Autor Thema: Stufenaufstieg Führung auf Probe  (Read 1503 times)

Calenberger

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Stufenaufstieg Führung auf Probe
« am: 27.11.2024 10:29 »
Hallo zusammen,

im Bekanntenkreis gibt es gerade folgenden Fall.

zum 01.01.2022 wurde hier neue Aufgaben zugewiesen. Es ergab sich einer Höhergruppierung auf E12/3 mit der Begründung einer Führung auf Probe für 6 Monate. Diese wurde erfolgreich absolviert und zum 01.07. erfolgte die Bezahlung nach E13/3 ohne eine Veränderung der Aufgabenzuweisung.

Das Konstrukt E12/13 mal außen vor gelassen.

Meiner Meinung nach, würde der Stufenaufstieg von 3 nach 4 zum 01.01.25 stattfinden, da die Aufgabenzuweisung die unverändert ist. Sein zuständiges Personalamt ist allerdings der Meinung, dass nach § 31TVÖD die Zeiten der Führung auf Probe nicht zum Stufenaufstieg hinzugerechnet werden.

Könnt Ihr mir hier weiterhelfen? 

ElBarto

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Antw:Stufenaufstieg Führung auf Probe
« Antwort #1 am: 27.11.2024 10:47 »
Ja, glaube Probezeit ist keine Stufenaufstiegszeit.


Durch die Höhergruppierung auf 13/3 wird die Laufzeit zurückgesetzt.
6 Monate Verlust sind nicht viel.

Gut EG 13 hat kaum Unterschied zu EG 12 in den niedrigen Stufen, hintenraus geht es weiter auseinander.

Wie es sich mit der Laufzeit verhält wenn die EG 13 aufgrund Unterstellung (3 EG 11er) erfolgte weiß ich nicht. Wäre aber wohl sinnvoll wenn ein Wechsel deswegen unschädlich wäre sobald der Unterstellungssachverhalt entfällt.

BAT

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Antw:Stufenaufstieg Führung auf Probe
« Antwort #2 am: 27.11.2024 10:54 »


Gut EG 13 hat kaum Unterschied zu EG 12 in den niedrigen Stufen, hintenraus geht es weiter auseinander.


Es ist genau umgekehrt.

Einsnull

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Antw:Stufenaufstieg Führung auf Probe
« Antwort #3 am: 27.11.2024 16:01 »
Zitat
Ja, glaube Probezeit ist keine Stufenaufstiegszeit

War bei mir auf jeden fall nicht so. Da wurde die Probezeit mit zur Stufenlaufzeit gerechnet.  :o
Ob es dazu aber einen Absatz oder Paragraphen gibt weiß ich leider auch nicht. Bei mir war zu seiner Zeit nichts dergleichen im Vertrag festgeschrieben.

Ramirez

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Antw:Stufenaufstieg Führung auf Probe
« Antwort #4 am: 03.12.2024 19:15 »
Bei der Führung auf Probe ändert sich nichts man kann in ihr aufsteigen. Wenn diese endet gibt es einen ganz normalen EG Aufstieg und die Zeit fängt von null an.
Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit ist dagegen etwas anders, bekommt man nach dem Ende dieser eine Tätigkeit der selben höheren EG übertragen wird rückgerechnet, und zwar zu dem Zeitpunkt an dem die höherwertige Tätigkeit übertragen wurde.
Was besser ist ist individuell. Wer gerade in eine neue Stufe gekommen ist fährt mit der vorübergehenden Übertragung evtl. besser, wer nur noch ein wenig bis zur neuen Stufe braucht ist mit der Führung auf Probe meist besser bedient.