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Elternzeit in Teilzeit und Jahressonderzahlung
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Oli80:
Grüß Gott,
heute eine Frage zu Elternzeit in Teilzeit und die Jahressonderzahlung.
Die Berechnung der Höhe der Jahressonderzahlung erfolgt ja bekanntlich durch die Entgelte der Monate Juli, August, September. Doch wie verhält es sich, wenn man Anfang Oktober in Elternzeit in Teilzeit (24h) gewechselt ist? Erhält man dann auch nur entsprechend die JSZ anteilig für die 24h? Die Überweisung kam mir zu gering vor, mal abwarten, was die Abrechnung sagt. Aber Eure Einordnung interessiert mich sehr.
Danke :)
Fragmon:
Dazu braucht man weitere Angaben.
Wann ist das Kinde geboren?
Wurde vorher Elternzeit genommen?
Wie hoch war die Arbeitszeit vor Oktober?
Ist die Teilzeit elterngeldunschädlich?
Wie hoch war die JSZ auf dem Lohnzettel?
Oli80:
--- Zitat von: Fragmon am 02.12.2024 09:26 ---Dazu braucht man weitere Angaben.
Wann ist das Kinde geboren?
Wurde vorher Elternzeit genommen?
Wie hoch war die Arbeitszeit vor Oktober?
Ist die Teilzeit elterngeldunschädlich?
Wie hoch war die JSZ auf dem Lohnzettel?
--- End quote ---
Wann ist das Kinde geboren? --> 2023
Wurde vorher Elternzeit genommen? --> ja, direkt vorher
Wie hoch war die Arbeitszeit vor Oktober? --> 100% (erst mit der EZ wurde die AZ reduziert)
Ist die Teilzeit elterngeldunschädlich? --> Elternzeit in Teilzeit, daher vermute ich ja
Wie hoch war die JSZ auf dem Lohnzettel? --> liegt leider noch nicht vor
Vielen Dank!
Fragmon:
Sprich die ETZ ging von Januar bis Oktober?
Wenn ja, dann werden diese Monate gekürzt.
§20 IV TV-L
Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben.
Oli80:
ok, vielen Dank - daran habe ich nicht gedacht
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