Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen

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MaLa:
Meine Frage währe ja auch wie es mit dem Urlaubsanspruch aussieht.

Da du teilzeit ja nur 4d/Woche arbeitest wird sich mit sicherheit dein Urlaubsanspruch dementsprechend geändert haben.

Wie wird er den berechnet wenn du verschiedene Freitage einspringen musst?

MoinMoin:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 28.11.2024 08:44 ---
--- Zitat ---Diese Anordnung ist jedoch idR in der Mitbestimmung vom PR, also sollte der Ag auf die Idee dem TE an einem Freitag arbeiten zu lassen, dann würde ich zunächst auf die Überstunden Zuschläge verweisen und beim PR nachfragen, ob er dem zugestimmt hat.
--- End quote ---

Bis zur 40. Stunde gibt es für TZ-Kräfte keinerlei Zuschläge für Mehrarbeit.

--- End quote ---
Es gibt niemals Zuschläge für Mehrarbeit. Und im VKA arbeitet man weniger als 40h und ja, darauf habe ich im zweiten Post hingewiesen und auch wenn es keine Zuschläge für die Mehrarbeit gibt, so ist trotzdem der PR idR zustimmungspflichtig.

Spaßbremse86:
@Alpenverwaltung:

Ich habe eine ähnliche Situation durch wie du:

Ich habe auf meinen Arbeitsvertrag einen sog. Änderungsvertrag geschlossen, der folgende Änderungen beinhaltet:

Punkt 1: Reduzierung Arbeits von 1,0 auf 0,75VZÄ (also 75%-Stelle = 30 Wochenstunden)
Punkt 2: Verteilung der Arbeitszeit auf eine 4-Tage-Woche (Mo-Do je 7,5h zzgl 0,5h Pause pro Tag)

Konsequenzen:

Anteilige Anpassung des Gehalts von 100% auf 75%
Urlaubanspruch von 30 Urlaubstagen auf 24 Urlaubstage (30 / 5 x 4 = 24)
Hinterlegung in der elektronischen Zeiterfassung
Jeden Freitag frei.

Behörde und Rechtsgrundlage:
Uni in S-T
TV - L

Liebe Grüße
Spaßbremse86

MoinMoin:

--- Zitat von: UNameIT am 28.11.2024 09:07 --- Das heißt der Freitag muss für solche Fälle grundsätzlich nachversichert werden.

--- End quote ---
Ui, das war mir neu, dass man außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit nachversichert werden muss, wo und bei wem denn und wie genau?
(Bei uns gibbet manchmal Sa/So arbeiten)

UNameIT:

--- Zitat von: MoinMoin am 28.11.2024 10:06 ---
--- Zitat von: UNameIT am 28.11.2024 09:07 --- Das heißt der Freitag muss für solche Fälle grundsätzlich nachversichert werden.

--- End quote ---
Ui, das war mir neu, dass man außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit nachversichert werden muss, wo und bei wem denn und wie genau?
(Bei uns gibbet manchmal Sa/So arbeiten)

--- End quote ---

Ich weiß es auch nur, weil ich Vertretungsweise an einem Freitag einspringen sollte und die Personalstelle sich quergestellt hat, da sie mich so kurzfristig nicht nachversichern konnten - bei den Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbänden . Das Problem ist wohl, das wenn ein Unfall geschieht die Unfallkasse die Zahlung ablehnen kann und dann das Unternehmen in voller Höhe einspringen muss. So hat die Personalabteilung das mir und meinem Chef erklärt. Auch hat regelmäßige genehmigte Arbeit an einem Arbeitsfreien Tag (5 statt 4 Tage) Einfluss auf die Berechnung der Urlaubstage. Daher wurde seitens der Personalabteilung die Freitagsvertretung abgelehnt.

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