Autor Thema: Nachzahlungen & Kindesunterhalt  (Read 1660 times)

Lichtstifter

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Nachzahlungen & Kindesunterhalt
« am: 11.12.2024 13:42 »
Hallo Forengemeinde,

ich möchte mal die Schwarmintelligenz bemühen.

Ich bin seit Anfang 2022 geschieden und leiste seitdem Kindesunterhalt.

Ich möchte mal ein mögliches Szenario durchspielen: Gesetzt dem Falle, wir erhielten irgendwann unsere Nachzahlungen, so wird ja ebenfalls das Jahr 2021 (Rundschreiben BMI - sofern darauf Verlass ist) mit inbegriffen sein. Wie wirkt sich dies bei der Berechnung meines Einkommens aus? Ich weiß nur, dass die "Inflationsprämie" in 2023 1 zu 1 als Einkommen gewertet wurde und dies meinen Unterhalt künstlich angehoben hat.

Wie verhält es sich aber mit dem Jahr 2021, wo ich noch nicht unterhaltspflichtig war. Wird auf dieses Jahr abgestellt oder zählt der Zeitpunkt, bei der die Nachzahlung verwirklicht wird (2025, 2026 .... wer weiß)?

Ist alles sehr vage ich weiß aber im Prinzip ist ja hier von 0€ - 40.000€ ja alles irgendwie möglich (habe drei Kinder). Vielleicht dauert es auch noch so lange, bis ich nicht mehr unterhaltspflichtig bin, man weiß es wie gesagt nicht.

Julianx1

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Antw:Nachzahlungen & Kindesunterhalt
« Antwort #1 am: 13.12.2024 11:00 »
Hallo,

Ich hatte den Fall bereits. Damals war ich noch Bediensteter des Landes NRW und habe nach der Scheidung eine Nachzahlung des Familienzuschlages für die Jahre 2014 bis 2019 in sehr hoher Höhe erhalten. Mein Anwalt hatte die Angelegenheit geprüft und sich mit der Beistandsstelle des Jugendamtes in Verbindung gesetzt. Die Antwort war damals für mich einleuchtend. Die laufenden Zahlungen dienen zur Sicherung des Kinderunterhaltes im laufenden Alltag. Daraus wird geschlossen das Unterhalt in der Vergangenheit gesichert war. Nur zukünftige Änderungen des Einkommens wirken sich auf den Kindesunterhalt aus. Und auch nur wenn sie laufend sind, bzw. Sich das verfügbare Einkommen ändert. In meinem Fall habe ich von der Nachzahlung einen laufenden Kredit abgelöst. Dadurch hatte ich mehr verfügbares Einkommen und konnte nur künftig etwas mehr zahlen. Was anderes wäre es aber gewesen falls die Kinder Unterhaltvorschuss erhalten hätten. Dann holt sich natürlich das Jugendamt das Geld wieder. Ist aber bei uns nicht der Fall.

Lichtstifter

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Antw:Nachzahlungen & Kindesunterhalt
« Antwort #2 am: 16.12.2024 09:24 »
Danke für die ausführliche und erleuchtende Antwort.

Auch, dass du das Thema Kredit ansprichst. Das ist bei mir nämlich identisch.