Autor Thema: Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen  (Read 15198 times)

InternetistNeuland

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #45 am: 28.12.2024 12:08 »

Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.

Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.

Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
Wenn es allein aus evident verfassungsrechtlich widrigen Umständen dazu kommt, wäre eine (schnelle) Klage höchst aussichtsreich, da hier ein Gutteil des Instanzenweges übersprungen werden könnte, das sehe ich aber bisher in keinem Musterverfahren.

Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.

Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.

Kannst du bitte das Urteil oder Beispiele für die "schnelle Klage" hier posten?

Ich kann dir sagen, dass mir als Anwärter Wohngeld ausgezahlt wurde. Die Wohngeldbescheide habe ich alle noch.

beamtenjeff

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #46 am: 28.12.2024 12:16 »

Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.

Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.

Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
Wenn es allein aus evident verfassungsrechtlich widrigen Umständen dazu kommt, wäre eine (schnelle) Klage höchst aussichtsreich, da hier ein Gutteil des Instanzenweges übersprungen werden könnte, das sehe ich aber bisher in keinem Musterverfahren.

Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.

Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.

Kannst du bitte das Urteil oder Beispiele für die "schnelle Klage" hier posten?

Ich kann dir sagen, dass mir als Anwärter Wohngeld ausgezahlt wurde. Die Wohngeldbescheide habe ich alle noch.

Danke für deine Beiträge hier bisher, das ist total unter gegangen...
Interessant, dass du letztlich Wohngeld genehmigt bekommen hast. War der Sachverhalt also auch so oder ähnlich, dass die Beihilfeseite hier nicht schnell genug für eine Erstattung gesorgt hat?

InternetistNeuland

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #47 am: 28.12.2024 12:22 »

Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.

Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.

Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
Wenn es allein aus evident verfassungsrechtlich widrigen Umständen dazu kommt, wäre eine (schnelle) Klage höchst aussichtsreich, da hier ein Gutteil des Instanzenweges übersprungen werden könnte, das sehe ich aber bisher in keinem Musterverfahren.

Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.

Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.

Kannst du bitte das Urteil oder Beispiele für die "schnelle Klage" hier posten?

Ich kann dir sagen, dass mir als Anwärter Wohngeld ausgezahlt wurde. Die Wohngeldbescheide habe ich alle noch.

Danke für deine Beiträge hier bisher, das ist total unter gegangen...
Interessant, dass du letztlich Wohngeld genehmigt bekommen hast. War der Sachverhalt also auch so oder ähnlich, dass die Beihilfeseite hier nicht schnell genug für eine Erstattung gesorgt hat?

Ich hatte das Glück, dass ich als Anwärter gesund war und keine Leistungen von der Beihilfe benötigt hatte. Allerdings waren meine Anwärterbezüge insgesamt so niedrig, dass ich ohne Wohngeld meine Wohnung nicht hätte halten können. Selbst mit Wohngeld lag ich noch unter Grundsicherungsniveau. Dies ist ja leider bei Anwärtern so möglich, da für diese keine Mindestalimentation gilt.

beamtenjeff

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #48 am: 28.12.2024 12:30 »

Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.

Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.

Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
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Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.

Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.

Kannst du bitte das Urteil oder Beispiele für die "schnelle Klage" hier posten?

Ich kann dir sagen, dass mir als Anwärter Wohngeld ausgezahlt wurde. Die Wohngeldbescheide habe ich alle noch.

Danke für deine Beiträge hier bisher, das ist total unter gegangen...
Interessant, dass du letztlich Wohngeld genehmigt bekommen hast. War der Sachverhalt also auch so oder ähnlich, dass die Beihilfeseite hier nicht schnell genug für eine Erstattung gesorgt hat?

Ich hatte das Glück, dass ich als Anwärter gesund war und keine Leistungen von der Beihilfe benötigt hatte. Allerdings waren meine Anwärterbezüge insgesamt so niedrig, dass ich ohne Wohngeld meine Wohnung nicht hätte halten können. Selbst mit Wohngeld lag ich noch unter Grundsicherungsniveau. Dies ist ja leider bei Anwärtern so möglich, da für diese keine Mindestalimentation gilt.

Also zwar eine andere Baustelle, aber je nach Auslegung könnte hier durchaus die gleiche Rechtsgrundlage greifen. Ich verstehe auch nicht, warum man Miete & Co hier anders bewerten sollte als Ausgaben für Gesundheit & Co, die genauso zum existenziellen Grundbedarf gehören. Man stelle sich nun vor, du hättest hier auch noch entsprechend exorbitante Auslagen bei der Beihilfe gehabt....vielleicht wäre dir die Wohnung gekündigt worden und du wärst in die Obdachlosigkeit gerutscht und hättest dann noch ironischerweise dein Amt verloren, weil die "wirtschaftlich geordneten Verhältnisse" nicht mehr gegeben wären.

Ich kann das alles nicht mehr.... ;D

Umlauf

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #49 am: 28.12.2024 13:38 »
Nachdem bis September die Beihilfe bis zu 6 Wochen dauerte, hat der letzte von Ende November nur 11 Tage benötigt.
Nach und nach werden die einzelnen Behörden auf die neuen Systeme beim BVA umgestellt.

Casa

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #50 am: 28.12.2024 18:50 »
Zitat
Übrigens kann man auch ganz einfach bei den Ärzten oder Abrechnungstellen um Stundung bitten. Oftmals ist dieser Punkt sogar schon in den Online-Anfragen vorgefertigt zu finden.
Die gewähren das relativ einfach und ohne Probleme. Natürlich nicht bei jeder kleinen Rechnung.

Das ist eine gangbare Lösung.


Zitat
Ich kenne einige Kollegen die während sie noch Anwärter waren Wohngeld erhalten haben, da die Anwärterbezüge nicht ausreichten, um die eigene Wohnung bezahlen zu können.

Auch diese Kollegen die unter Grundsicherungsniveau liegen sind von der Beihilfe abhängig und können eben keine 2.000€ zur Seite legen. Da wird jeden Monat jeder Cent aufgebraucht zum leben.

Freilich sind hohe Beihilferechnungen als Anwärter ein Problem. Meine Beihilfestelle behandelt hohe Rechnungen von Anwärtern beschleunigt. Die wissen auch, dass die Anwärterbezüge wenig Spielraum für Ansparungen lassen.


Der Diskussion zu den Anwärterbezügen wäre voranzustellen, dass diese nicht dem Alimentationsprinzip unterfallen. Das Problem, hohe Arztrechnung kann nicht bezahlt werden, bleibt Dasselbe. Allerdings sind, wie zuvor erwähnt, die tatsächlichen und rechtlichen Hintergründe deutlich anders, als bei einem BaP oder BaL.


Zitat
So pauschal wie die Beihilfe ihre Bescheide erst nach 3 Monaten bearbeitet, so pauschal darf hier auch gemeckert werden. Unabhängig davon entscheidest du auch nicht, wofür hier in diesem Forum Platz ist und wofür nicht.

Ein Internet-Forum ist qua Definition ein "Versammlungsort" und nach den Texten auf der Webseite ein Angebot zum Austausch von Sachinformation, Erfahrungen und Meinungen. Pauschales Meckern unterfällt keinem der Punkte. Womöglich hatte ich jemand Anderen gemeint, als ich das pauschale Meckern ansprach. Schwamm drüber.


Zitat
Deine Implikationen und Lebensratschläge sind einfach unangenehm und höchst anmaßend - es grenzt an Fremdscham, vor allem deine Aufstellung deiner privaten Haushaltsführung lässt tief blicken und man bekommt unweigerlich den Eindruck, dass hier jemand ohne Lebenserfahrung den Lebensberater spielt.

Was genau wird durch mich impliziert? Ich vermute stark, du interpretierst in meine Aussagen etwas hinein. Ich meine allerdings genau das, was ich sage. Wenn ich sage, so mache ich das und komme gut klar, heißt das nicht, mein Weg ist der richtige Weg für jeden Anderen. Meine Aussage heißt erst recht nicht, und das könntest du denken, ich bin der Meinung Andere können nicht mit Geld umgehen oder sie sind zu doof dafür. Wenn ich Derartiges sagen wollen würde, würde ich es direkt sagen. Da bin ich gänzlich schmerzbefreit.^

Zum Thema Lebensberater kann ich nur erneut auf den Zweck des Forums verweisen. Ich bin mir nicht sicher, ob du den Zweck beim Schreiben deines Beitrags berücksichtigt hast.


Zitat
Eine noch verrückte Idee wäre es, mal über den eigenen Tellerrand zu schauen und auch die Fakten hinsichtlich der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und des Reallohnindex zu verfolgen bzw. darüber hinaus auch die Geburtenrate in Dtl. Dann würde man vielleicht auch feststellen, dass es rückblickend schleichend immer mehr zu einer Königsdisziplin verkommen ist, Kinder groß zu ziehen und vor allem zu finanzieren. Ganz sicher wird beim Familienwunsch niemand die wirtschaftliche Entwicklung seiner Heimat für die nächsten 25 Jahre mit einbeziehen. Eine noch viel verrückte Idee wäre es auch Statistiken zu sehen, die zeigen, dass kaum eine Mutter noch zuhause sitzt und das Alleinverdienermodell weitestgehend der Vergangenheit angehört. Meine Frau z.B. war nach der Geburt des 1. Kindes nach wenigen Wochen direkt wieder bei 40 Std. und hat alles unter einem Dach bekommen - das war eine absolute Spitzenleistung. Und dennoch konnten wir, wie so viele andere Familien, kaum Rücklagen bilden. Miete, Betreuung, Essen, Mobilität und Versicherungen fordern monatlich ihren Tribut. Abschließend wäre die verrückteste Idee vermutlich, mal die Entwicklung der Kosten für den Posten Gesundheit zu betrachten, auch hier in Abhängigkeit von Besoldungsentwicklung und RÜcklagenquote des durchschnittlichen Bürgers - vielleicht ist dann noch die gedankliche Transferleistung möglich, dies im Kontext des Beihilfe-Systems zu betrachten.

Das wäre doch verrückt, wenn man dann zu einem ganz anderen Blickwinkel dieses Themas kommt.


Der Teil ist mindestens unhöflich, eher sogar beleidigend. Aus meinen vorhergehenden Beiträgen ist ersichtlich, dass mir die Struktur und die Prinzipien des Besoldungsrechts und der Beihilfe bekannt sind (15%-Abstand, Alleinverdienermodell, Teilversicherung in PKV, Rest Beihilfe, ...). Zudem siehe Zweck des Forums.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

beamtenjeff

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #51 am: 29.12.2024 00:12 »

Zitat
Eine noch verrückte Idee wäre es, mal über den eigenen Tellerrand zu schauen und auch die Fakten hinsichtlich der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und des Reallohnindex zu verfolgen bzw. darüber hinaus auch die Geburtenrate in Dtl. Dann würde man vielleicht auch feststellen, dass es rückblickend schleichend immer mehr zu einer Königsdisziplin verkommen ist, Kinder groß zu ziehen und vor allem zu finanzieren. Ganz sicher wird beim Familienwunsch niemand die wirtschaftliche Entwicklung seiner Heimat für die nächsten 25 Jahre mit einbeziehen. Eine noch viel verrückte Idee wäre es auch Statistiken zu sehen, die zeigen, dass kaum eine Mutter noch zuhause sitzt und das Alleinverdienermodell weitestgehend der Vergangenheit angehört. Meine Frau z.B. war nach der Geburt des 1. Kindes nach wenigen Wochen direkt wieder bei 40 Std. und hat alles unter einem Dach bekommen - das war eine absolute Spitzenleistung. Und dennoch konnten wir, wie so viele andere Familien, kaum Rücklagen bilden. Miete, Betreuung, Essen, Mobilität und Versicherungen fordern monatlich ihren Tribut. Abschließend wäre die verrückteste Idee vermutlich, mal die Entwicklung der Kosten für den Posten Gesundheit zu betrachten, auch hier in Abhängigkeit von Besoldungsentwicklung und RÜcklagenquote des durchschnittlichen Bürgers - vielleicht ist dann noch die gedankliche Transferleistung möglich, dies im Kontext des Beihilfe-Systems zu betrachten.

Das wäre doch verrückt, wenn man dann zu einem ganz anderen Blickwinkel dieses Themas kommt.


Der Teil ist mindestens unhöflich, eher sogar beleidigend. Aus meinen vorhergehenden Beiträgen ist ersichtlich, dass mir die Struktur und die Prinzipien des Besoldungsrechts und der Beihilfe bekannt sind (15%-Abstand, Alleinverdienermodell, Teilversicherung in PKV, Rest Beihilfe, ...). Zudem siehe Zweck des Forums.

Na dann spar dir doch so dumme Aussagen wie "sich nicht mit dem Alleinversorgermodell zu begnügen und der Ehepartner trägt etwas zum Familieneinkommen bei" und "auch vor dem Kinderkriegen überlegen, kann ich mir Kinder leisten", dann musst du dir auch nichts durchlesen, was dich deinem Empfinden nach beleidigt.

Es geht hier um die exorbitanten langen Bearbeitungszeiten bei der Erstattung von mehreren tausend Euro und darum, dass man über einen längeren Zeitraum Unkosten gegenübersteht, die niemanden zuzumuten sind. Es geht weder darum wie man sein Leben zu leben hat noch wie man seinen Lebensstil zu finanzieren hat. Das eine Thema mit dem anderen zu vermischen: DAS ist eine Beleidung und Implikation, die nur von jemanden kommen, der seine Ideen aus der Vorurteils-Schublade zieht und das Thema als solches nicht verstehen will und/oder nicht den nötigen Horizont dafür hat. Da tragen dann selbst deine tollen Rechtstexte und -verweise zu keiner Kompensation mehr bei. In der Hoffnung diesen Horizont etwas erweitern zu können, habe ich mich auf diese Diskussion eingelassen, aber das hätte ich mir rückblickend auch sparen können.

Leute gibts hier......
« Last Edit: 29.12.2024 00:23 von beamtenjeff »

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #52 am: 30.12.2024 08:10 »
Eine Rechnung nicht zu bezahlen kannst du maximal einmal durchziehen. Danach wir der Arzt Vorkasse bei dir verlangen, damit du nicht wieder in Verzug kommst.

Ich denke auch wir sind uns einig, dass die 4 Wochen eine Maximaldauer darstellen sollte.

Von "Eine Rechnung nicht zu bezahlen" habe ich nie gesprochen. Vielmehr, und den gesunden Menschenverstand setze ich mal voraus, nimmt man mit dem Gläubiger Kontakt auf, überweist schonmal den Anteil der PKV und sagt, dass der Rest 2-4 Wochen nach dem eigentlichen Zahlungsziel kommt.
Kein Arzt wird einem dafür die Freundschaft kündigen.

Noch einfacher ist es mit Faktoring-Firmen, da ist nämlich der Arzt außen vor. Nach meiner anekdotischen Erfahrung haben die meisten Ärzte einen solchen Anbieter.

beamtenjeff

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #53 am: 30.12.2024 14:29 »
Eine Rechnung nicht zu bezahlen kannst du maximal einmal durchziehen. Danach wir der Arzt Vorkasse bei dir verlangen, damit du nicht wieder in Verzug kommst.

Ich denke auch wir sind uns einig, dass die 4 Wochen eine Maximaldauer darstellen sollte.

Noch einfacher ist es mit Faktoring-Firmen, da ist nämlich der Arzt außen vor. Nach meiner anekdotischen Erfahrung haben die meisten Ärzte einen solchen Anbieter.

Nein haben sie eben nicht. Ich weiß aus eigener Erfahrung und breiten Spektrum an Leistungen welche wir als Familie beziehen, dass nur grob jeder 2. Arzt seine Leistungen über einen Finanzdienstleister abrechnet. Außerdem gibt es auch kostspielige Geschichten, bei dem Material- und Laborkosten direkt bzw. vorab bezahlt werden, da hat man nicht mal 2 Wochen Zahlungsziel. Als Arzt würde ich auch keine tausende Euro auslegen, wozu auch?! Ich habe das hier bestimmt schon 3 Mal geschrieben...
Da du scheinbar auf nur wenig eigene Erfahrungen zurückgreifen kannst (und es ansonsten besser wissen müsstest), muss man davon ausgehen, dass du kerngesund bist und einfach keine bis kaum Berührungspunkte mit all den Leistungen und Ärzten hattest - gut für dich.
« Last Edit: 30.12.2024 14:36 von beamtenjeff »

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #54 am: 30.12.2024 16:22 »
Eine Rechnung nicht zu bezahlen kannst du maximal einmal durchziehen. Danach wir der Arzt Vorkasse bei dir verlangen, damit du nicht wieder in Verzug kommst.

Ich denke auch wir sind uns einig, dass die 4 Wochen eine Maximaldauer darstellen sollte.

Noch einfacher ist es mit Faktoring-Firmen, da ist nämlich der Arzt außen vor. Nach meiner anekdotischen Erfahrung haben die meisten Ärzte einen solchen Anbieter.

Nein haben sie eben nicht. Ich weiß aus eigener Erfahrung und breiten Spektrum an Leistungen welche wir als Familie beziehen, dass nur grob jeder 2. Arzt seine Leistungen über einen Finanzdienstleister abrechnet. Außerdem gibt es auch kostspielige Geschichten, bei dem Material- und Laborkosten direkt bzw. vorab bezahlt werden, da hat man nicht mal 2 Wochen Zahlungsziel. Als Arzt würde ich auch keine tausende Euro auslegen, wozu auch?! Ich habe das hier bestimmt schon 3 Mal geschrieben...
Da du scheinbar auf nur wenig eigene Erfahrungen zurückgreifen kannst (und es ansonsten besser wissen müsstest), muss man davon ausgehen, dass du kerngesund bist und einfach keine bis kaum Berührungspunkte mit all den Leistungen und Ärzten hattest - gut für dich.

na dann passt das doch. 50 % der Ärzte kriegen ihr Geld direkt von der Factoring-Firma, zu den anderen 50% verweise ich auf den ersten Absatz aus meinem Post, den du nicht zitiert hast.

Grundsätzlich bin ich beim TE, der Dienstherr ist der Fürsorge verpflichtet, dazu gehört auch, dass die Beihilfe aus dem Quark kommt. Allerdings sehe ich das nicht so dramatisch, dass hier sogar von Sozialhilfeansprüchen fabuliert wird.

Und auch über die Wirtschaftlichkeit einer Arztpraxis zu spekulieren halte ich für verfehlt - dies liegt schließlich im Ermessen des Unternehmers. Man kann auch sagen - sein Problem. Allenfalls erlaube ich mir die Meinung, dass wenn ein Arzt schon das doppelte und dreifache für seine Leistung im Vergleich zum Kassenpatienten bekommt, dann kann er auch mal 2-4 Wochen länger auf die vollständige Begleichung der Rechnung warten.

Vermutungen über meine eigenen Erfahrungen und damit verbundene Belehrungen sind für eine sachliche Diskussion unpassend.

Casa

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #55 am: 31.12.2024 00:57 »
Zitat
Na dann spar dir doch so dumme Aussagen wie "sich nicht mit dem Alleinversorgermodell zu begnügen und der Ehepartner trägt etwas zum Familieneinkommen bei" und "auch vor dem Kinderkriegen überlegen, kann ich mir Kinder leisten", dann musst du dir auch nichts durchlesen, was dich deinem Empfinden nach beleidigt.

Oder du berücksichtigst schlicht die basics einer sachlichen Diskussion und behältst unhöfliche Aussagen für dich.


Zitat
Es geht hier um die exorbitanten langen Bearbeitungszeiten bei der Erstattung von mehreren tausend Euro

Das Problem ist doch offensichtlich. Meckern führt zu keiner Lösung. Also entweder vorher überlegen und versuchen Probleme zu vermeiden oder Arschbacken zusammenkneifen und durch. So wie du argumentierst, würdest du wohl auch auf dein Recht auf körperliche Unversehrtheit bestehen, gleichzeitig aber ohne nachzudenken auf einer Autobahn spazieren gehen. Auf der Autobahn kannst du geren über den Verkehr meckern und die Autofahrer beschimpfen, das hilft nur nichts.
Was hast du mit deinen Beiträgen hier erreicht, außer deine charakterlichen Schwächen aufzuzeigen?
Mit ein bisschen Anstrengung wirst auch du das aufgezeigte Prinzip verstehen. Wer seine Ausgaben kennt und sich in seinem Ausgabeverhalten beherrschen kann, der plant Ausgaben ein und legt Geld zurück. Das kannste gut finden oder nicht. Wer sein Finanzen im Griff hat, kann mit hohen Beihilferechnungen (besser) umgehen. Und wer seine Finanzen bisher nicht im Griff hatte, kann sich gerne vom Verhalten Dritter inspirieren lassen und Dieses adaptieren. Oder er lässt es.
Den Zweck eines Forums hast du nach meinem deutlichen Hinweis ganz offensichtlich weiterhin nicht verinnerlicht oder ignorierst ihn bewusst. Das ist deine Entscheidung.

Ich werde mich hier keinesfalls öffentlich herabwürdigen lassen, in dem ich mir sagen lasse, ich habe keine Lebenserfahrung, mangelnden Horizont und eine mangelnde Fähigkeit zur gedanklichen Transferleistung. Weiterhin stellst du hier dein Empfinden bzw. deine Meinung, ich sei "anmaßend," meine Aussagen wären "unangenehm," ich habe "Vorurteile" und löse "Fremdscham" aus, als Tatsachen dar. Das ist falsch, unangebracht und dafür ist in diesem Forum kein Raum. Genau so wenig ist Raum für Spekulationen und die Darlegung, irgendetwas würde hier von mir angedeutet werden. Ich schrieb bereits, wenn ich etwas sagen will, sage ich dies und bin in der Hinsicht völlig schmerzbefreit.
Ich empfehle dir zudem dringend das Wort "impliziert im Duden nach zu lesen. Zum Nachlesen gibt es den Duden.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

GeBeamter

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #56 am: 31.12.2024 09:39 »
Entschuldigung, dass ich mich da einmische, aber pauschal zu unterstellen, man könne lange Bearbeitungszeiten der Beihilfe durch private Haushaltsdisziplin überbrücken, ist ignorant und projiziert das eigene mögliche Leben auf andere, die es evtl nicht vergleichbar machen können. Im Parallelthreat wird fleißig über die seit Jahren nicht reparierte Alimentation gesprochen. Einem A9er Alleinverdiener mit 3+ Kindern im Umland von München beispielsweise zu erklären, seine Probleme bei der Zahlung von Arztrechnungen infolge von Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe von bitte zu 12 Wochen abzusprechen, ist schlichtweg ein Ausdruck mangelnden Einfühlungsvermögens.
Grundsätzlich sollte die Bearbeitungszeit bei der Beihilfe nicht die Zahlungsfrist der Rechnungen übersteigen. Alles andere führt natürlich zu Problemen und auch ich würde so weit gehen, einem Dienstherren der das zulässt eine Verletzung der Fürsorgepflicht zu unterstellen. Ich bin heilfroh, dass der Trick mit den 90% Beihilfe als Ersatz für eine höhere Besoldung nicht gekommen ist. Dann wäre die Auslage von Rechnungen nur noch schlimmer geworden.

beamtenjeff

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #57 am: 31.12.2024 14:04 »
Entschuldigung, dass ich mich da einmische, aber pauschal zu unterstellen, man könne lange Bearbeitungszeiten der Beihilfe durch private Haushaltsdisziplin überbrücken, ist ignorant und projiziert das eigene mögliche Leben auf andere, die es evtl nicht vergleichbar machen können. Im Parallelthreat wird fleißig über die seit Jahren nicht reparierte Alimentation gesprochen. Einem A9er Alleinverdiener mit 3+ Kindern im Umland von München beispielsweise zu erklären, seine Probleme bei der Zahlung von Arztrechnungen infolge von Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe von bitte zu 12 Wochen abzusprechen, ist schlichtweg ein Ausdruck mangelnden Einfühlungsvermögens.
Grundsätzlich sollte die Bearbeitungszeit bei der Beihilfe nicht die Zahlungsfrist der Rechnungen übersteigen. Alles andere führt natürlich zu Problemen und auch ich würde so weit gehen, einem Dienstherren der das zulässt eine Verletzung der Fürsorgepflicht zu unterstellen. Ich bin heilfroh, dass der Trick mit den 90% Beihilfe als Ersatz für eine höhere Besoldung nicht gekommen ist. Dann wäre die Auslage von Rechnungen nur noch schlimmer geworden.

So sehe ich das auch. In Punkto Einfühlungsvermögen legen hier manche in diesem Forum eine glatte 6 an den Tag - teilweise unverschämt was hier von sich gegeben wird. Und sich dann über das Echo beschweren - das sind die richtigen...

Organisator

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #58 am: 02.01.2025 07:54 »
Entschuldigung, dass ich mich da einmische, aber pauschal zu unterstellen, man könne lange Bearbeitungszeiten der Beihilfe durch private Haushaltsdisziplin überbrücken, ist ignorant und projiziert das eigene mögliche Leben auf andere, die es evtl nicht vergleichbar machen können. Im Parallelthreat wird fleißig über die seit Jahren nicht reparierte Alimentation gesprochen. Einem A9er Alleinverdiener mit 3+ Kindern im Umland von München beispielsweise zu erklären, seine Probleme bei der Zahlung von Arztrechnungen infolge von Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe von bitte zu 12 Wochen abzusprechen, ist schlichtweg ein Ausdruck mangelnden Einfühlungsvermögens.
Grundsätzlich sollte die Bearbeitungszeit bei der Beihilfe nicht die Zahlungsfrist der Rechnungen übersteigen. Alles andere führt natürlich zu Problemen und auch ich würde so weit gehen, einem Dienstherren der das zulässt eine Verletzung der Fürsorgepflicht zu unterstellen. Ich bin heilfroh, dass der Trick mit den 90% Beihilfe als Ersatz für eine höhere Besoldung nicht gekommen ist. Dann wäre die Auslage von Rechnungen nur noch schlimmer geworden.
Das Anbieten von Lösungsmöglichkeiten, wie man mit dem Problem umgeht, kann nichts mit Einfühlungsvermögen zu tun haben. Allein schon, weil jeder selbst entscheiden muss, welchen Lösungsweg er gehen möchte.
Das Aufzeigen von Extremen (Alleinverdiender, Kinder, teuer Wohnen) verdeutlicht allenfalls, dass manche es schwerer haben, mit finanziellen Herausforderungen umzugehen als andere.

Und wenn die Beihilfe verspätet zahlt bleiben tatsächlich nur die beiden Möchglichkeiten: Nutzen des Spargroschens für ein paar Wochen oder verspätet zahlen.

GeBeamter

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #59 am: 02.01.2025 11:33 »

Das Anbieten von Lösungsmöglichkeiten, wie man mit dem Problem umgeht, kann nichts mit Einfühlungsvermögen zu tun haben. Allein schon, weil jeder selbst entscheiden muss, welchen Lösungsweg er gehen möchte.
Das Aufzeigen von Extremen (Alleinverdiender, Kinder, teuer Wohnen) verdeutlicht allenfalls, dass manche es schwerer haben, mit finanziellen Herausforderungen umzugehen als andere.

Und wenn die Beihilfe verspätet zahlt bleiben tatsächlich nur die beiden Möchglichkeiten: Nutzen des Spargroschens für ein paar Wochen oder verspätet zahlen.

Aber genau das ist doch die Situation, die beamtenjeff schildert. Die Krankheitskosten und die lange Erstattungszeit fressen die Rücklagen auf. Und das ist kein haltbarer Zustand - erst Recht keiner, in dem man jemanden den Tipp gibt, noch mehr zu sparen, dann wäre es ja lösbar. Das meine ich mit Einfühlungsvermögen. Wer alle Kinder und evtl den eigenen Partner im Beihilfeanspruch hat, kann je nachdem monatlich mit vierstelligen Kosten rechnen (von denen auf die Beihilfe 70-80% entfallen). Summiert sich sowas über 3 Monate, kommen wir schon ggf. in einen fünfstelligen Bereich. Wer hat sowas denn heutzutage in der von mir geschilderten Situation auf der hohen Kante?
Der Tipp mit dem Zahlungsaufschub ist schon eher einer. Aber auch da kann ich die Teilnehmer verstehen, die sich unangenehm fühlen, bei ihrem Zahnarzt der ohne Dienstleister abrechnet anzurufen und um Verlängerung des Zahlungsziels für eine 300€ Rechnung bittet. Ob der Arzt dann noch Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Bezahlung seiner privatärztlichen Liquidation durch den Patienten hat, darf sich jeder selbst überlegen.

Versuchen könnte man es auch mit einem Antrag auf Gewährung eines Abschlages, mit der Begründung der hohen Summe der Gesamtkosten und der bislang nicht erfolgten Erstattung. Örtlichen Personalrat und Personalsachbearbeiter/in sichtbar in cc.