maximale Stunden Nebentätigkeit bei Teilzeit

Begonnen von Sususu, 01.12.2024 18:18

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Sususu

Hallo,

arbeite als Lehrkraft in Teilzeit TV-L (Bayern) auf gut 78 % bzw. 31,3 Wochenstunden.
Unter welchen Voraussetzungen darf ich einen Nebenjob annehmen, der mehr als 8 Wochenstunden Umfang hat, sofern ich auf dem Papier in Summe unter 48 Wochenstunden arbeite?

fair

Ist erlaubt. Du musst es als Tarifbeschäftigter deinem Arbeitgeber anzeigen, dieser könnte es theoretisch untersagen, aber nur wenn es mit deinem Hauptjob nicht vereinbar ist. Solange das Arbeitszeitgesetz eingehalten werden kann, spricht da von förmlicher Seite prinzipiell nichts dagegen.

Casa

Warum nur auf dem Papier max. 48h / Woche? Du darfst nicht mehr als 48h / Woche arbeiten.

Bei einem AN, der Teilzeit arbeitet und eine Nebentätigkeit hat würde ich prüfen, ob die weiterhin Teilzeit gewährt werden kann.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

troubleshooting

Zitat von: Casa in 02.12.2024 08:14
Bei einem AN, der Teilzeit arbeitet und eine Nebentätigkeit hat würde ich prüfen, ob die weiterhin Teilzeit gewährt werden kann.

Was soll denn das eine mit dem anderen zu tun haben? Einseitig Teilzeit "aufheben" ist nicht! Job 1 sind (!) 31,3 Wochenstunden - fertig!

Als AN zeige ich zudem eh nur an, dass ich eine Nebentätigkeit habe. Diese in Summe mit der ÖD-Job die zulässige Wochenarbeitszeit nicht überschreitet und es keine Interessenskonflikte gibt.


Casa

ZitatWas soll denn das eine mit dem anderen zu tun haben? Einseitig Teilzeit "aufheben" ist nicht! Job 1 sind (!) 31,3 Wochenstunden - fertig!

Kommt auf den Einzelfall an. Üblich ist eine Reduzierung aus einer Vollzeittätigkeit heraus und keine Einstellung mit 31,3 Stunden. Insoweit gelten der Tarifvertrag und das TzBfG für die Reduzierung der Arbeitszeit.


ZitatAls AN zeige ich zudem eh nur an, dass ich eine Nebentätigkeit habe. Diese in Summe mit der ÖD-Job die zulässige Wochenarbeitszeit nicht überschreitet und es keine Interessenskonflikte gibt.

Offensichtlich gibt es doch ein Problem.


Zitatebenjob annehmen, der mehr als 8 Wochenstunden Umfang hat

Zitatauf dem Papier in Summe unter 48 Wochenstunden arbeite


Für mich bedeutet "auf dem Papier" im Gesamtkontext, dass nur zum Schein maximal 48h / Woche gearbeitet wird und es im Ergebnis mehr Stunden sind und sich das Vorhaben als Zweitberuf darstellt.


Und gerade bei Lehrern ist es leicht einen betrieblichen Grund zu finden, der einen Teilzeitanspruch nachträglich entfallen lassen kann. Folge wäre dann Vollzeit.


Aber ja - ganz einfach - fertig!

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Albeles

Bei dem Lehrermangel, wird der AG sich hüten den Mitarbeiter durch sowas zu vergraulen   ;)
Bei sowas würde ich anmerken meine Std sogar noch weiter runter setzten, um das Gesicht vom gegenüber zu sehen.  ;D

troubleshooting

Zitat von: Casa in 02.12.2024 11:04

Und gerade bei Lehrern ist es leicht einen betrieblichen Grund zu finden, der einen Teilzeitanspruch nachträglich entfallen lassen kann. Folge wäre dann Vollzeit.

Aber ja - ganz einfach - fertig!

Richtig, genau so einfach wie eine Kündigung der AN, die so gegängelt werden. Ist ja nicht so, als wären Lehrer grad im Überfluss vorhanden! Bei solch einer AG-"Vertretung" ist man halt immer wieder froh, "nur" angestellt zu sein! Gerade die AG im ÖD und leider zu oft deren Personalabteilungen sollten endlich vom hohen Ross runterkommen, aber es lässt sich ja so einfach hinter dem Begriff "Fachkräftemangel" verstecken.


Casa

Zitat
Richtig, genau so einfach wie eine Kündigung der AN, die so gegängelt werden. Ist ja nicht so, als wären Lehrer grad im Überfluss vorhanden! Bei solch einer AG-"Vertretung" ist man halt immer wieder froh, "nur" angestellt zu sein! Gerade die AG im ÖD und leider zu oft deren Personalabteilungen sollten endlich vom hohen Ross runterkommen, aber es lässt sich ja so einfach hinter dem Begriff "Fachkräftemangel" verstecken.

Ja, ganz schlimm wenn der Arbeitgeber den Lehrer lieber in Vollzeit als Lehrer beschäftigen möchte, statt in Teilzeit und sich der Lehrer 8h/Woche oder mehr als 16h/Woche nebenbei etwas dazu verdient, dies dem Arbeitgeber nicht gefällt und er seine rechtlichen Möglichkeiten nutzt.
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FearOfTheDuck

Naja, immerhin hat der AG irgendwann eine gültige Vereinbarung mit dem Lehrer geschlossen. Alles darüber hinaus ist doch höchst spekulativ.

Dnjl

Zitat von: Casa in 02.12.2024 16:39
[...] dies dem Arbeitgeber nicht gefällt und er seine rechtlichen Möglichkeiten nutzt.

Wo kommen wir denn hin, wenn sich die Mitarbeiter plötzlich einen Zweitjob suchen und dann auch noch zufrieden und glücklich sind?
Das kann nicht sein. Zurück in das Lehrkraftpradies mit denen! Das BAG muss diesem glücklichen Wahnsinn unbedingt ein Ende bereiten!

Casa

Zitat
Wo kommen wir denn hin, wenn sich die Mitarbeiter plötzlich einen Zweitjob suchen und dann auch noch zufrieden und glücklich sind?
Das kann nicht sein. Zurück in das Lehrkraftpradies mit denen! Das BAG muss diesem glücklichen Wahnsinn unbedingt ein Ende bereiten!

Das kann die Lehrkraft gern tun. Aber bitte nicht so:

Zitatder mehr als 8 Wochenstunden Umfang hat, sofern ich auf dem Papier in Summe unter 48 Wochenstunden arbeite?

Hier scheint der Lehrer seinen Arbeitgeber "bescheißen" zu wollen, was die Arbeitszeit anbetrifft. Zudem gibt es einen guten Grund für eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.
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fair

Wahrscheinlicher ist es so gemeint, dass der Zeitaufwand als Lehrer real höher ist als die Teilzeit suggeriert.

troubleshooting

Zitat von: fair in 04.12.2024 23:29
Wahrscheinlicher ist es so gemeint, dass der Zeitaufwand als Lehrer real höher ist als die Teilzeit suggeriert.

Das ist aber nichts, worauf man als AG seine Argumentation stützen kann. Der AN wird für eine durchschnittliche Leistung innerhalb einer definierten Anzahl Wochenstunden bezahlt. Mehr kann und darf ein AG nicht erwarten.
Sollte ein AG etwas anderes tun, wird er feststellen, dass er
a) einen "Fachkräftemangel" hat, und
b) die verbliebenen Dienst nach Vorschrift machen.

Willkommen im öffentlichen Dienst, wo kaum einer aus Überzeugung schafft.

Btw, ich habe selbst einen Zweitjob. Und das zusätzlich zur Vollzeitstelle. Es war schon im Vorstellungsgespräch ausdrücklich Thema, dass mir dieser am Herzen liegt und das Bedingung für mich ist.
Und, wie es sich für anständige Personal-MA gehört, waren die einzigen Fragen:
- Zeitlicher (Gesamt)Umfang der Tätigkeit(en)? - passt!
- Inhaltliche Überschneidungen/ Interessenskonflikte? - nein!
Viel Spaß dabei!

Ein AG der mit meiner Privatangelegenheit (und, das ist idR jede außerhalb der Arbeitszeit, solange sie nicht auf den AG zurückfällt) ein Problem hat bzw. zu einem Problem macht, ist nicht mein AG.

fair


MoinMoin

Zitat von: troubleshooting in 05.12.2024 07:45
Willkommen im öffentlichen Dienst, wo kaum einer aus Überzeugung schafft.
Ich kenne keinen aus meinem direktem Kollegium, auf dem das zustimmt, trauriger Laden wo du arbeiten musst.