PKV und die Beihilfestelle zügig, sodass ich keine Rücklage aus für Gesundheitskosten benötige. Und falls mal was hängt rufe ich an, frage nach und allermeist erhalte ich eine Antwort und der Prozess verläuft zügig. Dass das so ist, liegt nicht an meiner nicht sonderlich herausgehobenen Position oder weil ich wen kenne, der wen kennt. Ich überlege mir schlicht vorher, ob ich anrufe und personelle Ressourcen binde oder nicht und ich überlege vorher, ob mein Anliegen wirklich dringlich ist. Selbst bei ~25% unbesetzten Stellen funktioniert meine Verwaltung.
Zugegeben, ich bin freundlich und kann sehr bestimmt sein. Vielleicht ist das der Grund, warum ich kaum Schwierigkeiten mit meiner Verwaltung habe.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

beamtenjeff

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #37 am: 27.12.2024 21:29 »
Was willst du uns jetzt mit deinem Roman über dein Lebenswerk erzählen?

Wir können das Ganze abkürzen und uns darauf einigen, dass es viele Beamtenfamilien gibt, bei denen die Rücklage aus ~ 0-1000€ besteht. Und nun? Hinzu kommt, dass man mit Kindern auch deutlich mehr Ausgaben für Behandlungen & Co gegenübersteht als der durchschnittliche kinderlose Beamte. Ich hatte in einem Monat 5000€ Auslagen, das übersteigt sogar deutlich meine Monats-Besoldung. Und jetzt? Was ist jetzt dein Punkt?

Ich denke, dass dieses System der systematischen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr zeitgemäß ist und abgeschafft gehört. Es ist diskriminierend und herabwürdigend. Ein weiterer Fall für das Bundesverfassungsgericht und ich möchte wetten, dass dieses Thema so auch innerhalb der nächsten 10 Jahre dort landen wird - irgendeine/r wird hier klagen.

Zitat
Es ist ja absolut richtig, dass ein Antrag bei vorgelagerten Leistungssystemen (in unserem Fall die Beihilfe) gestellt werden muss. Das Problem ist doch aber die lange Bearbeitungsdauer, wodurch ein Beamter Wochenlang in Vorkasse treten muss. Bei hohen Arztrechnungen kann es so in einzelnen Monaten dazu führen, dass nicht genug Gehalt übrig ist, um die Grundsicherung sicherzustellen.

Das ist definitiv ein Problem.


Zitat
Laut Jobcenter Düsseldorf kann das Jobcenter in Vorkasse treten, wenn andere Behörden (in unserem Fall Beihilfestelle) zu lange für die Bearbeitung von Anträgen benötigen.

https://www.jobcenter-duesseldorf.de/finanzielle-hilfen/geld-zum-leben/vorrangige-leistungen


Das steht dort nicht für die Beihilfe.
Wenn es um Grundsicherungsbedarfe geht, die durch Einkommen (Erwerbseinkommen, Wohngeld, Kinderzuschlag etc.) gedeckt werden müssen, das Einkommen aber nicht zufließt, muss das Jobcenter freilich in Vorleistung gehen.
Hier haben wir allerdings keinen Grundsicherungsbedarf "Kosten Krankenbehandlung." Zudem habe ich erhebliche Zweifel daran, dass Leistungen der Beihilfestelle sozialrechtliches Einkommen darstellen. Mit Fälligkeit der "Kosten Krankenbehandlung" entsteht ein Anspruch ggü. der Beihilfestelle in selber Höhe. 100 € Zahlungsverpflichtung "Kosten Krankenbehandlung" stehen sodann 100 € Anspruch (PKV+Beihilfe) gegenüber. Definitionsgemäß ist Einkommen aber nur das, was Jemand wertmäßig dazu erhält (stRspr. BSG).


Zitat
Natürlich kann und muss das Jobcenter in Vorleistung treten, wenn durch die verzögerte Bearbeitung anderer Behörden der Lebensunterhalt nicht sichergestellt werden kann. Dies würde dann jedoch auch nicht zusätzlich erfolgen, die jeweiligen Ansprüche würden untereinander verrechnet.

Dies ist jedoch hier nicht der Fall. Hier hat der Beamte durch seine Bezüge ausreichend Einkommen für seinen Lebensunterhalt.
Wenn sich der Beamte jedoch überlegt, sein Geld statt für seinen Lebensunterhalt für Schulden auszugeben, ensteht dadurch keine Bedürftigkeit im sozialhilferechtlichen Sinne.

Schau mal nach "Subsidiaritätsprinzip".

Eben. Vergleichbar mit dem Beispiel  "bezahle Anfang des Monats den teuren Urlaub vom Einkommen, kann aber nichts zu Essen kaufen."
In dem Fall geht das Jobcenter auch nicht in Vorleistung - für was auch.


Zitat
Hier kommen wir nicht zusammen. Gesundheitskosten gehören genauso zu den Lebenshaltungskosten wie Kosten für Lebensmittel oder Warmmiete...

Und die grundsicherungsrechtlich entstehenden Kosten kann der Beamte durch seine Besoldung decken, in dem er  seine PKV bezahlen kann und ergänzend Anspruch auf Beihilfe hat.


Zitat
Eine Rechnung nicht zu bezahlen kannst du maximal einmal durchziehen. Danach wir der Arzt Vorkasse bei dir verlangen, damit du nicht wieder in Verzug kommst.

Ich denke auch wir sind uns einig, dass die 4 Wochen eine Maximaldauer darstellen sollte.

Mit den größeren Abrechnungsunternehmen kann man m. E. reden. Ich habe bisher ein mal gebeten eine Fälligkeit hinauszuschieben. Die Abrechnungsunternehmen wissen auch, dass einige Beihilfestellen nicht sonderlich schnell zahlen. Unabhängig davon mahnen die Unternehmen die Zahlung an, was dann mal 5 € kosten kann. Etwaige Mahngebühren habe ich aber nie gezahlt, sondern nur die Hauptforderung mit entsprechendem Vermerk überwiesen.


Zitat
und zwar ganz unabhängig davon, wie schnell die PKV oder Beihilfe erstattet. Demzufolge hat man sich dafür auch ein paar Euro Fuffzig beiseite gelegt. Schließlich lebt der Beamte in geordneten Wirtschaftsverhältnissen.

So sehe ich das auch.

Auch als A6er, verheiratet, Ehepartner ohne Einkommen, 2 Kinder, kann man monatlich zumindest geringe Beträge beiseite legen, um höhere oder unerwartete Rechnungen zu bezahlen. Das gebietet schon der gesunde Menschenverstand. Das gilt umso mehr für erwartbare und regelmäßige wiederkehrende Rechnungen.

Wie ich es mache:
Zum Monatsende wird die Besoldung gezahlt.
Ein größerer Teil (eigentlich noch zu wenig) fließt am Monatsanfang per Dauerauftrag ins Aktiendepot.
Ein zweiter größerer Teil fließt auf ein separates Girokonto (bspw. C24 Bank) mit den Unterkonten
- Urlaub und
- Auto (Tagesgeldkonto und entsprechend verzinst).
Beides ebenfalls per Dauerauftrag.

Der Teil Urlaub ist höhenmäßig so gewählt, dass ich die Kosten des Urlaubs nahezu vollständig (>75%) von dem Urlaubskonto begleichen kann. Essen und Trinken bleiben außen vor, das brauche ich auch zuhause bzw. bei AI-Urlauben kann ich mit der Ersparnis für Essen etc. die restlichen Kosten des Urlaubs decken.
Der Teil Auto ist höhenmäßig so gewählt, dass ich einmal jährlich Kfz-Steuern, Kfz-Haftpflicht, Vollkasko, größere Reparaturen und nach einigen Jahren einen Teil (vllt. 40 %) der Neuanschaffung eines PKW bezahlen kann.

Ich zahle zudem seit Jahren monatlich höhere Nebenkostenvorauszahlungen (ca. 10 % mehr), um keine Nachzahlung leisten zu müssen. Bei einer Wohnungsgenossenschaft ist das Vorhaben außerdem risikoarm bis risikofrei. Das Guthaben aus den Nebenkosten floss auch dieses Jahr teilweise ins Aktiendepot, teilweise in die Urlaubskasse und teilweise aufs Girokonto für ein-zwei Annehmlichkeiten. Weiterer Vorteil ist, Geld, das die Wohnungsgenossenschaft bekommt, kann ich nicht ausgeben.
Dasselbe habe ich bis zum letzten Anbieterwechsel für den Stromabschlag gemacht.
Nach Abzug von Sparrate, Miete, Strom, PKV, Rechtsschutzversicherung, Gewerkschaftsbeitrag und DU-Versicherung bleiben noch kleinere regelmäßige Beträge und ich lebe von dem, was auf dem Girokonto übrig bleibt (~1050 €).

Vom Rest auf dem Girokonto  gehen ab:
- Essen und Trinken (Ich kaufe bei Aldi, Lidl, Rewe und selten bei Edeka oder Kaufland ein. Ich bereite mir mein Essen weitgehend vor und nehme die vorbereiteten Behälter mit zur Arbeit)
- 1, selten 2 mal monatlich Essen gehen, Döner und Getränke am Kiosk kaufen
- Arztkosten (variabel) und Medikamente (fix ~60 € monatlich)
- Kleidung (~35-40€ im Monatsdurchschnitt, schlicht, elegant, elegant und nichts Unnötiges)
- Hygieneprodukte (~10 € im Monatsdurchschnitt, Seife, Rasierklingen, Cremes und andere Pflegeprodukte)
- aktuell noch Zigaretten (~100 € monatlich)
- Beitrag Sportgruppe (25 € monatlich)
- Rundfunkbeitrag (19 € monatlich, der Beitragsservice und deren Mitarbeiter verstehen nach über 2 Jahren immer noch nicht, dass ich monatlich zahle und bei Fälligkeit des Beitrags für die 3 folgenden Monate, zum Anfang des Quartals, bereits 3 Monate im Voraus gezahlt habe  :o)
- in der Nachbarstadt Freunde besuchen (Zugticket, Sprit), sonstige Spritkosten für Einkauf oder 1-2 mal im Jahr weitere Fahrten
- Spritkosten Nebentätigkeit (im Monatsdurchschnitt ca. 20 €)
- juristische Datenbank (ca. 20 € im Monatsdurchschnitt)
- kleinere Anschaffungen (zuletzt Heizfolie und Zubehör für eine einfache Fußbodenheizung unterm Schreibtisch, neue Fahrradtasche, elektrische Reinigungsbürste) und kleinere Luxusausgaben (ich stehe total auf Kaffee aus Kapseln)
- die 35 € PHV und 40 € Hausratversicherung jährlich zahle ich aus den laufenden Einnahmen
- 2 x jährlich Räderwechsel mit Einlagerung zu je 60 € (?)
- Spotify (~3 € im Monatsdurchschnitt)

Am Anfang des Monats ist alles bezahlt und gespart. Am Ende des Monats ist das Girokonto allermeist und nahezu leer. Ich saß vorletzten Monat in einem Restaurant, wollte einen Freund einladen und bezahlen, hatte allerdings 5 € zu wenig auf dem Girokonto. Unangenehm, aber ich habe stets Bargeld dabei. Aber selbst ohne Bargeld bin ich bei meinen Freunden und hoffentlich auch in meinen üblichen Lokalitäten kreditwürdig.  ;D
Die Inflation der letzten Jahre habe ich gemerkt und ich musste vor der Besoldungsanpassung und der Zahlung der IAP monatlich ca. 50 € aus meinen Rücklage nehmen.


Zweimal jährlich schreibe ich Rechnungen für das Honorar aus Nebentätigkeit, meist vorm Urlaub. Das Honorar verteile ich auf das Aktiendepot (größerer Teil), das Urlaubskonto und ein kleiner Teil geht auf das Girokonto.
Einmal im Jahr erhalte ich nach Abgabe meiner Steuererklärung eine Steuerrückzahlung (~300€). Warum weiß ich nicht, ich habe keine Ahnung von Steuerrecht. Verteilung wie zuvor.
Einmal jährlich beantrage ich die Erstattung bei PKV und Beihilfe. Verteilung wie zuvor.


Ob ich - vorallem - regelmäßige Ausgaben tätige, überlege ich mir sehr gut. Ich überlege mir auch, was brauche ich und was nicht (Müssen es 80 GB Datenvolumen fürs Handy sein? Die 100 Mbit-Leitung Internet oder reichen 25 Mbit? BigTV-Paket oder reicht freeTV?). Meine Ausgaben sind optimiert und ich prüfe nach 1-2 Jahren, ob dieselbe Leistung bei einem anderen Unternehmen günstiger zu beziehen ist. Ich habe nie einen Neuwagen gefahren, brauche kein besonders schickes, besonders großes oder besonders teures Auto (2020 Leasingrückläufer nach 3 Jahren für ~11.500 € gekauft). Dennoch fahre ich keinen ausgebleichten roten Kleinstwagen.
Ich kann mir Annehmliichkeiten leisten (ab und an Fleisch vom Demeter-Hof, auswärts Essen, 1 mal wöchentlich Brot/Brötchen vom teuren Handwerksbäcker etc.) und muss nicht auf jeden Cent achten. Sollte ich einen neuen Kleiderschrank brauche oder ein Haushaltsgerät muss ersetzt werden, kann ich die Anschaffung teils vom Girokonto, teils aus den Rücklagen bezahlen.
Sollte aber mal Urlaub anstehen, die Waschmaschine defekt sein, eine teure Autoreparatur anstehen und eine hohe Beihilferechnung ins Haus flattern, müsste ich ans Aktiendepot ran. Glücklicherweise zahlen meine PKV und die Beihilfestelle zügig, sodass ich keine Rücklage aus für Gesundheitskosten benötige. Und falls mal was hängt rufe ich an, frage nach und allermeist erhalte ich eine Antwort und der Prozess verläuft zügig. Dass das so ist, liegt nicht an meiner nicht sonderlich herausgehobenen Position oder weil ich wen kenne, der wen kennt. Ich überlege mir schlicht vorher, ob ich anrufe und personelle Ressourcen binde oder nicht und ich überlege vorher, ob mein Anliegen wirklich dringlich ist. Selbst bei ~25% unbesetzten Stellen funktioniert meine Verwaltung.
Zugegeben, ich bin freundlich und kann sehr bestimmt sein. Vielleicht ist das der Grund, warum ich kaum Schwierigkeiten mit meiner Verwaltung habe.

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #38 am: 27.12.2024 21:53 »
Zitat
Was willst du uns jetzt mit deinem Roman über dein Lebenswerk erzählen?

Wir können das Ganze abkürzen und uns darauf einigen, dass es viele Beamtenfamilien gibt, bei denen die Rücklage aus ~ 0-1000€ besteht. Und nun? Hinzu kommt, dass man mit Kindern auch deutlich mehr Ausgaben für Behandlungen & Co gegenübersteht als der durchschnittliche kinderlose Beamte. Ich hatte in einem Monat 5000€ Auslagen, das übersteigt sogar deutlich meine Monats-Besoldung. Und jetzt? Was ist jetzt dein Punkt?

Ich denke, dass dieses System der systematischen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr zeitgemäß ist und abgeschafft gehört. Es ist diskriminierend und herabwürdigend. Ein weiterer Fall für das Bundesverfassungsgericht und ich möchte wetten, dass dieses Thema so auch innerhalb der nächsten 10 Jahre dort landen wird - irgendeine/r wird hier klagen.

Das ist nicht annäherend mein Lebenswerk.

Wichtig ist sich über seine finanzielle Situation Gedanken zu machen und diese im Griff zu haben. Der alleinverdienende verheiratete Beamte mit 2 Kindern ist nicht erst seit gestern Beamter oder im Berufsleben. Die 2 Kinder fielen auch nicht urplötzlich vom Himmel.

In den allermeisten Fällen steht am Anfang eine Berufsbildung oder ein Studium. Anschließend verdient der kinderlose und unverheiratete Beamte Geld, welches er allermeist nur für sich ausgeben muss. Später kommen Kinder dazu.
Wer nach der Ausbildung und 1-2 Jahren Tätigkeit als Beamter, bspw. im mD mit 18-20 Jahren oder nach dem Abitur 20-22 Jahren, kein nur geringfügiges Bar- oder Giralvermögen besitzt, hat seine Finanzen womöglich nicht im Griff.


Für pauschales Gemecker ist hier kein Platz.
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InternetistNeuland

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #39 am: 28.12.2024 00:24 »
Zitat
Was willst du uns jetzt mit deinem Roman über dein Lebenswerk erzählen?

Wir können das Ganze abkürzen und uns darauf einigen, dass es viele Beamtenfamilien gibt, bei denen die Rücklage aus ~ 0-1000€ besteht. Und nun? Hinzu kommt, dass man mit Kindern auch deutlich mehr Ausgaben für Behandlungen & Co gegenübersteht als der durchschnittliche kinderlose Beamte. Ich hatte in einem Monat 5000€ Auslagen, das übersteigt sogar deutlich meine Monats-Besoldung. Und jetzt? Was ist jetzt dein Punkt?

Ich denke, dass dieses System der systematischen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr zeitgemäß ist und abgeschafft gehört. Es ist diskriminierend und herabwürdigend. Ein weiterer Fall für das Bundesverfassungsgericht und ich möchte wetten, dass dieses Thema so auch innerhalb der nächsten 10 Jahre dort landen wird - irgendeine/r wird hier klagen.

Das ist nicht annäherend mein Lebenswerk.

Wichtig ist sich über seine finanzielle Situation Gedanken zu machen und diese im Griff zu haben. Der alleinverdienende verheiratete Beamte mit 2 Kindern ist nicht erst seit gestern Beamter oder im Berufsleben. Die 2 Kinder fielen auch nicht urplötzlich vom Himmel.

In den allermeisten Fällen steht am Anfang eine Berufsbildung oder ein Studium. Anschließend verdient der kinderlose und unverheiratete Beamte Geld, welches er allermeist nur für sich ausgeben muss. Später kommen Kinder dazu.
Wer nach der Ausbildung und 1-2 Jahren Tätigkeit als Beamter, bspw. im mD mit 18-20 Jahren oder nach dem Abitur 20-22 Jahren, kein nur geringfügiges Bar- oder Giralvermögen besitzt, hat seine Finanzen womöglich nicht im Griff.


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Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.

Casa

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #40 am: 28.12.2024 09:07 »
Zitat
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.


Es tut mir leid, dass du meine Aussagen als übergriffig empfindest, tatsächlich sind sie es nicht.

Dass es aktuell Beamte gibt, die unter Grundsicherungsniveau besoldet werden, bezweifle ich. Über den 15%-Abstand lässt sich diskutieren. Im Übrigen gibt es Grundsicherungsempfänger, die mit dem verfügbaren Geld leben können.
Solange man selbst kurzfristig keine Änderung der finanziellen Situation herbeiführen kann, muss man mit den Gegebenheiten leben und sich anpassen. Was ist die Alternative?

Und eine ganz "verrückte" Idee wäre - unabhängig vom Gesetz - sich nicht mit dem Alleinversorgermodell zu begnügen und der Ehepartner trägt etwas zum Familieneinkommen bei. Vielleicht muss man sich, wie jeder Nichtbeamte, aber auch vor dem Kinderkriegen überlegen, kann ich mir Kinder leisten und wenn ja, wie viele und wie (un)komfortabel wird das für mich aus finanzieller Sicht?
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BalBund

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #41 am: 28.12.2024 09:21 »

Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.

Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.

Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
Wenn es allein aus evident verfassungsrechtlich widrigen Umständen dazu kommt, wäre eine (schnelle) Klage höchst aussichtsreich, da hier ein Gutteil des Instanzenweges übersprungen werden könnte, das sehe ich aber bisher in keinem Musterverfahren.

Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.

Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.

Ozymandias

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #42 am: 28.12.2024 09:59 »
Übrigens kann man auch ganz einfach bei den Ärzten oder Abrechnungstellen um Stundung bitten. Oftmals ist dieser Punkt sogar schon in den Online-Anfragen vorgefertigt zu finden.
Die gewähren das relativ einfach und ohne Probleme. Natürlich nicht bei jeder kleinen Rechnung.

Ansonsten muss man halt auch mal eine Mahngebühr schlucken. So schlimm ist das auch nicht.

InternetistNeuland

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #43 am: 28.12.2024 11:35 »
Zitat
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.


Es tut mir leid, dass du meine Aussagen als übergriffig empfindest, tatsächlich sind sie es nicht.

Dass es aktuell Beamte gibt, die unter Grundsicherungsniveau besoldet werden, bezweifle ich. Über den 15%-Abstand lässt sich diskutieren. Im Übrigen gibt es Grundsicherungsempfänger, die mit dem verfügbaren Geld leben können.
Solange man selbst kurzfristig keine Änderung der finanziellen Situation herbeiführen kann, muss man mit den Gegebenheiten leben und sich anpassen. Was ist die Alternative?

Und eine ganz "verrückte" Idee wäre - unabhängig vom Gesetz - sich nicht mit dem Alleinversorgermodell zu begnügen und der Ehepartner trägt etwas zum Familieneinkommen bei. Vielleicht muss man sich, wie jeder Nichtbeamte, aber auch vor dem Kinderkriegen überlegen, kann ich mir Kinder leisten und wenn ja, wie viele und wie (un)komfortabel wird das für mich aus finanzieller Sicht?


Ich kenne einige Kollegen die während sie noch Anwärter waren Wohngeld erhalten haben, da die Anwärterbezüge nicht ausreichten, um die eigene Wohnung bezahlen zu können.

Auch diese Kollegen die unter Grundsicherungsniveau liegen sind von der Beihilfe abhängig und können eben keine 2.000€ zur Seite legen. Da wird jeden Monat jeder Cent aufgebraucht zum leben.

beamtenjeff

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #44 am: 28.12.2024 11:51 »
Zitat
Was willst du uns jetzt mit deinem Roman über dein Lebenswerk erzählen?

Wir können das Ganze abkürzen und uns darauf einigen, dass es viele Beamtenfamilien gibt, bei denen die Rücklage aus ~ 0-1000€ besteht. Und nun? Hinzu kommt, dass man mit Kindern auch deutlich mehr Ausgaben für Behandlungen & Co gegenübersteht als der durchschnittliche kinderlose Beamte. Ich hatte in einem Monat 5000€ Auslagen, das übersteigt sogar deutlich meine Monats-Besoldung. Und jetzt? Was ist jetzt dein Punkt?

Ich denke, dass dieses System der systematischen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr zeitgemäß ist und abgeschafft gehört. Es ist diskriminierend und herabwürdigend. Ein weiterer Fall für das Bundesverfassungsgericht und ich möchte wetten, dass dieses Thema so auch innerhalb der nächsten 10 Jahre dort landen wird - irgendeine/r wird hier klagen.

Das ist nicht annäherend mein Lebenswerk.

Wichtig ist sich über seine finanzielle Situation Gedanken zu machen und diese im Griff zu haben. Der alleinverdienende verheiratete Beamte mit 2 Kindern ist nicht erst seit gestern Beamter oder im Berufsleben. Die 2 Kinder fielen auch nicht urplötzlich vom Himmel.

In den allermeisten Fällen steht am Anfang eine Berufsbildung oder ein Studium. Anschließend verdient der kinderlose und unverheiratete Beamte Geld, welches er allermeist nur für sich ausgeben muss. Später kommen Kinder dazu.
Wer nach der Ausbildung und 1-2 Jahren Tätigkeit als Beamter, bspw. im mD mit 18-20 Jahren oder nach dem Abitur 20-22 Jahren, kein nur geringfügiges Bar- oder Giralvermögen besitzt, hat seine Finanzen womöglich nicht im Griff.


Für pauschales Gemecker ist hier kein Platz.


So pauschal wie die Beihilfe ihre Bescheide erst nach 3 Monaten bearbeitet, so pauschal darf hier auch gemeckert werden. Unabhängig davon entscheidest du auch nicht, wofür hier in diesem Forum Platz ist und wofür nicht. Es geht hier in diesem Thread nicht darum, dass man seine Besoldung mit Luxusartikeln verprasst, sondern dass auf Beamten-Familien durchaus nicht selten auch mal Monate mit Auslagenspitzen von 5.000€ und mehr zukommen - ich hatte das selbst so erlebt. Und das setzt sich auch nicht immer aus EINER Rechnung zusammen bzw. kann dann über Finanzdienstleister liquidiert werden, sondern sind teilweise 20-30 Leistungen mit Kleinstbeträgen welche direkt abgerechnet werden.

Deine Implikationen und Lebensratschläge sind einfach unangenehm und höchst anmaßend - es grenzt an Fremdscham, vor allem deine Aufstellung deiner privaten Haushaltsführung lässt tief blicken und man bekommt unweigerlich den Eindruck, dass hier jemand ohne Lebenserfahrung den Lebensberater spielt.


Zitat
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.


Es tut mir leid, dass du meine Aussagen als übergriffig empfindest, tatsächlich sind sie es nicht.

Dass es aktuell Beamte gibt, die unter Grundsicherungsniveau besoldet werden, bezweifle ich. Über den 15%-Abstand lässt sich diskutieren. Im Übrigen gibt es Grundsicherungsempfänger, die mit dem verfügbaren Geld leben können.
Solange man selbst kurzfristig keine Änderung der finanziellen Situation herbeiführen kann, muss man mit den Gegebenheiten leben und sich anpassen. Was ist die Alternative?

Und eine ganz "verrückte" Idee wäre - unabhängig vom Gesetz - sich nicht mit dem Alleinversorgermodell zu begnügen und der Ehepartner trägt etwas zum Familieneinkommen bei. Vielleicht muss man sich, wie jeder Nichtbeamte, aber auch vor dem Kinderkriegen überlegen, kann ich mir Kinder leisten und wenn ja, wie viele und wie (un)komfortabel wird das für mich aus finanzieller Sicht?

Eine noch verrückte Idee wäre es, mal über den eigenen Tellerrand zu schauen und auch die Fakten hinsichtlich der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und des Reallohnindex zu verfolgen bzw. darüber hinaus auch die Geburtenrate in Dtl. Dann würde man vielleicht auch feststellen, dass es rückblickend schleichend immer mehr zu einer Königsdisziplin verkommen ist, Kinder groß zu ziehen und vor allem zu finanzieren. Ganz sicher wird beim Familienwunsch niemand die wirtschaftliche Entwicklung seiner Heimat für die nächsten 25 Jahre mit einbeziehen. Eine noch viel verrückte Idee wäre es auch Statistiken zu sehen, die zeigen, dass kaum eine Mutter noch zuhause sitzt und das Alleinverdienermodell weitestgehend der Vergangenheit angehört. Meine Frau z.B. war nach der Geburt des 1. Kindes nach wenigen Wochen direkt wieder bei 40 Std. und hat alles unter einem Dach bekommen - das war eine absolute Spitzenleistung. Und dennoch konnten wir, wie so viele andere Familien, kaum Rücklagen bilden. Miete, Betreuung, Essen, Mobilität und Versicherungen fordern monatlich ihren Tribut. Abschließend wäre die verrückteste Idee vermutlich, mal die Entwicklung der Kosten für den Posten Gesundheit zu betrachten, auch hier in Abhängigkeit von Besoldungsentwicklung und RÜcklagenquote des durchschnittlichen Bürgers - vielleicht ist dann noch die gedankliche Transferleistung möglich, dies im Kontext des Beihilfe-Systems zu betrachten.

Das wäre doch verrückt, wenn man dann zu einem ganz anderen Blickwinkel dieses Themas kommt.

Übrigens kann man auch ganz einfach bei den Ärzten oder Abrechnungstellen um Stundung bitten. Oftmals ist dieser Punkt sogar schon in den Online-Anfragen vorgefertigt zu finden.
Die gewähren das relativ einfach und ohne Probleme. Natürlich nicht bei jeder kleinen Rechnung.

Ansonsten muss man halt auch mal eine Mahngebühr schlucken. So schlimm ist das auch nicht.

Klar, ich räume jedes Mal für 20€ Auslösegebühren mein Depot, damit ich an meine ganz "großen" Reserven ran komme. Und dann nehm ich zur Not natürlich noch die 10€ Mahngebühren mit, mach mich beim Arzt unbeliebt und darf evtl beim nächsten Mal direkt an der Rezeption zahlen. Den Schufa-Eintrag kann ich dann natürlich auch für viele Monate ignorieren...

Was die Möglichkeit der Finanzierung angeht, habe ich weiter oben und auch bereits zuvor etwas geschrieben - diese Möglichkeit besteht eben ganz oft nicht, vor allem bei Kleinstbeträgen, die sich dann eben trotzdem innerhalb von 3-4 Monaten auf einen mittleren 4-stelligen Betrag summieren.

Merkt ihr Leute eigtl. noch was ihr hier für weltfremdes Zeug schreibt?



Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.

Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.

Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
Wenn es allein aus evident verfassungsrechtlich widrigen Umständen dazu kommt, wäre eine (schnelle) Klage höchst aussichtsreich, da hier ein Gutteil des Instanzenweges übersprungen werden könnte, das sehe ich aber bisher in keinem Musterverfahren.

Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.

Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.

Wo hast du denn hier die Rechtssprechung ausgeführt? Kannst du bitte einen Link hier hinterlassen? Das würde mich sehr interessieren welche Urteile es dazu gibt - darauf zielte letztlich ja auch mein 1. BEitrag ab. Danke dir!
« Last Edit: 28.12.2024 12:08 von beamtenjeff »