Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Elternzeit und Stufenanrechnung
JoergK81:
Okay, ich mach mal einen Schritt wieder zurück und schildere mal meine Erfahrung.
Mein Kind wurde am 30.04. geboren. Ich habe 2x 2 Monate Elternzeit genommen.
Die erste Elternzeit mit Geburt, also vom 30.04. bis 29.06. und die zweite Elternzeit im 11. und 12. Lebensmonat, also vom 01.03. bis 29.04. des darauffolgenden Jahres.
Das sind in Summe 121 Tage Elternzeit, an denen mein Dienstverhältnis geruht hat. Insgesamt habe ich jedoch nur zwei Monate bei der Stufenlaufzeit liegen lassen.
Das wurde auch so bei Neueinstellung und Berechnung der Erfahrungszeiten bei zwei nachfolgenden Arbeitgebern im ÖD so anerkannt (Achtung: bin im wissenschaftlichen Bereich tätig, wo auch Restlaufzeiten in der jeweiligen Stufe anerkannt werden).
Ich dächte damals die Begründung im TV-L dafür auch gefunden zu haben, die versteckt auf den Unterschied zwischen Kalendermonat und Lebensmonat (auch wenn nicht so beschrieben in den Normen) abzielt. Das ist jetzt aber ein Weile her und so schnell kann und muss ich mich nicht noch mal da reindenken.
Eins kann für Maximus2584 aber noch interessant sein, nämlich §17 Abs. 1 TV-L: Die Beschäftigten erhalten das Tabellenentgelt nach der neuen Stufe vom Beginn des Monats an, in dem die nächste Stufe erreicht wird.
Würde heißen, dass wenn Maximus2584 sein Dienstalter aufgrund der Elternzeit taggenau auf den 30.10.2018 berechnet (habe es nicht kontrolliert), dann müsste die Stufe 4 zum 01.10.2024 erreicht werden.
beste Grüße
cyrix42:
Der Stufenaufstieg würde tatsächlich erst im laufenden Monat vollzogen werden; das entsprechende höhere Entgelt stünde aber schon für den ganzen Monat zu. (Diese Unterscheidung ist relevant, falls z.B. zum Monatsersten eine Höhergruppierung stattfinden würde; die würde dann noch aus der alten Stufe geschehen.)
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