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Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen

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Schmitti:
Ich kenne es von der PPA, dem AFAIK größten Beihilfedienstleister rheinland-pfälzischer Kommunen, auf Basis von Fallpreisen. Da hat man im letzten Sommer, als sich dort wiedermal Berge auftürmten, so geäußert: https://www.ppa-duew.de/fileadmin/Website/www.ppa-duew.de/Beihilfe/Extranet_Infos/2024_08_Newsletter_Nr_7_2024_Hinweise_zur_Antragsstellung.pdf

GeBeamter:

--- Zitat von: amy1987 am 02.01.2025 13:43 ---Die hier dargestellte Extemsituation ist wirklich ein Kasperletheater.

Wir sind hier zwei Erwachsene und drei Kinder mit diversen Therapien und Erkrankungen mit Beihilfeanspruch. In den letzten 11 Jahren sind wir ein einziges Mal im Quartal auf eine fünfstellige Rechnungssume gekommen. Das war ein zweiwöchiger Aufenthalt auf der Intensivstation. Die Rechnung ging unverzüglich mit der Bitte um Abschlag an die Beihilfe, der Abschlag innerhalb weniger Tage auf dem Konto war. Hat der TE überhaupt schon einmal einen Abschlag beantragt? Damit wären nämlich alle seine Probleme gelöst.

Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen. Für größere Rechnungen zB wegen Zahnersatz kann man wiederum Abschlag beantragen oder bei längeren Behandlungen um Stückelung der Rechnung (zB Monatsrechnung) bitten (machen wir immer so).

--- End quote ---

Ich hätte da um solche Zahlen zu erreichen auch noch einen Lösungsvorschlag: augen und -zahnärztliche Vorsorge aller Familienmitglieder einsparen. Das macht pro Monat bei fünf Personen bestimmt einen knapp dreistelligen Betrag aus. Ob das aber sinnvoll ist?
Sobald ich dem Kinderarzt eine E-Mail schreibe, dass das Kind einen nässenden Hautausschlag hat und ob wir vorstellig werden sollen, sind die 30€ schon verbraten. Und zwar für eine Person.
Hinzu kommt, deshalb habe ich so viel Verständnis für den Teilnehmer: ich lege auch noch Reisekosten für Dienstreisen aus, die auch schnell vierstellig sein können. Und dort reden wir auch von Bearbeitungszeiten von 8-12 Wochen. Die Bezügestelle schafft es auch regelmäßig Softwareumstellungen zu fahren, wenn Erfahrungsstufen, Gratifikationen oder sonstige Zulagen eigentlich anstehen.

Wenn ich das dazu addiere, was man gängigerweise für sonstige Probleme zurücklegen sollte (Auto, Waschmaschine defekt, Dach undicht, whatever) frage ich mich, wo das her kommen soll. Aber ist ja "nur Geld". So scheint man das an den entsprechenden Stellen mit den langen Bearbeitungszeiten zu sehen.
Dass es einzelne vor akute Probleme stellt, weil es ja noch mehr Dinge im Leben gibt, die unvorhergesehen Geld kosten, als die Gesundheitskosten, sollte man nicht ignorieren. Vllt liegt es auch daran, dass ich so arbeite, dass wenn mein Handeln für den extremen Einzelfall gut funktioniert, es für alle anderen Fälle erst Recht passt.

amy1987:

--- Zitat von: GeBeamter am 02.01.2025 16:03 ---
--- Zitat von: amy1987 am 02.01.2025 13:43 ---Die hier dargestellte Extemsituation ist wirklich ein Kasperletheater.

Wir sind hier zwei Erwachsene und drei Kinder mit diversen Therapien und Erkrankungen mit Beihilfeanspruch. In den letzten 11 Jahren sind wir ein einziges Mal im Quartal auf eine fünfstellige Rechnungssume gekommen. Das war ein zweiwöchiger Aufenthalt auf der Intensivstation. Die Rechnung ging unverzüglich mit der Bitte um Abschlag an die Beihilfe, der Abschlag innerhalb weniger Tage auf dem Konto war. Hat der TE überhaupt schon einmal einen Abschlag beantragt? Damit wären nämlich alle seine Probleme gelöst.

Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen. Für größere Rechnungen zB wegen Zahnersatz kann man wiederum Abschlag beantragen oder bei längeren Behandlungen um Stückelung der Rechnung (zB Monatsrechnung) bitten (machen wir immer so).

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Ich hätte da um solche Zahlen zu erreichen auch noch einen Lösungsvorschlag: augen und -zahnärztliche Vorsorge aller Familienmitglieder einsparen. Das macht pro Monat bei fünf Personen bestimmt einen knapp dreistelligen Betrag aus. Ob das aber sinnvoll ist?
Sobald ich dem Kinderarzt eine E-Mail schreibe, dass das Kind einen nässenden Hautausschlag hat und ob wir vorstellig werden sollen, sind die 30€ schon verbraten. Und zwar für eine Person.

--- End quote ---

Wer geht denn bitte jeden Monat (!) zur augen und -zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung? Das macht man einmal im Jahr. Auch Kinder müssen nicht jeden Monat zum Kinderarzt. Haben die hier schreibenden Personen eigentlich wirklich eigene Beihilferfahrungen?

bebolus:
"schreibenden Personen".. 🤣

Mein Vorschlag wäre: Sozialleistungsempfänger erhalten die gleichen Leistungen, wie Selbstständige, die mit ihren Beiträgen im Rückstand sind. Duck und weg..

GeBeamter:

--- Zitat von: amy1987 am 02.01.2025 19:59 ---
--- Zitat von: GeBeamter am 02.01.2025 16:03 ---
--- Zitat von: amy1987 am 02.01.2025 13:43 ---Die hier dargestellte Extemsituation ist wirklich ein Kasperletheater.

Wir sind hier zwei Erwachsene und drei Kinder mit diversen Therapien und Erkrankungen mit Beihilfeanspruch. In den letzten 11 Jahren sind wir ein einziges Mal im Quartal auf eine fünfstellige Rechnungssume gekommen. Das war ein zweiwöchiger Aufenthalt auf der Intensivstation. Die Rechnung ging unverzüglich mit der Bitte um Abschlag an die Beihilfe, der Abschlag innerhalb weniger Tage auf dem Konto war. Hat der TE überhaupt schon einmal einen Abschlag beantragt? Damit wären nämlich alle seine Probleme gelöst.

Hier wird jeden Monat ein Beihilfeantrag mit den vorliegenden Rechnungen gestellt. Die Einreichungen sind dann idR irgendwo zwischen 30-500€ für fünf Personen. Für größere Rechnungen zB wegen Zahnersatz kann man wiederum Abschlag beantragen oder bei längeren Behandlungen um Stückelung der Rechnung (zB Monatsrechnung) bitten (machen wir immer so).

--- End quote ---

Ich hätte da um solche Zahlen zu erreichen auch noch einen Lösungsvorschlag: augen und -zahnärztliche Vorsorge aller Familienmitglieder einsparen. Das macht pro Monat bei fünf Personen bestimmt einen knapp dreistelligen Betrag aus. Ob das aber sinnvoll ist?
Sobald ich dem Kinderarzt eine E-Mail schreibe, dass das Kind einen nässenden Hautausschlag hat und ob wir vorstellig werden sollen, sind die 30€ schon verbraten. Und zwar für eine Person.

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Wer geht denn bitte jeden Monat (!) zur augen und -zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung? Das macht man einmal im Jahr. Auch Kinder müssen nicht jeden Monat zum Kinderarzt. Haben die hier schreibenden Personen eigentlich wirklich eigene Beihilferfahrungen?

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Habe ich irgendwo geschrieben, dass man monatlich dort hin geht? Ich habe lediglich den Betrag für fünf Personen auf den Monat heruntergebrochen. Und beim Zahnarzt ist auch in der GKV die halbjährliche Kontrolle empfohlen, also zwei Mal im Jahr ist nicht unüblich. Und ja, Kinder müssen nicht monatlich zum Kinderarzt, gerade im Winter ist man dennoch quasi monatlich dort. Und gerade sehr kleine Kinder müssen halbjährlich zu den Us. Manche von denen kosten bis zu 800€. Es ist ja auch Wurst und nicht Thema dieses Threads. Es geht einfach darum, dass es ein unhaltbarer Zustand ist, auf hohe Summen bei der Beihilfe ewig zu warten. Ein Dienstherr der das zulässt, kommt in meinen Augen seiner Fürsorgepflicht nicht nach. Auch nicht gegenüber dem Personal in der Beihilfestelle, weil ich denen Mal unterstelle, die Festsetzung der Beihilfe nicht aus Faulheit zu verschleppen. Es fehlt sicher Personal.

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