Autor Thema: Muss ich meine Jahressonderzahlung zurückzahlen?  (Read 1169 times)

waffel

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Hallo zusammen,

ich wurde zum 30.11.2024 von meinem Arbeitgeber gekündigt (war nur 5 Monate dort beschäftigt). Nun sehe ich heute auf dem Lohnzettel, dass man mir, neben dem Gehalt, eine JSZ überwiesen hat. Meines Wissens habe ich nur Anspruch auf diese, wenn ich am 01.12. bei der Stadt beschäftigt bin. Da dies ja nicht der Fall ist, frage ich mich nun, ob ich den zuviel überwiesenen Betrag nicht zurück zahlen muss.

Ich bin für jede Hilfe dankbar!

MoinMoin

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Antw:Muss ich meine Jahressonderzahlung zurückzahlen?
« Antwort #1 am: 29.11.2024 13:41 »
ja, die sollen eine Neuberechnung machen und du überweist dann das Zuviel gezahlte Geld.

Albeles

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Antw:Muss ich meine Jahressonderzahlung zurückzahlen?
« Antwort #2 am: 29.11.2024 13:47 »
Natürlich musst Du die JSZ zurückzahlen. Es sei denn Du bist entreichert, was allerdings meistens nicht der Fall ist. Wenn Du zusätzlich noch gegen Treu und Glauben verstößt, weil Du es wusstest, dann greift nicht mal die Entreicherung, soweit ich weiß.
Einfachste Weg, Geld nicht ausgeben und abwarten was passiert. Oder Du meldest Dich bei der Besoldungsstelle freiwillig  ;)

War denn eine Kündigung zum 30.11.24 rechtens? Denn wenn nicht, hättest Du Glück und könntest Anteilsmäßig die JSZ bekommen.

waffel

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Antw:Muss ich meine Jahressonderzahlung zurückzahlen?
« Antwort #3 am: 29.11.2024 14:00 »


War denn eine Kündigung zum 30.11.24 rechtens? Denn wenn nicht, hättest Du Glück und könntest Anteilsmäßig die JSZ bekommen.

War eine Probezeitkündigung. Ich bin jetzt noch ziemlich angefressen, was das angeht - ich habe den Job wirklich gerne (und meiner und der Meinung meiner Kollegen nach auch nicht schlecht) gemacht, aber mir nach 3 Monaten zu sagen, dass man meine Probezeit nicht verlängert (und ich nur 6 Wochen eigene Fälle hatte) und ich mich angeblich auch nicht verbessern konnte...

(Ein Kollege, der mit mir angefangen hat, wurde auf dieselbe Weise entlassen)

Komischerweise hat eine Person meine Fälle bekommen, die gerade ihren AGL2 fertig hatte und für die keine Stelle im gehobenen Dienst frei war. Ein Schelm, wer böses dabei denkt... :-X

Also meinst du, es ist auch okay, wenn ich mich da nicht melde und einfach abwarte? Ist nicht so, dass ich das Geld nicht zurückzahlen will, aber ich habe keine Ahnung, wo ich mich da melden soll...(den einzigen Kontakt, den ich da hätte, ist die Perosnalabteilung).

Casa

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Antw:Muss ich meine Jahressonderzahlung zurückzahlen?
« Antwort #4 am: 29.11.2024 14:19 »
Leg das Geld beiseite und warte ab was passiert. Mit etwas Glück bemerkt es Niemand, bis die 6-monatige Ausschlussfrist vorüber ist.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Kalliope73

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Antw:Muss ich meine Jahressonderzahlung zurückzahlen?
« Antwort #5 am: 02.12.2024 09:13 »
Voraussichtlich musst du das Brutto der JSZ zurückzahlen. Also nicht erschrecken, wenn der Rückforderungsbescheid kommt. Das gleicht sich ann zur Einkommensteuererklärung wieder aus.