Autor Thema: Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen  (Read 4979 times)

FearOfTheDuck

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Malas Frage nach dem Urlaubsanspruch wäre noch interessant.

Wenn sich tatsächlich deine Urlaubstage entsprechend der 4-Tage-Woche reduziert haben, würde ich keine Minute an einem Freitag an der Arbeit verbringen, sondern mich stets um meinen Willy kümmern... und um Maja.

Wenn dein Urlaubsanspruch gleich blieb, scheint keine richtige 4-Tage-Woche vereinbart worden zu sein.

Alpenverwaltung

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Malas Frage nach dem Urlaubsanspruch wäre noch interessant.

Wenn sich tatsächlich deine Urlaubstage entsprechend der 4-Tage-Woche reduziert haben, würde ich keine Minute an einem Freitag an der Arbeit verbringen, sondern mich stets um meinen Willy kümmern... und um Maja.

Wenn dein Urlaubsanspruch gleich blieb, scheint keine richtige 4-Tage-Woche vereinbart worden zu sein.

Mein Urlaubsanspruch ist gerechnet auf eine 4 Tage Woche, der Freitag ist voll auf Überstunden - die wieder abgefeiert werden müssen....(Dürfen)

FearOfTheDuck

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Das erschließt sich mir nicht. Entweder du hast entsprechend deiner 4-Tage-Woche einen gekürzten Urlaubsanspruch  (24 Tage) vereinbart oder nicht. Wenn ja steht es deinem AG gar nicht zu, einen fünften Arbeitstag in der Woche zu verlangen. Dann braucht man da auch keine Überstunden für aufzubauen.


MoinMoin

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Du meinst der AG darf bei einer 4 Tage Woche nicht eine Aufforderung für Überstunden am fünften Tag machen?

FearOfTheDuck

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Nein, ich meinte, dass es überhaupt unnötig ist Stunden für den Freitag sammeln zu lassen, wenn dieser nicht als Arbeitstag vereinbart ist (Wofür der gekürzte U-Anspruch sprechen würde).