Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Genehmigter Urlaub bei Kündigung im 1. Halbjahr
2strong:
War ne rhetorische Frage...
fair:
Gibt ja auch noch die Möglichkeit von Gleittagen und unbezahltem Sonderurlaub. Ggf. auch mobilem Arbeiten.
Den Urlaub sollte der Arbeitgeber fairerweise schon noch ermöglichen, insbesondere vor dem Hintergrund der erfolgten Genehmigung und Flugbuchungen usw.
VerwaltungBert:
Es geht darum, ob die in den Monaten Juli, August und September geleisteten Zahlungen in die Jahressonderzahlung bei der Berechnung mit einfließen? Oder wird lediglich das Grundentgelt zur Berechnung herangezogen?
Casa:
--- Zitat ---Es geht darum, ob die in den Monaten Juli, August und September geleisteten Zahlungen in die Jahressonderzahlung bei der Berechnung mit einfließen? Oder wird lediglich das Grundentgelt zur Berechnung herangezogen?
--- End quote ---
Falsches Thema oder?
Organisator:
--- Zitat von: PManF am 29.11.2024 20:08 ---Hallo zusammen,
Ich habe im Oktober für März 2025 16 Tage Urlaub beantragt und natürlich schon Flüge etc. gebucht. nun hat es sich ergeben, dass ich eine neue Stelle zum 1. April 2025 bei einem Arbeitgeber bei welchem der TV-L angewandt wird antreten möchte. Wenn ich nun mit bei meinem jetzigen Arbeitgeber TVÖD kündige, kann mein bereits genehmigter Urlaub noch vom Arbeitgeber gestrichen werden? Mir stehen ja tariflich bis Ende März 2025 nur 7,5 Tage Urlaub zu.
Vielen Dank für eure Hilfe
--- End quote ---
AG ansprechen und Aufhebungsvertrag für den Zeitpunkt im März vereinbaren, zu dem der tarifliche Urlaubsanspruch genommen werden kann. Restliche Tage im März dann Urlaub ohne Arbeitsverhältnis, ab April dann neues Arbeitsverhältnis.
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