Autor Thema: Welche Möglichkeit nach einer Zulage?  (Read 1889 times)

neodeo2

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 217
Welche Möglichkeit nach einer Zulage?
« am: 06.12.2024 10:28 »
Hallo zusammen,

aktuell bin ich in der E10/3 eingruppiert und habe das Glück, eine Zulage nach §16.5 zu erhalten, wodurch ich auf E10/5 eingruppiert bin.

Das bedeutet, dass ich in den nächsten 3+4+5 Jahren in diesem Gehaltsbereich bleibe (ich weiß, es gibt auch schlimmere Probleme).

Da wollte ich fragen, wie verhält es sich mit der Zulage, wenn ich in 3-4 Jahren in die e11 kommen würde??
Würde ich dann in der E11/4 landen und wie wird die Zulage in diesem Fall behandelt?

Die Jahressonderzahlung orientiert sich dennoch an der e10/3? also ohne der Zulage?

Welche Möglichkeiten gibt es sonst noch so, um sein Gehalt aufzubessern?
richtige Stufenvorweggewährung?

Albeles

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 427
Antw:Welche Möglichkeit nach einer Zulage?
« Antwort #1 am: 06.12.2024 10:36 »
.

aruba

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Welche Möglichkeit nach einer Zulage?
« Antwort #2 am: 08.12.2024 09:25 »
Hey,

wenn du in die Entgeltgruppe E11 wechselst, wirst du in der Regel in die entsprechende Stufe innerhalb der neuen Gruppe eingruppiert. Das bedeutet, du landest vermutlich in E11/1, sofern keine vorweggenommenen Stufen vereinbart wurden. Die Zulage nach §16.5 ist in der Regel an die jeweilige Entgeltgruppe gekoppelt. Das heißt, du müsstest prüfen, ob diese Zulage auch in E11 gewährt wird oder ob sie spezifisch für E10 ist.

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,273
Antw:Welche Möglichkeit nach einer Zulage?
« Antwort #3 am: 08.12.2024 22:58 »
Im Rahmen einer Höhergruppierung kann man nicht in Stufe 1 landen.

neodeo2

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 217
Antw:Welche Möglichkeit nach einer Zulage?
« Antwort #4 am: 09.12.2024 13:13 »
Hey,

wenn du in die Entgeltgruppe E11 wechselst, wirst du in der Regel in die entsprechende Stufe innerhalb der neuen Gruppe eingruppiert. Das bedeutet, du landest vermutlich in E11/1, sofern keine vorweggenommenen Stufen vereinbart wurden. Die Zulage nach §16.5 ist in der Regel an die jeweilige Entgeltgruppe gekoppelt. Das heißt, du müsstest prüfen, ob diese Zulage auch in E11 gewährt wird oder ob sie spezifisch für E10 ist.

irgendwie stimmen ALLE deine Informationen nicht.

von e10/3 käme man bei einer Höhergruppierung nach e11/3
Bei e10/4 in die e11/4 und nicht in die e11/1.

Zur weiteren Frage, sagt ChatGPT folgendes.:
Eine Zulage nach § 16.5 TV-L ist grundsätzlich nicht direkt an eine bestimmte Entgeltgruppe gebunden, sondern wird für besondere Tätigkeiten oder Zusatzaufgaben gewährt. Wenn es jedoch zu einer Höhergruppierung kommt, könnte die Zulage weiterhin an die spezifische Aufgabe oder Verantwortung gekoppelt sein, für die sie ursprünglich gewährt wurde, unabhängig von der Entgeltgruppe.

Es ist sehr wahrscheinlich wie immer, es kommt drauf an und man muss verhandeln.

Albeles

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 427
Antw:Welche Möglichkeit nach einer Zulage?
« Antwort #5 am: 09.12.2024 14:39 »
Zudem kann 16.5 jederzeit vom AG einkassiert werden. Ist alles reine Verhandlungssache! Und wo Du in welcher Stufe bist, beim Wechsel musst Du selber wissen...dann einfach den Rechner hier im Forum nutzen und Du siehst wo die Reise hingeht bei der HG.