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Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen

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Casa:

--- Zitat ---Na dann spar dir doch so dumme Aussagen wie "sich nicht mit dem Alleinversorgermodell zu begnügen und der Ehepartner trägt etwas zum Familieneinkommen bei" und "auch vor dem Kinderkriegen überlegen, kann ich mir Kinder leisten", dann musst du dir auch nichts durchlesen, was dich deinem Empfinden nach beleidigt.
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Oder du berücksichtigst schlicht die basics einer sachlichen Diskussion und behältst unhöfliche Aussagen für dich.



--- Zitat ---Es geht hier um die exorbitanten langen Bearbeitungszeiten bei der Erstattung von mehreren tausend Euro
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Das Problem ist doch offensichtlich. Meckern führt zu keiner Lösung. Also entweder vorher überlegen und versuchen Probleme zu vermeiden oder Arschbacken zusammenkneifen und durch. So wie du argumentierst, würdest du wohl auch auf dein Recht auf körperliche Unversehrtheit bestehen, gleichzeitig aber ohne nachzudenken auf einer Autobahn spazieren gehen. Auf der Autobahn kannst du geren über den Verkehr meckern und die Autofahrer beschimpfen, das hilft nur nichts.
Was hast du mit deinen Beiträgen hier erreicht, außer deine charakterlichen Schwächen aufzuzeigen?
Mit ein bisschen Anstrengung wirst auch du das aufgezeigte Prinzip verstehen. Wer seine Ausgaben kennt und sich in seinem Ausgabeverhalten beherrschen kann, der plant Ausgaben ein und legt Geld zurück. Das kannste gut finden oder nicht. Wer sein Finanzen im Griff hat, kann mit hohen Beihilferechnungen (besser) umgehen. Und wer seine Finanzen bisher nicht im Griff hatte, kann sich gerne vom Verhalten Dritter inspirieren lassen und Dieses adaptieren. Oder er lässt es.
Den Zweck eines Forums hast du nach meinem deutlichen Hinweis ganz offensichtlich weiterhin nicht verinnerlicht oder ignorierst ihn bewusst. Das ist deine Entscheidung.

Ich werde mich hier keinesfalls öffentlich herabwürdigen lassen, in dem ich mir sagen lasse, ich habe keine Lebenserfahrung, mangelnden Horizont und eine mangelnde Fähigkeit zur gedanklichen Transferleistung. Weiterhin stellst du hier dein Empfinden bzw. deine Meinung, ich sei "anmaßend," meine Aussagen wären "unangenehm," ich habe "Vorurteile" und löse "Fremdscham" aus, als Tatsachen dar. Das ist falsch, unangebracht und dafür ist in diesem Forum kein Raum. Genau so wenig ist Raum für Spekulationen und die Darlegung, irgendetwas würde hier von mir angedeutet werden. Ich schrieb bereits, wenn ich etwas sagen will, sage ich dies und bin in der Hinsicht völlig schmerzbefreit.
Ich empfehle dir zudem dringend das Wort "impliziert im Duden nach zu lesen. Zum Nachlesen gibt es den Duden.

GeBeamter:
Entschuldigung, dass ich mich da einmische, aber pauschal zu unterstellen, man könne lange Bearbeitungszeiten der Beihilfe durch private Haushaltsdisziplin überbrücken, ist ignorant und projiziert das eigene mögliche Leben auf andere, die es evtl nicht vergleichbar machen können. Im Parallelthreat wird fleißig über die seit Jahren nicht reparierte Alimentation gesprochen. Einem A9er Alleinverdiener mit 3+ Kindern im Umland von München beispielsweise zu erklären, seine Probleme bei der Zahlung von Arztrechnungen infolge von Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe von bitte zu 12 Wochen abzusprechen, ist schlichtweg ein Ausdruck mangelnden Einfühlungsvermögens.
Grundsätzlich sollte die Bearbeitungszeit bei der Beihilfe nicht die Zahlungsfrist der Rechnungen übersteigen. Alles andere führt natürlich zu Problemen und auch ich würde so weit gehen, einem Dienstherren der das zulässt eine Verletzung der Fürsorgepflicht zu unterstellen. Ich bin heilfroh, dass der Trick mit den 90% Beihilfe als Ersatz für eine höhere Besoldung nicht gekommen ist. Dann wäre die Auslage von Rechnungen nur noch schlimmer geworden.

beamtenjeff:

--- Zitat von: GeBeamter am 31.12.2024 09:39 ---Entschuldigung, dass ich mich da einmische, aber pauschal zu unterstellen, man könne lange Bearbeitungszeiten der Beihilfe durch private Haushaltsdisziplin überbrücken, ist ignorant und projiziert das eigene mögliche Leben auf andere, die es evtl nicht vergleichbar machen können. Im Parallelthreat wird fleißig über die seit Jahren nicht reparierte Alimentation gesprochen. Einem A9er Alleinverdiener mit 3+ Kindern im Umland von München beispielsweise zu erklären, seine Probleme bei der Zahlung von Arztrechnungen infolge von Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe von bitte zu 12 Wochen abzusprechen, ist schlichtweg ein Ausdruck mangelnden Einfühlungsvermögens.
Grundsätzlich sollte die Bearbeitungszeit bei der Beihilfe nicht die Zahlungsfrist der Rechnungen übersteigen. Alles andere führt natürlich zu Problemen und auch ich würde so weit gehen, einem Dienstherren der das zulässt eine Verletzung der Fürsorgepflicht zu unterstellen. Ich bin heilfroh, dass der Trick mit den 90% Beihilfe als Ersatz für eine höhere Besoldung nicht gekommen ist. Dann wäre die Auslage von Rechnungen nur noch schlimmer geworden.

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So sehe ich das auch. In Punkto Einfühlungsvermögen legen hier manche in diesem Forum eine glatte 6 an den Tag - teilweise unverschämt was hier von sich gegeben wird. Und sich dann über das Echo beschweren - das sind die richtigen...

Organisator:

--- Zitat von: GeBeamter am 31.12.2024 09:39 ---Entschuldigung, dass ich mich da einmische, aber pauschal zu unterstellen, man könne lange Bearbeitungszeiten der Beihilfe durch private Haushaltsdisziplin überbrücken, ist ignorant und projiziert das eigene mögliche Leben auf andere, die es evtl nicht vergleichbar machen können. Im Parallelthreat wird fleißig über die seit Jahren nicht reparierte Alimentation gesprochen. Einem A9er Alleinverdiener mit 3+ Kindern im Umland von München beispielsweise zu erklären, seine Probleme bei der Zahlung von Arztrechnungen infolge von Bearbeitungszeiten bei der Beihilfe von bitte zu 12 Wochen abzusprechen, ist schlichtweg ein Ausdruck mangelnden Einfühlungsvermögens.
Grundsätzlich sollte die Bearbeitungszeit bei der Beihilfe nicht die Zahlungsfrist der Rechnungen übersteigen. Alles andere führt natürlich zu Problemen und auch ich würde so weit gehen, einem Dienstherren der das zulässt eine Verletzung der Fürsorgepflicht zu unterstellen. Ich bin heilfroh, dass der Trick mit den 90% Beihilfe als Ersatz für eine höhere Besoldung nicht gekommen ist. Dann wäre die Auslage von Rechnungen nur noch schlimmer geworden.

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Das Anbieten von Lösungsmöglichkeiten, wie man mit dem Problem umgeht, kann nichts mit Einfühlungsvermögen zu tun haben. Allein schon, weil jeder selbst entscheiden muss, welchen Lösungsweg er gehen möchte.
Das Aufzeigen von Extremen (Alleinverdiender, Kinder, teuer Wohnen) verdeutlicht allenfalls, dass manche es schwerer haben, mit finanziellen Herausforderungen umzugehen als andere.

Und wenn die Beihilfe verspätet zahlt bleiben tatsächlich nur die beiden Möchglichkeiten: Nutzen des Spargroschens für ein paar Wochen oder verspätet zahlen.

GeBeamter:

--- Zitat von: Organisator am 02.01.2025 07:54 ---
Das Anbieten von Lösungsmöglichkeiten, wie man mit dem Problem umgeht, kann nichts mit Einfühlungsvermögen zu tun haben. Allein schon, weil jeder selbst entscheiden muss, welchen Lösungsweg er gehen möchte.
Das Aufzeigen von Extremen (Alleinverdiender, Kinder, teuer Wohnen) verdeutlicht allenfalls, dass manche es schwerer haben, mit finanziellen Herausforderungen umzugehen als andere.

Und wenn die Beihilfe verspätet zahlt bleiben tatsächlich nur die beiden Möchglichkeiten: Nutzen des Spargroschens für ein paar Wochen oder verspätet zahlen.

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Aber genau das ist doch die Situation, die beamtenjeff schildert. Die Krankheitskosten und die lange Erstattungszeit fressen die Rücklagen auf. Und das ist kein haltbarer Zustand - erst Recht keiner, in dem man jemanden den Tipp gibt, noch mehr zu sparen, dann wäre es ja lösbar. Das meine ich mit Einfühlungsvermögen. Wer alle Kinder und evtl den eigenen Partner im Beihilfeanspruch hat, kann je nachdem monatlich mit vierstelligen Kosten rechnen (von denen auf die Beihilfe 70-80% entfallen). Summiert sich sowas über 3 Monate, kommen wir schon ggf. in einen fünfstelligen Bereich. Wer hat sowas denn heutzutage in der von mir geschilderten Situation auf der hohen Kante?
Der Tipp mit dem Zahlungsaufschub ist schon eher einer. Aber auch da kann ich die Teilnehmer verstehen, die sich unangenehm fühlen, bei ihrem Zahnarzt der ohne Dienstleister abrechnet anzurufen und um Verlängerung des Zahlungsziels für eine 300€ Rechnung bittet. Ob der Arzt dann noch Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Bezahlung seiner privatärztlichen Liquidation durch den Patienten hat, darf sich jeder selbst überlegen.

Versuchen könnte man es auch mit einem Antrag auf Gewährung eines Abschlages, mit der Begründung der hohen Summe der Gesamtkosten und der bislang nicht erfolgten Erstattung. Örtlichen Personalrat und Personalsachbearbeiter/in sichtbar in cc.

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