Du möchtest quasi wissen, ob du vom Amtsarzt das OK bekommst oder nicht..
Um diese Frage mit den gegebenen Infos beantworten zu können, müsste man schon eine gut funktionierende Glaskugel haben.
Kurzum:
Wenn belastbare Anhaltspunkte vorliegen, dass mit vorzeitiger, dauernder Dienstunfähigkeit zu rechnen ist oder eine sonstige gesundheitliche Eignung, die für die vorgesehene Verwendung erforderlich ist (z.B. für Außendiensttäigkeit) nicht vorliegt, dann wird die amtsärztliche Stellungnahme entsprechend ausfallen.
Wenn du einen GdB >= 50 hast oder >= 30 und gleichgestellt bist, dann wird lediglich auf einen Zeitraum von fünf Jahren abgestellt.
Siehe z.B.
https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:2f6d68d7-b446-482c-92ea-8bd3e883ef12/ag_broschuere.pdf.
Wenn du zur Polizei usw. willst, sieht es nochmal anders aus.
und und und..
Letztlich bleibt es auch immer eine individuelle Sache, jeder Amtsarzt ist anders und jeder "Proband" auch.
Vielleicht ein kleiner Tipp: Sprich mal mit deinem Hausarzt, was der dazu sagt, und ggf. mit deinen Fachärzten - von denen werden regelmäßig Unterlagen angefordert. Da kann es sehr hilfreich sein, mal vorzufühlen, und sich ggf. eine Stellungnahme / ein Gutachten mit einer prognostischen Einschätzung geben zu lassen.
Und falls alle Stricke reißen, kannst du je nach Schwere der Erkrankungen auch einen GdB beantragen - wenn du 30 <= GdB < 50 bekommst Gleichstellung beantragen. Das kann auch unabhängig von der möglichen Verbeamtung aus mehreren Gründen durchaus Sinn machen.
Grüße
Benno