Autor Thema: Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen  (Read 21183 times)

ExAnwärter

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #120 am: 10.07.2025 15:53 »
Aktuell hat es bei mir 4,5 Wochen gedauert bis Geld und Bescheid da waren. Allerdings wurde alles anteilig erstattet - selbst eigentlich nicht erstattbare Rezepte/Medikamente)...

SGLBund

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #121 am: 10.07.2025 20:54 »
Die winken aktuell mal wieder alles durch was man einreicht, das BVA muss Geld ohne Ende haben.

Nautiker1970

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #122 am: 31.07.2025 12:46 »
Keine Ahnung, ob das hier schon Thema war, wenn ja, dann sorry!

Gerade stieß ich durch Zufall auf einen brandaktuellen Entwurf eines Artikelgesetzes, der – recht versteckt – eine äußerst interessante und ausnahmsweise mal richtig innovative Gesetzesänderung zum BBG und insbes. zur Beihilfe betrifft.

Der Weg zum „Versteck“ beginnt hier:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/OESII5/2sueg.html

bzw. hier direkt zum Entwurf: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/Downloads/kabinettsfassung/OESII5/2SUEG-AEG/2GE-SUEG-AEndG.pdf?__blob=publicationFile&v=3


Um Euch aber das Suchen/Finden des wirklich interessanten Themas zu erleichtern, sei auf S. 22 f. bzw. 55 f. der Anlage verwiesen.

Oder schon mal hier im „Klartext“ die entscheidende Passage der geplanten Neuregelung:

„§ 80a Bundesbeamtengesetz
Beihilferechtliche Verfahrenserleichterungen
(1) Hat die für die Gewährung der Beihilfe zuständige Stelle nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Beihilfeantrags über den Antrag entschieden, so gilt die beantragte Aufwendung mit Ablauf dieser Frist als erstattungsfähig. Die beantragte Aufwendung
gilt nicht als erstattungsfähig,
1. wenn grundsätzlich eine vorherige Anerkennung der Aufwendung erforderlich ist und
die Anerkennung zum Zeitpunkt des Eingangs des Beihilfeantrags nicht erfolgt ist, oder
2. wenn und soweit kein Anspruch auf Erstattung der beantragten Aufwendung bestanden
hätte und die beihilfeberechtigte Person dies wusste oder infolge grober Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt nicht wusste.


Da ist es ja zukünftig dann fast schade, dass die Postbeamtenkasse, die seit einigen Monaten ganz hervorragend die Beihilfe im Geschäftsbereich des BMV bearbeitet, so verdammt schnell abrechnet (d. h. innerhalb einer Woche auf Basis einer sehr gut funktionierenden App mit der man die Belege in Windeseile übermitteln kann).

Umlauf

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #123 am: 31.07.2025 13:04 »
Ja, das ist schon ein gelungener Wurf. Das wurde so Ende Mai den Gewerkschaften zugeleitet.
Wenn die Stauberge abgebaut sind, soll die elektronische Aufbereitung in 72 Stunden abgeschlossen sein. Rezepte laufen heute schon durch eine Prüflogik.

Die Regelung ist lediglich ein Ventil, wenn es doch mal ein „Problem“ in der Verarbeitungskette geben sollte.

Insgesamt positiv zu sehen. Gut dass dieses Handeln eine Grundlage haben wird.

Knecht

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #124 am: 31.07.2025 17:54 »
Ja, das ist schon ein gelungener Wurf. Das wurde so Ende Mai den Gewerkschaften zugeleitet.
Wenn die Stauberge abgebaut sind, soll die elektronische Aufbereitung in 72 Stunden abgeschlossen sein. Rezepte laufen heute schon durch eine Prüflogik.

Die Regelung ist lediglich ein Ventil, wenn es doch mal ein „Problem“ in der Verarbeitungskette geben sollte.

Insgesamt positiv zu sehen. Gut dass dieses Handeln eine Grundlage haben wird.

Das Ganze dann bitte noch bei den Reisekosten. Da wartet man aktuell gerne 3 bis 4 Monate. Lächerlich.

Umlauf

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #125 am: 01.08.2025 00:01 »
Ja, das ist schon ein gelungener Wurf. Das wurde so Ende Mai den Gewerkschaften zugeleitet.
Wenn die Stauberge abgebaut sind, soll die elektronische Aufbereitung in 72 Stunden abgeschlossen sein. Rezepte laufen heute schon durch eine Prüflogik.

Die Regelung ist lediglich ein Ventil, wenn es doch mal ein „Problem“ in der Verarbeitungskette geben sollte.

Insgesamt positiv zu sehen. Gut dass dieses Handeln eine Grundlage haben wird.

Das Ganze dann bitte noch bei den Reisekosten. Da wartet man aktuell gerne 3 bis 4 Monate. Lächerlich.

Wo? Über das TMS vom BVA dauert es ein paar Tage.

Knecht

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #126 am: 01.08.2025 06:25 »
Ja, das ist schon ein gelungener Wurf. Das wurde so Ende Mai den Gewerkschaften zugeleitet.
Wenn die Stauberge abgebaut sind, soll die elektronische Aufbereitung in 72 Stunden abgeschlossen sein. Rezepte laufen heute schon durch eine Prüflogik.

Die Regelung ist lediglich ein Ventil, wenn es doch mal ein „Problem“ in der Verarbeitungskette geben sollte.

Insgesamt positiv zu sehen. Gut dass dieses Handeln eine Grundlage haben wird.

Das Ganze dann bitte noch bei den Reisekosten. Da wartet man aktuell gerne 3 bis 4 Monate. Lächerlich.

Wo? Über das TMS vom BVA dauert es ein paar Tage.

Beim Zoll läuft das leider noch über die Service Center. Der Name ist hierbei maximal irreleitend.  :)