Guten Abend,
ich war überrascht, als ich das Weihnachtsgeld heute erhalten habe, weil ich damit in meiner Elternezeit gar nicht gerechnet habe.
Jetzt lese ich, dass im Jahr der Geburt des Kindes keine Kürzungen dieser Zahlung erfolgen darf.
Bevor ich da beim AG nachhake, wollte ich wissen, ob das in meinem Fall auch stimmt.
1.Kind Mai 2022 geboren, Elternzeit bis September 2023, ab Oktober 2023 wieder Vollzeit arbeiten gegangen.
Mutterschutz von Dezember 2023 bis März 2024
Geburt des 2.Kindes Anfang Januar 2024.
Das Weihnachtsgeld beträgt „nur“ 700€. Liegt es daran, dass ich 2024 bis März Mutterschaftsgeld erhalten habe(also gar nicht arbeiten war) oder davor das Jahr nur von Okt-Dez arbeiten war?
Wenn mir das komplette Weihnachtsgeld zusteht,wo kann man das nachlesen, bzw. Mit welchen Paragraphen darf ich dem Entgeldabrechne auf den Fehler hinweisen?
Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
Schönen Abend noch.