Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Elternzeit und Stufenanrechnung
Maximus2584:
Hallo,
ich hatte Elternzeit vom 17.07. - 16.09.
Also 2 Monate und im September war ich wieder im Dienst.
Wird in diesem Fall drei Monate Stufe gehemmt oder nur zwei?
Casa:
2 Monate Elternzeit = 2 Monate Hemmung.
Maximus2584:
--- Zitat von: Casa am 29.11.2024 11:07 ---2 Monate Elternzeit = 2 Monate Hemmung.
--- End quote ---
Gestern sagte mir die Personalstelle, dass die Lebensmonate für die Stufehemmung zählen. Ich dachte, dass nur Juli und August dies sind, da ich im September im Dienst war, die Personalstelle sagt drei Monate, egal ob ich im September wieder zurück war. Dies wollte ich eben klären, da ich ungerne Geld verliere, wenn ich Recht habe)))
McOldie:
--- Zitat von: Maximus2584 am 29.11.2024 11:18 ---
--- Zitat von: Casa am 29.11.2024 11:07 ---2 Monate Elternzeit = 2 Monate Hemmung.
--- End quote ---
Gestern sagte mir die Personalstelle, dass die Lebensmonate für die Stufehemmung zählen. Ich dachte, dass nur Juli und August dies sind, da ich im September im Dienst war, die Personalstelle sagt drei Monate, egal ob ich im September wieder zurück war. Dies wollte ich eben klären, da ich ungerne Geld verliere, wenn ich Recht habe)))
--- End quote ---
Die Zeit ohne Entgelt wird nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet. Mit Lebensmonaten des Kindes hat dieses nichts zu tun. Die vor der Unterbrechung erreichte Stufe wird währenddessen angehalten und läuft bei Wiederaufnahme der Beschäftigung nahtlos dort weiter, wo der Beschäftigte innerhalb der Stufe aufgehört hat.
Ich empfehle der Personalstelle einmal einen Blick in den Tarifvertrag zu weren.
fair:
Das funktioniert taggenau. Dein sogenanntes "Bezugsdienstalter" (BDA) wird entsprechend angepasst. Beispielsweise wenn es vorher der 01.01.2015 war als Einstiegszeitpunkt, ist das neue Bezugsdienstalter ca. der 03.03.2015 bei einer Unterbrechung (ruhendes Arbeitsverhältnis) durch die Elternzeit von 61 Tagen.
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