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Beschäftigungszeit und Kündigungsfrist

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NickyF:
Hallo, ich habe eine Frage zur aktuellen Kündigungsfrist. Ich bin jetzt 3 Jahre + 3 Monate beim aktuellen AG TVÖD VKA. Davor war ich  6 Jahre + 11 Monate bei einem anderen AG aus TVÖD VKA (beides Kommune). Gem. einem Schreiben meines aktuellen AG wurden die Beschäftigungszeiten zusammengefasst, da beide Kommunen des TVÖD VKA als 1 AG gelten. Ist das so io? Betrüge meine aktuelle Kündigungsfrist daher 5 Monate zum Quartalsende statt 6 Wochen ?
Ist das so rechtens, beide AG haben ja nichts miteinander zu tun.

Und wem bringt diese Regelung was - ja wohl nur dem aktuellen AG. Ich habe davon keinen Vorteil bzgl. Stufe usw.

Gewerbler:
Nach § 33 Abs. 3 Satz 3 und 4 TVöD gilt: "Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt. Satz 3 gilt entsprechend bei einem Wechsel von einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber."

Von daher dürfte das so stimmen. Und wieso hat davon nur der AG was? Es ist doch für dich auch schön zu wissen, dass du nur mit 5 Monaten Vorlauf zum Quartalsende gekündigt werden kannst? Im besten Fall heißt das für dich 8 Monate Vorbereitungszeit bzw. Zeit für die Suche nach Alternativen?
Du kannst von deiner Seite ja auch z.B. einen Auflösungsvertrag anstreben bei Bedarf.

Maggus:
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen auf Quartalsende.
Für die Küfri zählt nur die Beschäftigungszeit beim aktuellen Arbeitgeber gem. § 34 Abs. 3 Sätze 1+2.
Für Entgeltfortzahlung und Jubiläum zählen auch die Zeiten beim vorherigen AG im ÖD.

Gewerbler:

--- Zitat von: Maggus am 28.11.2024 08:10 ---Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen auf Quartalsende.
Für die Küfri zählt nur die Beschäftigungszeit beim aktuellen Arbeitgeber gem. § 34 Abs. 3 Sätze 1+2.
Für Entgeltfortzahlung und Jubiläum zählen auch die Zeiten beim vorherigen AG im ÖD.

--- End quote ---

Ich habe mich oben verschrieben, es sollte natürlich § 34 heißen, nicht 33. Demnach werden aber doch die Sätze 1+2 "überschrieben". Zumindest nach meinem Verständnis.

TVOEDAnwender:
Nein, für die KüFri gelten nur die Beschäftigungszeiten beim aktuellen Arbeitgeber. Ist hier im Forum auch schon gefühlte 1.000.000 besprochen worden. Aber die Suchfunktion nutzt halt keiner. Google gibts ja auch erst seit letzter Woche ;)

"Bei der Berechnung der für die Kündigungsfrist und den Ausschluss einer ordentlichen Kündigung maßgeblichen Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 1 Satz 2, § 34 Abs. 2 Satz 1 TVöD werden vorherige Beschäftigungszeiten bei anderen, vom Geltungsbereich des TVöD erfassten Arbeitgebern nicht berücksichtigt."

BAG, Urteil vom 22.02.2018, 6 AZR 137/17

Besprochen hier im Forum (kleine Auswahl), Keywords: Beschäftigungszeit und Kündigungsfrist
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,110928.msg125056.html#msg125056
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124287.msg368748.html#msg368748
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114495.msg181307/topicseen.html#msg181307
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123010.msg344659/topicseen.html#msg344659
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122256.msg330242/topicseen.html#msg330242
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119118.msg257657/topicseen.html#msg257657

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