Autor Thema: TV-L Tarifrunde 2023. 200€ erst am 20.11.2024 "beschlossen"?  (Read 1898 times)

Prüller

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Hallo zusammen,
in meiner Abrechnung stellte ich fest das die 200€ Erhöhung zum 01.11.2024 im TV-L nicht enthalten ist. Bei einem Anruf in unserer Abrechnungsstelle wurde mir gesagt, dass der "Beschluss" für die Entgelterhöhung erst am 20.11.2024 kam, und somit noch nicht im System ist.
Was ist damit gemeint?
Im TV-L vom 09.12.2023 steht diese Erhöhung doch schon. Wurde darüber fast 1 Jahr nochmal beraten/diskutiert......?

Fäncy

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Also, das Gehalt wird am letzten (Werk-)Tag des laufenden Monats ausgezahlt, sprich am 30.11.2024.

Hast du die Abrechnung schon vorab bekommen? Die Entgelterhöhung um 200€ brutto steht eigentlich seit dem Abschluss der letzten Tarifverhandlungen fest. Die Systeme sind bei uns allerding auch manchmal "behäbig" - würde mich also nicht wundern, wenn die Landesoberkasse sich davon völlig überrascht zeigt.
Du wirst dann vermutlich demnächst noch eine korrigierte Abrechnung erhalten.

Thomas09

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Also in Bremen sind die 200 € in der Abrechnung enthalten

Cream1978

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Hier in NRW sind die 200 EUR auch drauf. Am Ende der Abrechnung steht aber:

"Die Anpassung der Bezüge gemäß Tarifeinigung vom 09.12.2023 ab 01.11.2024 erfolgt im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung."

Rowhin

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Hier in NRW sind die 200 EUR auch drauf. Am Ende der Abrechnung steht aber:

"Die Anpassung der Bezüge gemäß Tarifeinigung vom 09.12.2023 ab 01.11.2024 erfolgt im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung."

Selbes Vorgehen hier in Bayern:

"Bei der Abrechnung Ihrer Bezüge wurde die Erhöhung der Entgelte ab 01.11.2024 auf Grund der Tarifeinigung vom 09.12.2023 berücksichtigt.
Die Zahlung der erhöhten Entgelte erfolgt im Vorgriff auf den Änderungstarifvertrag zum TV-L unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung."

Umlauf

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Das sind dann jene Abrechnungsstellen, die mitdenken bzw. ein ok von Oben für dieses Vorgehen umsetzen.
Kenne ich persönlich auch so.

Machen leider nicht alles Stellen so.

TVOEDAnwender

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Beschlossen werden muss da nix, sondern die Änderungstarifverträge müssen durch alle Tarifvertragsparteien unterzeichnet werden, damit diese eine rechtliche Bindung entfalten. Die Verhandlung der Änderungstarifverträge (sog. "Redaktionsverhandlungen") haben sich im TV-L leider ewig hingezogen.

Siehe auch folgender Thread: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=124328.0