Hallo Forengemeinde,
ich möchte mal die Schwarmintelligenz bemühen.
Ich bin seit Anfang 2022 geschieden und leiste seitdem Kindesunterhalt.
Ich möchte mal ein mögliches Szenario durchspielen: Gesetzt dem Falle, wir erhielten irgendwann unsere Nachzahlungen, so wird ja ebenfalls das Jahr 2021 (Rundschreiben BMI - sofern darauf Verlass ist) mit inbegriffen sein. Wie wirkt sich dies bei der Berechnung meines Einkommens aus? Ich weiß nur, dass die "Inflationsprämie" in 2023 1 zu 1 als Einkommen gewertet wurde und dies meinen Unterhalt künstlich angehoben hat.
Wie verhält es sich aber mit dem Jahr 2021, wo ich noch nicht unterhaltspflichtig war. Wird auf dieses Jahr abgestellt oder zählt der Zeitpunkt, bei der die Nachzahlung verwirklicht wird (2025, 2026 .... wer weiß)?
Ist alles sehr vage ich weiß aber im Prinzip ist ja hier von 0€ - 40.000€ ja alles irgendwie möglich (habe drei Kinder). Vielleicht dauert es auch noch so lange, bis ich nicht mehr unterhaltspflichtig bin, man weiß es wie gesagt nicht.