Autor Thema: Allgemeine Frage Elternzeit  (Read 1224 times)

Cico1901

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Allgemeine Frage Elternzeit
« am: 27.11.2024 10:14 »
Hallo zusammen! Ich habe mal eine Frage zum Thema Elternzeit. Ich hatte im Juli diesen Jahres einen Monat Elternzeit und habe auch im nächsten Jahr im Juli einen Monat Elternzeit geplant.

Nun kommt aber ein Jobwechsel dazwischen, da ich ab dem 1.4.25 eine neue Stelle antreten werde. Dort liegt die Elternzeit im Juli leider eher ungünstig. Mir ist durchaus bewusst, dass ich diese einfach mal 7 Wochen vorher ankündigen kann. Da ich mich aber in der Probezeit befinde und ein gewisses Pflichtbewusstsein besitze, würde ich mich da zumindest gerne auf einen Kompromiss einlassen.

Damit dann auch zur eigentlichen Frage: Könnte ich die Elternzeit (und natürlich auch das Elterngeld) im Juli offiziell belassen und dann trotzdem für meinen neuen AG aus betrieblichen Gründen z.B. die ersten 9 Werktage trotz Elternzeit arbeiten und die dort angesammelten Stunden im August dann wieder "abfeiern"?

Theoretisch wäre das ja quasi zumindest nur eine "interne" Verschiebung der Freiphase. Ist aber die Frage, ob das so überhaupt zulässig wäre und ich z.B. weiter versichert bin etc.

aruba

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Antw:Allgemeine Frage Elternzeit
« Antwort #1 am: 27.11.2024 10:16 »
Hallo!

Es ist klasse, dass du einen Weg suchst, sowohl deine Elternzeit zu nutzen als auch einen guten Start im neuen Job hinzulegen. Grundsätzlich ist die Elternzeit dazu gedacht, dass du dich voll auf dein Kind konzentrieren kannst und vom Arbeitgeber freigestellt bist. Wenn du jedoch während der Elternzeit arbeiten möchtest, gibt es die Möglichkeit, eine Teilzeitvereinbarung zu treffen.

Dein Vorschlag, die ersten 9 Werktage zu arbeiten und diese dann im August nachzuholen, müsste unbedingt mit deinem neuen Arbeitgeber abgesprochen werden. Wichtig ist, dass alle Absprachen schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass dein Versicherungsschutz weiterhin besteht.

Viel Erfolg!

Cico1901

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Antw:Allgemeine Frage Elternzeit
« Antwort #2 am: 27.11.2024 10:34 »
Danke schon mal für die Antwort. Mit dem neuen Arbeitgeber würde ich das ganze vermutlich so abstimmen können. Allerdings habe ich halt "damals" Elterngeld-Basis beantragt und im Antrag mitgeteilt, dass ich halt nicht arbeiten werde und kein Entgelt bekomme. Das würde doch Änderungen auslösen, oder?

Wobei das mit dem Entgelt ja korrekt ist, da ich in meinem Beispielfall im Juli keine Abrechnung bekommen würde. Ich würde ja nur August-Stunden vorziehen, die dann später halt mit der August-Abrechnung bezahlt werden.

Wichtig neben der Versicherung halt auch, dass mir nicht das Elterngeld zerschossen wird...

Casa

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Antw:Allgemeine Frage Elternzeit
« Antwort #3 am: 27.11.2024 14:33 »
Zitat
Wobei das mit dem Entgelt ja korrekt ist, da ich in meinem Beispielfall im Juli keine Abrechnung bekommen würde. Ich würde ja nur August-Stunden vorziehen, die dann später halt mit der August-Abrechnung bezahlt werden.


Das funktioniert aus rechtlichen Gründen nicht.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Warnstreik

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Antw:Allgemeine Frage Elternzeit
« Antwort #4 am: 27.11.2024 15:25 »
Wandel einfach einen Elterngeldmonat in zwei Elterngeld-Plus-Monate um. Dann kannst du in diesen Beiden Monaten relativ viel dazuverdienen, hast aber einen Monat mehr und maximierst das Elterngeld. So könntest du z.B. in deiner neuen Stelle die ersten beiden Monate 15h die Woche arbeiten (das wären ungefähr 9 Tage je Monat).

Cico1901

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Antw:Allgemeine Frage Elternzeit
« Antwort #5 am: 28.11.2024 10:00 »
Wandel einfach einen Elterngeldmonat in zwei Elterngeld-Plus-Monate um. Dann kannst du in diesen Beiden Monaten relativ viel dazuverdienen, hast aber einen Monat mehr und maximierst das Elterngeld. So könntest du z.B. in deiner neuen Stelle die ersten beiden Monate 15h die Woche arbeiten (das wären ungefähr 9 Tage je Monat).

Ich bekomme im neuen Job (glücklicherweise) nochmals einen Schwung mehr Geld, weshalb der unschädliche Hinzuverdienst leider wohl nur recht gering sein dürfte. Was wiederum bedeuten würde, dass ich auch nur wenige Stunden leisten könnte und meinem neuen AG daher vermutlich nicht schmeckt.

Da bleibt mir dann wohl nur die Option, statt dem Juli ggf. den Juni oder August dann die Elternzeit zu nehmen und diese somit zu verschieben.

Warnstreik

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Antw:Allgemeine Frage Elternzeit
« Antwort #6 am: 29.11.2024 08:36 »
Wandel einfach einen Elterngeldmonat in zwei Elterngeld-Plus-Monate um. Dann kannst du in diesen Beiden Monaten relativ viel dazuverdienen, hast aber einen Monat mehr und maximierst das Elterngeld. So könntest du z.B. in deiner neuen Stelle die ersten beiden Monate 15h die Woche arbeiten (das wären ungefähr 9 Tage je Monat).

Ich bekomme im neuen Job (glücklicherweise) nochmals einen Schwung mehr Geld, weshalb der unschädliche Hinzuverdienst leider wohl nur recht gering sein dürfte. Was wiederum bedeuten würde, dass ich auch nur wenige Stunden leisten könnte und meinem neuen AG daher vermutlich nicht schmeckt.

Da bleibt mir dann wohl nur die Option, statt dem Juli ggf. den Juni oder August dann die Elternzeit zu nehmen und diese somit zu verschieben.

Schau dir mal im Detail das Elterngeld+ und die Möglichkeiten des Zuverdienstes an. Da geht mehr als man meint, deshalb hat man ja das Elterngeld+ eingeführt. Es geht vielleicht nicht komplett unschädlich, aber es geht (insgesamt) deutlich mehr als beim Basiselterngeld. Das kriegst du aber selbst raus, das würde hier den Rahmen sprengen.