Hallo zusammen,
im Bekanntenkreis gibt es gerade folgenden Fall.
zum 01.01.2022 wurde hier neue Aufgaben zugewiesen. Es ergab sich einer Höhergruppierung auf E12/3 mit der Begründung einer Führung auf Probe für 6 Monate. Diese wurde erfolgreich absolviert und zum 01.07. erfolgte die Bezahlung nach E13/3 ohne eine Veränderung der Aufgabenzuweisung.
Das Konstrukt E12/13 mal außen vor gelassen.
Meiner Meinung nach, würde der Stufenaufstieg von 3 nach 4 zum 01.01.25 stattfinden, da die Aufgabenzuweisung die unverändert ist. Sein zuständiges Personalamt ist allerdings der Meinung, dass nach § 31TVÖD die Zeiten der Führung auf Probe nicht zum Stufenaufstieg hinzugerechnet werden.
Könnt Ihr mir hier weiterhelfen?