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Übertragung Gleitzeitguthaben bei Abordnung/Versetzung

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Beamtin89:
Hallo zusammen,

bei mir steht demnächst eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung von einer Bundesbehörde zu einer anderen Bundesbehörde an (demnach aus meiner Sicht kein Dienstherrenwechsel). Laut meiner aktuellen Dienststelle muss ich mein Gleitzeitguthaben vollständig abbauen, da dies im Falle der Versetzung verfallen würde und auch nicht auf die neue Dienststelle übertragen werden könne. Stimmt diese Aussage so? Ich habe dazu die AZV gelesen, verstehe aber den § 7c so, dass sich dieser nur auf die Langzeitkonten und nicht auf ein "normales" Gleitzeitkonto bezieht. Resturlaub wird ja auch problemlos übertragen.

Hat damit zufälligerweise jemand schon Erfahrung?

Matze1986:
Die Übertragung bei Versetzung §7c (3) betrifft nur Zeitguthaben auf Langzeitkonten.
Wie mit anderem Zeitguthaben bei Versetzung zu verfahren ist steht ja im Absatz 2 - grundsätzlich abbauen in der alten Dienststelle.

Gibt es eine DV zur Gleitzeit in Ihrer Dienststelle? Ist diesbezüglich dort etwas geregelt?

Sie sollten sich auch bei der neuen Dienststelle erkundigen ob ggf. ein Zeitguthaben gegen Nachweis übernommen/übertragen wird.

Elur:

--- Zitat von: Beamtin89 am 27.11.2024 11:46 ---
Hat damit zufälligerweise jemand schon Erfahrung?

--- End quote ---

Ich bin vor einigen Jahren von einer Bundesbehörde zu einer anderen zunächst abgeordnet und später versetzt worden. Dabei durfte ich auch kein Gleitzeitguthaben von der alten Behörde mitnehmen, sondern lediglich Urlaub. Ich habe dann den Abordnungsbeginn so weit nach hinten verschoben, um das gesamte Gleitzeitguthaben aufzubrauchen.

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