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Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
Organisator:
--- Zitat von: GeBeamter am 02.01.2025 11:33 ---
--- Zitat von: Organisator am 02.01.2025 07:54 ---
Das Anbieten von Lösungsmöglichkeiten, wie man mit dem Problem umgeht, kann nichts mit Einfühlungsvermögen zu tun haben. Allein schon, weil jeder selbst entscheiden muss, welchen Lösungsweg er gehen möchte.
Das Aufzeigen von Extremen (Alleinverdiender, Kinder, teuer Wohnen) verdeutlicht allenfalls, dass manche es schwerer haben, mit finanziellen Herausforderungen umzugehen als andere.
Und wenn die Beihilfe verspätet zahlt bleiben tatsächlich nur die beiden Möchglichkeiten: Nutzen des Spargroschens für ein paar Wochen oder verspätet zahlen.
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Aber genau das ist doch die Situation, die beamtenjeff schildert. Die Krankheitskosten und die lange Erstattungszeit fressen die Rücklagen auf. Und das ist kein haltbarer Zustand - erst Recht keiner, in dem man jemanden den Tipp gibt, noch mehr zu sparen, dann wäre es ja lösbar. Das meine ich mit Einfühlungsvermögen. Wer alle Kinder und evtl den eigenen Partner im Beihilfeanspruch hat, kann je nachdem monatlich mit vierstelligen Kosten rechnen (von denen auf die Beihilfe 70-80% entfallen). Summiert sich sowas über 3 Monate, kommen wir schon ggf. in einen fünfstelligen Bereich. Wer hat sowas denn heutzutage in der von mir geschilderten Situation auf der hohen Kante?
Der Tipp mit dem Zahlungsaufschub ist schon eher einer. Aber auch da kann ich die Teilnehmer verstehen, die sich unangenehm fühlen, bei ihrem Zahnarzt der ohne Dienstleister abrechnet anzurufen und um Verlängerung des Zahlungsziels für eine 300€ Rechnung bittet. Ob der Arzt dann noch Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Bezahlung seiner privatärztlichen Liquidation durch den Patienten hat, darf sich jeder selbst überlegen.
Versuchen könnte man es auch mit einem Antrag auf Gewährung eines Abschlages, mit der Begründung der hohen Summe der Gesamtkosten und der bislang nicht erfolgten Erstattung. Örtlichen Personalrat und Personalsachbearbeiter/in sichtbar in cc.
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4-5 stellige Kosten die dauerhaft auszulegen sind halte ich für ziemliche Extremfälle. Nach meinem Empfinden ist das - zumindest dauerhaft - allenfalls dreistellig. Das dürfte für die allermeisten machbar sein. Aus meiner Sicht sollten die Normalfälle, die auch 95% der Beihilfeberechtigten betreffen, die Grundlage der Diskussion sein.
Extremfälle verzerren eine solche Diskussion, wie man auch im Nachbarthread liest, wo sich alle auf den Alleinverdienenden Berufsanfänger mit Frau und 2 Kindern in Bestlage in München kaprizieren.
Wenn man dem Zahnarzt miteilt, dass ein Teil der Rechnung etwas später kommt, mag einem das unangenehm sein. Das ist dann aber tatsächlich etwas, was man mit sich selbst ausmachen muss. Und das Vertrauen des Arztes in die Bezahlung seiner Liquidation ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal. Da man den Zahnarzt auch nicht unbedingt regelmäßig wechselt wird er schon sehen, ob die Zahlungen zuverlässig kommen. Und wenn er dann nach einigen Jahren wegen einer verpäteten 300 € - Rechnung meckert, läuft ohnehin was falsch.
amy1987:
Die hier dargestellte Extemsituation ist wirklich ein Kasperletheater.
Wir sind hier zwei Erwachsene und drei Kinder mit diversen Therapien und Erkrankungen mit Beihilfeanspruch. In den letzten 11 Jahren sind wir ein einziges Mal im Quartal auf eine fünfstellige Rechnungssume gekommen. Das war ein zweiwöchiger Aufenthalt auf der Intensivstation. Die Rechnung ging unverzüglich mit der Bitte um Abschlag an die Beihilfe, der Abschlag innerhalb weniger Tage auf dem Konto war. Hat der TE überhaupt schon einmal einen Abschlag beantragt? Damit wären nämlich alle seine Probleme gelöst.
Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen. Für größere Rechnungen zB wegen Zahnersatz kann man wiederum Abschlag beantragen oder bei längeren Behandlungen um Stückelung der Rechnung (zB Monatsrechnung) bitten (machen wir immer so).
Für Rechnungen in Vorkasse gehen zu müssen, nagt natürlich kurzfristig an den Rücklagen, diese werden aber mit der Erstattung wieder aufgefüllt. Es handelt sich also um einen Durchlaufposten.
Der TE versucht hier die ganze Zeit darauf zu pochen, dass lange Bearbeitungzeiten bei der Beihilfe ein unlösbares Problem sind. Dass es dafür diverse simple Lösungen gibt wird gekonnt ignoriert. Da scheint auch einfach eine gewisse Lebenstüchtigkeit zu fehlen.
Ozymandias:
Vor allem ist die Problematik des Durchlaufpostens ja bekannt.
Dann muss man halt mal einen Monat lang einen Nebenjob machen, um sich ein 500 Euro Beihilfepolster aufzubauen.
Katastrophale persönliche Finanzplanung ist das und nichts anderes.
Schmitti:
--- Zitat von: amy1987 am 02.01.2025 13:43 ---Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen.
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Der TE versucht hier die ganze Zeit darauf zu pochen, dass lange Bearbeitungzeiten bei der Beihilfe ein unlösbares Problem sind. Dass es dafür diverse simple Lösungen gibt wird gekonnt ignoriert. Da scheint auch einfach eine gewisse Lebenstüchtigkeit zu fehlen.
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Auch eine simple Lösung: Beihilfestellen sollten Einreichungen, die nur zweistellige Antragssummen beinhalten, kommentarlos zurückweisen oder mit Sperrfristen beantworten dürfen. Bei 500 Euro sagt niemand was, auch bei 200 Euro würde ich jeden verstehen können, der sich diese möglich schnell zurückholen will. Aber 30 Euro? Weils halt jeden Monat eingereicht wird? Bei den Dienstherren, die die Beihilfe ausgelagert haben, dürfte jede Bearbeitungspauschale schon höher sein. Der Dienstleister verdient was dran, es stapelt sich aber auch durch diese Kleinstfälle, und die Masse der Antragssteller wartet dann, weil jemand nicht mit 30 Euro bis zur nächsten Rechnung warten will (oder, was bei uns mal auffiel, weil einer mit der Funktion, mehrere Rechnungen per App gesammelt einzureichen, schon überfordert war).
Auch das ist gewisse Lebenstüchtigkeit. Sammeln, bis es mal lohnt, würde viele Beihilfestellen auch gehörig entlasten.
Organisator:
--- Zitat von: Schmitti am 02.01.2025 15:01 ---
--- Zitat von: amy1987 am 02.01.2025 13:43 ---Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen.
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Der TE versucht hier die ganze Zeit darauf zu pochen, dass lange Bearbeitungzeiten bei der Beihilfe ein unlösbares Problem sind. Dass es dafür diverse simple Lösungen gibt wird gekonnt ignoriert. Da scheint auch einfach eine gewisse Lebenstüchtigkeit zu fehlen.
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Auch eine simple Lösung: Beihilfestellen sollten Einreichungen, die nur zweistellige Antragssummen beinhalten, kommentarlos zurückweisen oder mit Sperrfristen beantworten dürfen. Bei 500 Euro sagt niemand was, auch bei 200 Euro würde ich jeden verstehen können, der sich diese möglich schnell zurückholen will. Aber 30 Euro? Weils halt jeden Monat eingereicht wird? Bei den Dienstherren, die die Beihilfe ausgelagert haben, dürfte jede Bearbeitungspauschale schon höher sein. Der Dienstleister verdient was dran, es stapelt sich aber auch durch diese Kleinstfälle, und die Masse der Antragssteller wartet dann, weil jemand nicht mit 30 Euro bis zur nächsten Rechnung warten will (oder, was bei uns mal auffiel, weil einer mit der Funktion, mehrere Rechnungen per App gesammelt einzureichen, schon überfordert war).
Auch das ist gewisse Lebenstüchtigkeit. Sammeln, bis es mal lohnt, würde viele Beihilfestellen auch gehörig entlasten.
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Beim Bund gab es Beihilfestellen, die eine Untergrenze von 200 € Rechnungssumme hatten. Bzw. 1x im Jahr, falls nichts weiter anfällt. Mit der Einreichung per App ist das aber entfallen, da es in der Abrechnungssoftware auch keinen großen Unterschied macht.
Die Bezahlung der Dienstleister, wenn sie Behörden sind, erfolgt nicht fallbasiert sondern durch die Übertragung von Stellen entsprechend des zu erwartenden Antragsaufkommens.
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