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Landespersonalausschuss - Beförderung
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AKMS94:
Hallo zusammen,
kann hier jemand über Erfahrungen mit Anträgen beim Landespersonalausschuss berichten? Inwiefern ist es realistisch, dass Ausnahmen des Beförderungsverbotes nach §19 Abs. 2 genehmigt werden?
Darin sind die Beförderungsverbote geregelt, wonach eine Beförderung während der Probezeit nicht zulässig ist, vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit sowie vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung.
Gemäß Abs. (5) kann der Landespersonalausschuss Ausnahmen von den Beförderungsverboten (Absatz 2) und vom Verbot der Sprungbeförderung (Absatz 4) zulassen.
Vielen Dank :)
10481178:
Hallo,
möglich ist es, aber die Chance, dass es passiert geht gegen null...
Hier eine vielleicht hilfreiche Antwort auf eine kleine Anfrage aus dem Landtag:
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-6464.pdf
AKMS94:
Hi,
vielen Dank für den Beitrag.. Wie ich sehe wurden echt nur eine handvoll an Ausnahmen genehmigt und fast ausschließlich bei höhere Besoldungsstellen.
Damit hat sich es leider erledigt.
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