Autor Thema: Jahressonderzahlung S14 51,78% oder 70,28%  (Read 1373 times)

Sinthuras

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Jahressonderzahlung S14 51,78% oder 70,28%
« am: 29.11.2024 14:09 »
Hallo zusammen ich bin als Sozialarbeiter in leitender Funktion tätig und erhalte bin seit dem 01.01. 2024 in S14 (vorher S12) eingruppiert. TVÖD VKA liegt dem als gültigen Tarifvertrag inkl. den Bestimmungen zur Jahressonderzahlung/Weihnachtsgeld zugrunde Wir haben nun die Jahressonderzahlung/Weihnachtsgeld erhalten. Bei Haufe ist vermerkt, dass ich bei meiner Eingruppierung 70,28 % Weihnachtsgeld erhalte. Bekommen habe ich 51,78. Begründet wurde dies von unserer Personalerin (die allerdings auch neu ist bei uns) Dass nach §20 TVÖD VKA die Entgeltgruppen 13-15 nur 51,78% erhalten.
Aber in § 15 werden die S Entgeltgruppen den anderen wie folgt zugeordnet:
3Soweit im Allgemeinen Teil auf bestimmte Entgeltgruppen Bezug genommen wird, entspricht
die Entgeltgruppe der Entgeltgruppe
S 2                       2
S 3                       4
S 4                       5
S 5                       6
S 6 bis S 8b          8
S 9 bis S 11a        9a
S 11b bis S 13       9b
S 14                     9c
S 15 und S 16       10
S 17                     11
S 18                     12
Demnach würde für mich die Entgeltgruppe 9c gelten und ich müsste doch auch 70,28 vom Brutto als Weihnachtsgeld erhalten oder irre ich mich da? Wie gesagt die Personalerin ist recht neu und bei Haufe stehen auch die 70,28%
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/jahressonderzahlung-322-bemessungssatz-fuer-die-jahressonderzahlung-fuer-beschaeftigte-im-sozial-und-erziehungsdienst-nach-tvoed-vtvoed-b_idesk_PI13994_HI11290602.html

Wenn das so ist, es tatsächlich nur 51,78% sind dann ist das so, aber dann relativiert sich dann die neue Eingruppierung von S12 in S14 doch recht deutlich.

McOldie

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 835
Antw:Jahressonderzahlung S14 51,78% oder 70,28%
« Antwort #1 am: 29.11.2024 16:23 »
Deine Auffassung ist völlig korrekt und die Personalerin kann offenbar den Tarif nicht lesen ( :-\). Mach deine Ansprüche schriftlich geltend.

Sinthuras

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Jahressonderzahlung S14 51,78% oder 70,28%
« Antwort #2 am: 29.11.2024 16:43 »
Danke.... letztendlich ist das die Antwort, die mir jeder gibt. Wollte mich aber noch einmal absichern bevor ich zum Betriebsrat gehe. Nur leider ist der Betriebsratsvorsitzende mit der Personalerin verheiratet.

MarieH

  • Gast
Antw:Jahressonderzahlung S14 51,78% oder 70,28%
« Antwort #3 am: 29.11.2024 17:03 »
Deine Auffassung ist völlig korrekt und die Personalerin kann offenbar den Tarif nicht lesen ( :-\). Mach deine Ansprüche schriftlich geltend.

Was ist daran nicht verständlich. Der Personalrat ist für das Kollektiv verantwortlich. Du machst deine Ansprüche schriftlich direkt gegenüber deinem Arbeitgeber geltend.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,435
Antw:Jahressonderzahlung S14 51,78% oder 70,28%
« Antwort #4 am: 29.11.2024 17:57 »
Danke.... letztendlich ist das die Antwort, die mir jeder gibt. Wollte mich aber noch einmal absichern bevor ich zum Betriebsrat gehe. Nur leider ist der Betriebsratsvorsitzende mit der Personalerin verheiratet.
Wozu zum BR?

Schriftlich einfordern und lieb den Hinweis geben auf § 15 und den S Entgeltgruppen
Wenn sie dann nicht umdenkt und ihren Fehler erkennt, dann kann man zum BR (man kann auch andere im BR ansprechen, wenn man sorge hat wegen der EHE) oder ArbG gehen.

Johann

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 872
Antw:Jahressonderzahlung S14 51,78% oder 70,28%
« Antwort #5 am: 29.11.2024 18:06 »
Frag sie doch mal spaßeshalber, was sie meint, wie viel Jahressonderzahlung Kollegen mit S16-S18 so bekommen würden. Ihrer Logik nach dürfte die Antwort entweder lauten "Gar keine" oder "Im Tarifvertrag ist dazu nichts geregelt". Eventuell kommt sie dann aber drauf, dass ihre Ansicht Käse ist.

Sinthuras

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Jahressonderzahlung S14 51,78% oder 70,28%
« Antwort #6 am: 29.11.2024 18:12 »
Danke.... letztendlich ist das die Antwort, die mir jeder gibt. Wollte mich aber noch einmal absichern bevor ich zum Betriebsrat gehe. Nur leider ist der Betriebsratsvorsitzende mit der Personalerin verheiratet.
Wozu zum BR?

Schriftlich einfordern und lieb den Hinweis geben auf § 15 und den S Entgeltgruppen
Wenn sie dann nicht umdenkt und ihren Fehler erkennt, dann kann man zum BR (man kann auch andere im BR ansprechen, wenn man sorge hat wegen der EHE) oder ArbG gehen.
Das habe ich tatsächlich getan. Ihre Antwort war, dass §15 sich lediglich auf das Tabellenentgelt und nicht auf die Jahressonderzahlung beziehe.
Ich habe nun allerdings auch einen Link bei der GEW gefunden. Vielleicht überzeugt sie das dann  ;D
https://www.gew.de/entgelttabellen/tvoed/jahressonderzahlung-vka-und-bund