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Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen

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Alpenverwaltung:
Hallo zusammen,

ich hätte gerne Rückmeldung zu einer Frage die Arbeitszeit betreffend.
Vorneweg: mir ist klar, dass ich hier keine Rechtsberatung erhalte, ich hätte gerne vorab ein Meinungsbild der Forenkollegen .- Vielen Dank schon einmal.

Auf meinen Antrag wurde meine Arbeitszeit unbefristet von 39 Wochenstunden auf 34 gesenkt. Die Arbeitszeit wird, auch wie von mir beantragt, auf die Tage Montag bis Donnerstag mit je 8,5 Stunden verteilt. Freitag habe ich frei um mich um meine Imkerei zu kümmern.
Der geänderte Arbeitsvertrag enthält ein zusätzliches Schreiben, in welchem steht, dass die "Reduzierung der Arbeitszeit stets widerrufen werden kann, wenn die betrieblichen Erfordernisse es verlangen". Diese Formulierung birgt für mich eine eingefordert Flexibilität, deren Ausmaß für mich nicht kalkulierbar ist.

Anders wurde es nicht genehmigt und es wird erwartet, dass ich bei jedem Urlaub und jeder Erkrankung und auch während der Reha meines Arbeitskollegen trotz meiner Reduzierung jeden Freitag arbeite.
Spreche ich zusätzlich an, dass das Arbeitspensum derart und dauerhaft hoch ist, dass es auch in 39 Stunden nicht bewältigt werden kann, dann werde ich auf meinen Wunsch verwiesen, die Arbeitszeit reduziert zu haben.
Mein Vorschlag war, dass meine übrigen Stunden und die des Kollegen (30 statt 39) für eine weitere Arbeitskraft ausgeschrieben werden bzw aufgestockt nach einer Personalbedarfserhebung. Dies stößt auf Ausreden und taube Ohren.

Ich arbeite schon immer in einem Ausnahmemodus (örtliche Verkehrsbehörde) die Arbeitsmenge betreffend, seit einem Jahr ist die Arbeitsbelastung unerträglich.

Wie gehe ich damit um? Es heißt, dann müssen man eben schneller arbeiten, ich wollte ja reduzieren.
Macht es Sinn, bei Ignoranz durch den Arbeitgeber, Arbeiten auflaufen zu lassen, wenn die Zeit nicht dazu reicht? Muss ich eine Gefährdungsanzeige machen? Und kann ich in dieser auch auf die Gefährdung meiner Gesundheit durch fehlende Maßnahmen der Referatsleiterin hinweisen?

MoinMoin:

--- Zitat von: Alpenverwaltung am 27.11.2024 18:13 ---Macht es Sinn, bei Ignoranz durch den Arbeitgeber, Arbeiten auflaufen zu lassen, wenn die Zeit nicht dazu reicht?
--- End quote ---
Man ist quasi dazu verpflichtet diese auflaufen zu lassen, wenn man sie nicht bewältigt und dies dem Vorgesetzen rechtzeitig zu melden.

--- Zitat ---Muss ich eine Gefährdungsanzeige machen? Und kann ich in dieser auch auf die Gefährdung meiner Gesundheit durch fehlende Maßnahmen der Referatsleiterin hinweisen?

--- End quote ---
Die fehlende Maßnahme ist doch, dass du deine Referatsleiterin nicht jede Woche eine Liste zur Entscheidung vorlegst, welche Aufgaben auflaufen sollen, da sie nicht zu schaffen sind.

Ist doch nicht dein Problem, wenn du mehr Arbeit zugewiesen bekommst als du schaffen kannst.

Wenn sie Mehrarbeit oder Überstunden anordnen will, dann kann sie das doch machen.
Hat dann aber den PR im Nacken und die höheren Kosten.

Tagelöhner:

--- Zitat von: Alpenverwaltung am 27.11.2024 18:13 ---Der geänderte Arbeitsvertrag enthält ein zusätzliches Schreiben, in welchem steht, dass die "Reduzierung der Arbeitszeit stets widerrufen werden kann, wenn die betrieblichen Erfordernisse es verlangen". Diese Formulierung birgt für mich eine eingefordert Flexibilität, deren Ausmaß für mich nicht kalkulierbar ist.

--- End quote ---

Wird auf dieses Schreiben im Vertrag explizit Bezug genommen oder war es loses Beiwerk, dessen Empfang du auch nie bestätigt hast? Dann würde ich das getrost ignorieren...andernfalls war es halt dein Fehler, dich auf diese Bedingungen einzulassen.

Du hättest es nicht akzeptieren müssen und stattdessen notfalls deine Teilzeitansprüche anwaltlich durchsetzen lassen können. Dein Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter sind offensichtlich eher von minderer Qualität.

BAT:
Was ist die Rechtsgrundlage für die Teilzeit?`

Und wieviel kostet der Honig?

Alpenverwaltung:
Die Rechtsgrundlage ist neben dem Teilzeit- und Befristungsgesetz meine Änderung zum Arbeitsvertrag, die beiderseits unterschrieben wurde.
Der Honig kostet 8,50 € das Glas - flüssig oder feincremig gerührt 😂

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