Hallo,
ich brauche bitte mal euer Schwarm-Wissen zu folgender Frage (,weil ich dazu tatsächlich nichts eindeutiges googeln kann):
Kann ein Rechnungsprüfungsamt die Wahldurchführung einer Kommune prüfen?
Für die Wahldurchführung gibt es ja doch klare Vorgaben, was wann wie durch wen zu erfolgen hat....
Hinterher die Verbuchungen, ob jedem Erfrischungsgeld gezahlt wurde, ob es zu hoch gezahlt wurde etc. auf jeden Fall im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.
Die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung ist auch Pflichtaufgaben des RPA (das ist das, was BAT schrieb)
siehe § 155 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 NKomVG.
Gemäß § 155 Abs. 2NKomVG kann die Vertrteung dem RPA weitere Aufgaben übertragen. Wenn jetzt euer Rat/Kreistag dem RPA die "Sonderaufgabe" überträgt, die Wahldurchführung zu prüfen, ist das möglich; insbesondere unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit
--> Ordnungsmäßig: Sind alle Fristen eingehalten worden? Wurden genügend Wahlhelfer berufen etc.
--> Wirtschaftlichkeit: Wurden 300 Wahlhelfer mehr berufen als benötigt (dann "Geldverschwendung" und nicht zweckmäig; ebenfalls wenn ihr Kaviar und Schampus während der Wahlen zur Verfügung stellt oder Lachshäppchen wie bei den Tarifverhandlungen).
Bezogen auf Niedersachsen (NKomVG).
Ansonsten ins eigene Landesrecht mal reinschauen.