Die Rente beendet das Beschäftigungsverhältnis nicht automatisch.
Daher sollte abgeklärt werden, ob durch den Rentenanspruch das Arbeitsverhältnis überhaupt tarifvertraglich endet, oder ob vielmehr eine Kündigung seitens des Mitarbeiters oder ein Aufhebungsvertrag notwendig ist, um genau das zu erreichen. Das hängt vom Alter des Mitarbeiters und der Art der Rente ab.
Die Auszahlung des Restanspruches auf Urlaub ist nicht an den Rentenbezug sondern an die Aufgabe der Beschäftigung geknüpft.