Autor Thema: Herabstufung bei Höhergruppierung/Weiterbeschäftigung  (Read 1396 times)

BubblesJ

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Liebe Alle,

kann mir jemand beantworten in welchem Paragraph die Herabstufung in eine geringere Erfahrungsstufe im TVL bei Höhergruppierung festgelegt ist?

Ich wurde von E13 auf E14 gestuft und nun von 3 in 2 gesetzt. Nicht nur wird mir eine bisherige Arbeitserfahrung in der Stufe E3 aberkannt (ich muss bei E2 bei null anfangen), auch bin ich noch aktuell auf einer befristeten Elternzeitstelle.

Es ist eine Einstellung mit unbefristeten Arbeitsvertrag vorgesehen. Nun erfolgt aber auch für diesen Vertrag keine Neueinschätzung meiner Einstufung, da ich bereits beschäftigt bin, obwohl mein Vertrag endet. Ich könnte theoretisch 1 Monat pausieren und würde dann die Stufe drei Erhalten. Habe ich andere Möglichkeiten meine Stufe beizubehalten oder eine Neubewertung meiner Einstufung mit neuem Vertrag zu bekommen?

Ich frage mich schon welche rechtliche Grundlage für so etwas herhalten soll? scheint mir auf ziemlich wackeligen Füßen zu stehen, weil ja meine bisherige Arbeitserfahrung in dem Sinne verleugnet wird.  ???
Lieben Dank schon mal.

MoinMoin

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Antw:Herabstufung bei Höhergruppierung/Weiterbeschäftigung
« Antwort #1 am: 30.11.2024 11:04 »
Steht alles im Paragrafen 16 und 17des TVL

egotrip

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Antw:Herabstufung bei Höhergruppierung/Weiterbeschäftigung
« Antwort #2 am: 01.12.2024 10:05 »
Grundsätzlich kann man in einer niedrigen EG keine Erfahrung für eine höhere EG sammeln.
Und die Stufenmitnahme ist halt im TV-L noch immer nicht vorgesehen.

MoinMoin

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Antw:Herabstufung bei Höhergruppierung/Weiterbeschäftigung
« Antwort #3 am: 01.12.2024 11:46 »
Grundsätzlich kann man in einer niedrigen EG keine Erfahrung für eine höhere EG sammeln.
Man kann sehr wohl in einer niedrigeren EG eingruppiert sein und trotzdem einschlägige Berufserfahrung sammeln, die einer Tätigkeit der höheren EG entsprechen, sofern man ausreichend Tätigkeiten der höheren EG ausübt.

fair

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Antw:Herabstufung bei Höhergruppierung/Weiterbeschäftigung
« Antwort #4 am: 01.12.2024 21:14 »
Außerdem könnte der Arbeitgeber prinzipiell über eine Zulage eine höhere Stufe vorweggewähren.

Wie lange warst du eigentlich schon in der Stufe 3 (in der EG 13)?

fair

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Antw:Herabstufung bei Höhergruppierung/Weiterbeschäftigung
« Antwort #5 am: 01.12.2024 23:51 »
Von Stufe 4 wäre die Höhergruppierung stufengleich, bei Stufe 3 ist es tatsächlich leider ungünstig.

Im Höhergruppierungsrechner kann man es gut austesten.
https://hg-tvl.bplaced.net/

Albeles

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Antw:Herabstufung bei Höhergruppierung/Weiterbeschäftigung
« Antwort #6 am: 02.12.2024 11:54 »
Lass Dir die Tätigkeiten doch nur vorübergehend übertragen. Und nach dem Aufstieg in die 13/4 erst die HG machen. Gehst Du denn zurück auf die alte Stelle? Ist ja wohl Zeitlich befristet die neue Stelle.