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Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen

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amy1987:

--- Zitat von: beamtenjeff am 03.01.2025 12:12 ---
--- Zitat von: Organisator am 03.01.2025 08:02 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 02.01.2025 21:40 ---Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann (...)

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Das Thema sicherlich nicht. Es besteht Einigkeit, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch die Beihilfeanträge in einer angemessenen Zeit, die 4 Wochen und somit das übliche Zahlungsziel von Arztrechnungen nicht übersteigt, bescheiden sollte.

Nicht ganz ernst nehmen konnte ich jedoch die diskutierte Sozialhilfebedürftigkeit, daher wohl der Schwenk in der Thematik.

Unterm Strich bin ich der Meinung, dass Bearbeitungszeiten über 4 Wochen ärgerlich sind und nerven, weil man entweder kurzzeitig auf Reserven zurückgreifen oder den Arzt über die verspätete Zahlung informieren muss. Beides unangenehm, weil unnötig. Für den allergrößten Teil des Beamtentums sehe ich jedoch keine daraus resultierenden existenzbedrohenden Probleme.

--- End quote ---

Das sehe ich anders, vor allem wenn die Bearbeitungszeit deutlich länger als diese 4 Wochen (in meinem Fall fast 3 Monate) dauert und/oder man Anwärter und/oder mindestens 3 mitversicherte Kinder hat. Man kommt in Zahlungsverzug, hat jede Menge Ärger mit Arzt & Schufa und zu guter Letzt muss man seine privaten Konten leer räumen (wenn denn so viel da ist bei einem A8er), ggf. an Kapital ran das so spontan gar nicht zur Liquidation gedacht war.

--- End quote ---

Ich weiß garnicht, wie oft es hier noch erwähnt werden muss, aber kein (!) Beamter bekommt bei hohen Arztrechnungen Probleme mit der Schufa oder muss private Vorsorgekonten räumen. Er muss schlicht und ergreifend einen Abschlag bei seiner Beihilfestelle beantragen, falls er nicht anderweitig liquide ist. Problem gelöst. Alles andere ist Hysterie.

Organisator:

--- Zitat von: beamtenjeff am 03.01.2025 12:12 ---
--- Zitat von: Organisator am 03.01.2025 08:02 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 02.01.2025 21:40 ---Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann (...)

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Das Thema sicherlich nicht. Es besteht Einigkeit, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch die Beihilfeanträge in einer angemessenen Zeit, die 4 Wochen und somit das übliche Zahlungsziel von Arztrechnungen nicht übersteigt, bescheiden sollte.

Nicht ganz ernst nehmen konnte ich jedoch die diskutierte Sozialhilfebedürftigkeit, daher wohl der Schwenk in der Thematik.

Unterm Strich bin ich der Meinung, dass Bearbeitungszeiten über 4 Wochen ärgerlich sind und nerven, weil man entweder kurzzeitig auf Reserven zurückgreifen oder den Arzt über die verspätete Zahlung informieren muss. Beides unangenehm, weil unnötig. Für den allergrößten Teil des Beamtentums sehe ich jedoch keine daraus resultierenden existenzbedrohenden Probleme.

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Das sehe ich anders, vor allem wenn die Bearbeitungszeit deutlich länger als diese 4 Wochen (in meinem Fall fast 3 Monate) dauert und/oder man Anwärter und/oder mindestens 3 mitversicherte Kinder hat. Man kommt in Zahlungsverzug, hat jede Menge Ärger mit Arzt & Schufa und zu guter Letzt muss man seine privaten Konten leer räumen (wenn denn so viel da ist bei einem A8er), ggf. an Kapital ran das so spontan gar nicht zur Liquidation gedacht war. Im Besten Fall ist man für andere Zahlungsposten wie Essen & Miete nicht zahlungsfähig. Die Betroffenheit mag hier ganz unterschiedlich sein, teils ist das sogar abhängig welche Stelle das Ganze bearbeitet, das ändern aber dann nichts an der Existenzbedrohung von einigen wenigen. Wenn wir neuerdings nach dem Mehrheitsprinzip gehen, dann können wir auch alle anderen Forderungen sein lassen wie z.B. die Amtsangemessene Alimentation, die ist ja schließlich für 90% angemessen.

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Also um hier in Schwierigkeiten zu geraten muss man im mD bzw. Anwärter sein und mindestens 3 Kinder haben. Das kann ich nachvollziehen.

Und den Lösungsvorschlag von Amy, rechtzeitig einen Abschlag zu beantragen, auch.

beamtenjeff:

--- Zitat von: amy1987 am 03.01.2025 13:20 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 03.01.2025 12:12 ---
--- Zitat von: Organisator am 03.01.2025 08:02 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 02.01.2025 21:40 ---Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann (...)

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Das Thema sicherlich nicht. Es besteht Einigkeit, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch die Beihilfeanträge in einer angemessenen Zeit, die 4 Wochen und somit das übliche Zahlungsziel von Arztrechnungen nicht übersteigt, bescheiden sollte.

Nicht ganz ernst nehmen konnte ich jedoch die diskutierte Sozialhilfebedürftigkeit, daher wohl der Schwenk in der Thematik.

Unterm Strich bin ich der Meinung, dass Bearbeitungszeiten über 4 Wochen ärgerlich sind und nerven, weil man entweder kurzzeitig auf Reserven zurückgreifen oder den Arzt über die verspätete Zahlung informieren muss. Beides unangenehm, weil unnötig. Für den allergrößten Teil des Beamtentums sehe ich jedoch keine daraus resultierenden existenzbedrohenden Probleme.

--- End quote ---

Das sehe ich anders, vor allem wenn die Bearbeitungszeit deutlich länger als diese 4 Wochen (in meinem Fall fast 3 Monate) dauert und/oder man Anwärter und/oder mindestens 3 mitversicherte Kinder hat. Man kommt in Zahlungsverzug, hat jede Menge Ärger mit Arzt & Schufa und zu guter Letzt muss man seine privaten Konten leer räumen (wenn denn so viel da ist bei einem A8er), ggf. an Kapital ran das so spontan gar nicht zur Liquidation gedacht war.

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Ich weiß garnicht, wie oft es hier noch erwähnt werden muss, aber kein (!) Beamter bekommt bei hohen Arztrechnungen Probleme mit der Schufa oder muss private Vorsorgekonten räumen. Er muss schlicht und ergreifend einen Abschlag bei seiner Beihilfestelle beantragen, falls er nicht anderweitig liquide ist. Problem gelöst. Alles andere ist Hysterie.

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Und ich weiß gar nicht wie oft ich wiederum das geschrieben habe: man kann nicht für alle Leistungen einen Abschlag beantragen, darin sind nur sehr spezifische Leistungen eingeklammert, siehe BVA-Webseite:

"Ein Antrag auf Abschlagszahlung für eine zu erwartende Beihilfe kann gestellt werden bei

stationärer Krankenhausbehandlung
stationärer oder ambulanter Rehabilitationsmaßnahme
Dialysebehandlung
einmalig hoher Kosten für den Kauf eines Arznei- oder Hilfsmittels."

Wenn sich hier also andere Leistungen summieren, bringt mir dieser Antrag genau 0. Und ja, es gibt mehr als genug Leistungen, die in den 4-stelligen Bereich gehen, sei es Psychotherapie, Physiotherapie oder auch anderes. Ich hatte diese Situationen bereits mehrmals und öfters. Einfach mal richtig mitlesen hier und/oder über den Tellerrand gucken. 1. Seite, 1. Beitrag. Darüber hinaus dürfte laut Statistik mindestens jeder 6. Beamte gar keine Rücklagen haben. Besten Dank für deine "Tipps" bis hier hin. (ist natürlich alles wieder Panikmache und nicht ernst gemeint.)

Ich fasse also mal zwischendurch zusammen:
* Statistiken und Berichte zu Rücklagenbildung und zum Thema Sparen erreichen in den letzten Jahren einen neuen Tiefpunkt
* Gesundheitsausgeben werden stetig und exponentiell immer teurer
* der Reallohnindex stagniert mehr oder weniger seit Jahrzehnten
* der Personalmangel und die Bearbeitungszeiten der Beihilfe erreichen neue negative Maßstäbe
* Das Beihilfe-System und darin verankerte Auslagenprinzip wird aufgrund dieser Rahmenbedingungen zunehmends mehr reformierbedürftig und ein Thema für das Bundesverfassungsgericht.
* es gibt hier Nutzer, die wollen das alles nicht sehen und flüchten sich in Haushaltsbücher und Tipps, die das Thema nicht mal ansatzweise entkräften.

amy1987:

--- Zitat von: beamtenjeff am 03.01.2025 20:04 ---
--- Zitat von: amy1987 am 03.01.2025 13:20 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 03.01.2025 12:12 ---
--- Zitat von: Organisator am 03.01.2025 08:02 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 02.01.2025 21:40 ---Ich verstehe nicht, wie man das Thema durch den Kakao ziehen kann (...)

--- End quote ---

Das Thema sicherlich nicht. Es besteht Einigkeit, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch die Beihilfeanträge in einer angemessenen Zeit, die 4 Wochen und somit das übliche Zahlungsziel von Arztrechnungen nicht übersteigt, bescheiden sollte.

Nicht ganz ernst nehmen konnte ich jedoch die diskutierte Sozialhilfebedürftigkeit, daher wohl der Schwenk in der Thematik.

Unterm Strich bin ich der Meinung, dass Bearbeitungszeiten über 4 Wochen ärgerlich sind und nerven, weil man entweder kurzzeitig auf Reserven zurückgreifen oder den Arzt über die verspätete Zahlung informieren muss. Beides unangenehm, weil unnötig. Für den allergrößten Teil des Beamtentums sehe ich jedoch keine daraus resultierenden existenzbedrohenden Probleme.

--- End quote ---

Das sehe ich anders, vor allem wenn die Bearbeitungszeit deutlich länger als diese 4 Wochen (in meinem Fall fast 3 Monate) dauert und/oder man Anwärter und/oder mindestens 3 mitversicherte Kinder hat. Man kommt in Zahlungsverzug, hat jede Menge Ärger mit Arzt & Schufa und zu guter Letzt muss man seine privaten Konten leer räumen (wenn denn so viel da ist bei einem A8er), ggf. an Kapital ran das so spontan gar nicht zur Liquidation gedacht war.

--- End quote ---

Ich weiß garnicht, wie oft es hier noch erwähnt werden muss, aber kein (!) Beamter bekommt bei hohen Arztrechnungen Probleme mit der Schufa oder muss private Vorsorgekonten räumen. Er muss schlicht und ergreifend einen Abschlag bei seiner Beihilfestelle beantragen, falls er nicht anderweitig liquide ist. Problem gelöst. Alles andere ist Hysterie.

--- End quote ---

Und ich weiß gar nicht wie oft ich wiederum das geschrieben habe: man kann nicht für alle Leistungen einen Abschlag beantragen, darin sind nur sehr spezifische Leistungen eingeklammert, siehe BVA-Webseite:

"Ein Antrag auf Abschlagszahlung für eine zu erwartende Beihilfe kann gestellt werden bei

stationärer Krankenhausbehandlung
stationärer oder ambulanter Rehabilitationsmaßnahme
Dialysebehandlung
einmalig hoher Kosten für den Kauf eines Arznei- oder Hilfsmittels."

Wenn sich hier also andere Leistungen summieren, bringt mir dieser Antrag genau 0. Und ja, es gibt mehr als genug Leistungen, die in den 4-stelligen Bereich gehen, sei es Psychotherapie, Physiotherapie oder auch anderes. Ich hatte diese Situationen bereits mehrmals und öfters. Einfach mal richtig mitlesen hier und/oder über den Tellerrand gucken. 1. Seite, 1. Beitrag. Darüber hinaus dürfte laut Statistik mindestens jeder 6. Beamte gar keine Rücklagen haben. Besten Dank für deine "Tipps" bis hier hin. (ist natürlich alles wieder Panikmache und nicht ernst gemeint.)

Ich fasse also mal zwischendurch zusammen:
* Statistiken und Berichte zu Rücklagenbildung und zum Thema Sparen erreichen in den letzten Jahren einen neuen Tiefpunkt
* Gesundheitsausgeben werden stetig und exponentiell immer teurer
* der Reallohnindex stagniert mehr oder weniger seit Jahrzehnten
* der Personalmangel und die Bearbeitungszeiten der Beihilfe erreichen neue negative Maßstäbe
* Das Beihilfe-System und darin verankerte Auslagenprinzip wird aufgrund dieser Rahmenbedingungen zunehmends mehr reformierbedürftig und ein Thema für das Bundesverfassungsgericht.
* es gibt hier Nutzer, die wollen das alles nicht sehen und flüchten sich in Haushaltsbücher und Tipps, die das Thema nicht mal ansatzweise entkräften.

--- End quote ---

Mit Verweis auf die bestehende Härte bewilligt das BVA auch über die o.g. Fälle hinaus Abschläge nach § 51 Absatz 9 BBhV. Einfach mal nachfragen bzw. am besten mit Beihilfeantragstellung direkt geltend machen.

Therapieleistungen sollte der findige Beihilfeberechtigte natürlich nicht im Block, sondern alle 2-3 Sitzungen abrechnen lassen und dann direkt einreichen, dann ist der Vorkassebetrag auch niedrig. Dafür braucht es nur ein kurzes Gespräch mit der Praxis.

Es finden sich für alles Lösungen, die hier von allen anderen Betroffenen auch abgewandt werden. Es ist also nicht so schwierig sich trotz langer Beihilfebearbeitungszeiten (und da sitzen wir ja alle in einem Boot) nicht zu ruinieren, es braucht nur etwas Management und offene Augen.

SGLBund:

--- Zitat von: amy1987 am 03.01.2025 13:20 ---Er muss schlicht und ergreifend einen Abschlag bei seiner Beihilfestelle beantragen, falls er nicht anderweitig liquide ist. Problem gelöst. Alles andere ist Hysterie.

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Der dann völlig konsequent und in sich logisch abgelehnt wird!

Beihilfeberechtigten Personen können insbesondere zum Schutz vor außergewöhnlichen finanziellen Belastungen auf Antrag Abschlagszahlungen gewährt werden. Dabei ist es ausreichend, wenn durch Unterlagen, z. B. Kostenvoranschläge der Leistungserbringerin oder des Leistungserbringers dokumentiert wird, dass eine hohe Belastung vor der Beihilfebeantragung entsteht.

Die gewährten Abschläge werden mit den tatsächlich entstandenen Aufwendungen verrechnet. Hierzu ist nach Erhalt der Rechnung ein Beihilfeantrag zu stellen.

Zitat: „hohe Belastung vor der Beihilfebeantragung“ und „nach Erhalt der Rechnung“

Die Gewährung eines Abschlages setzt also voraus, dass der Beamte die Kosten hat bevor er eine Rechnung erhält die er zur Erstattung einreichen kann. Ich musste bei einer OP im Privatkrankenhaus eine Anzahlung leisten, mit dieser schriftlichen Aufforderung als Nachweis wurde mir ein Abschlag gewährt und dann im Nachgang mit der Beihilfe für die eigentliche Krankenhausrechnung verrechnet.

Einen Abschlag auf schon vorliegende Rechnungen gibt es in keinem Fall, das wäre ja völlig unlogisch. In der Zeit, in der der Abschlag bearbeitet wird, könnte das BVA ja sonst direkt den eigentlichen Beihilfeantrag abrechnen. Wenn der dann an der Reihe ist, müsste der Abschlag verrechnet werden und die hätten die doppelte Arbeit für einen Antrag. Was das für die Bearbeitungszeiten bedeutet sollte wohl jedem klar sein.

Auf meinen letzten Antrag warte ich jetzt auch 30 Arbeitstage, dementsprechend muss ich als Beamter eben Reserven bilden. So schlecht werden wir ja nun auch nicht besoldet, zumal ich Landesbeamte kenne die über einen Monat Wartezeit mehr als nur glücklich wären.

Zur Ehrenrettung des BVA muss man aber auch sagen, dass es normalerweise schneller geht. Die kämpfen aktuell wohl mit dem Rollout einer neuen Software, das zieht sich wohl noch 1-2 Jahre bis alles abgeschlossen und umgestellt ist.

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