Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Beschäftigungszeit und Kündigungsfrist
NickyF:
Danke für die Antwort. Tatsächlich habe ich die Suchfunktion diesmal nicht verwendet, sorry. :o
Allerdings stelle ich mir die Frage, warum dann der AG ausdrücklich so ein Schreiben verfasst, daß die alten Beschäftigungszeiten anerkannt werden, wenn es doch keine Auswirkungen hat.
Ich habe 20 Jahre freie Wirtschaft hinter mir und bin mit manchen Regelungen im ÖD noch immer überfordert. Sorry.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: NickyF am 28.11.2024 09:04 ---
Allerdings stelle ich mir die Frage, warum dann der AG ausdrücklich so ein Schreiben verfasst, daß die alten Beschäftigungszeiten anerkannt werden, wenn es doch keine Auswirkungen hat.
--- End quote ---
https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/aktuelles-zur-beschaeftigungszeit-34-iii-tvoed/
--- Zitat ---Für die tariflichen Ansprüche auf Krankengeldzuschuss und Jubiläumsgeld lässt der TVöD aber durch die Regelung des § 34 Abs. 3, S. 3 und 4 auch die Anrechnung von Zeiten als Beschäftigungszeit (im „weiteren Sinne“) bei anderen öffentlichen Arbeitgebern zu.
--- End quote ---
Fragmon:
--- Zitat von: NickyF am 28.11.2024 09:04 ---Danke für die Antwort. Tatsächlich habe ich die Suchfunktion diesmal nicht verwendet, sorry. :o
Allerdings stelle ich mir die Frage, warum dann der AG ausdrücklich so ein Schreiben verfasst, daß die alten Beschäftigungszeiten anerkannt werden, wenn es doch keine Auswirkungen hat.
Ich habe 20 Jahre freie Wirtschaft hinter mir und bin mit manchen Regelungen im ÖD noch immer überfordert. Sorry.
--- End quote ---
Weil die Beschäftigungszeiten in zwei Kategorien eingeteilt werden.
Im weiten Sinne (sprich kompletter § 34 Abs. 3): für Jubiläumsgeld sowie Krankengeldzuschuss
Im engeren Sinne (nur § 34 Abs. 3 S.1 u. 2 ): für Kündigungsfristen.
MoinMoin:
--- Zitat von: NickyF am 28.11.2024 09:04 ---Ich habe 20 Jahre freie Wirtschaft hinter mir und bin mit manchen Regelungen im ÖD noch immer überfordert. Sorry.
--- End quote ---
Liegt am ehesten daran, dass in der freie Wirtschaft, die Cheffes die Freiheit hatte, nix zu regeln und es je nach Laune geregelt haben.
Aber diese zwei Bedeutungen der Beschäftigungszeiten ist selbst für viele Profis in der Personalverwaltung eine Herausforderung.
Gewerbler:
--- Zitat von: MoinMoin am 28.11.2024 18:27 ---Aber diese zwei Bedeutungen der Beschäftigungszeiten ist selbst für viele Profis in der Personalverwaltung eine Herausforderung.
--- End quote ---
Dann bin ich ja beruhigt, dass ich als nicht-Personaler Beschäftigungszeit mit Beschäftigungszeit verwechselt hab. Kann ja mal passieren :D Gut, dass ich eher mit Gesetzen zu tun habe, die man wörtlicher nehmen kann 8)
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version