Beamte und Soldaten > Beamte Nordrhein-Westfalen
Kommune behält Besoldung ein
Casa:
--- Zitat ---Wie soll das Zurückholen über die Steuererklärung funktionieren. Der Dienstherr meldet vereinfacht gesagt, die gezahlte Brutto-Besoldung sowie die abgeführte Steuern an die Finanzverwaltung. Bei entsprechenden Möglichkeiten zur Absetzung von Kosten könnten max. die gezahlten Steuern "zurückgeholt" werden. Das Finanzamt ist aber doch nicht dafür verantwortlich die einbehaltene Besoldung auszuzahlen.
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Das ist auch völliger Käse.
--- Zitat ---Kann ich das schriftlich mit irgendwas begründen, ohne dass ich sofort die Antwort erhalte, dass das halt eben nach dem Abschluss des Steuerjahres so ist? Das klang für mich so absurd, unglaublich..
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--- Zitat ---Die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter haben Anspruch auf Besoldung. Der Anspruch entsteht mit dem Tag, an dem ihre Ernennung, Versetzung, Übernahme oder ihr Übertritt in den Dienst eines der in § 1 Absatz 1 genannten Dienstherren wirksam wird.
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§ 3 Abs. 1 S. 1 LBesG NRW.
Abgesehen davon soll man dir begründen, warum du als Beamter im Dienst keinen Anspruch auf Besoldung haben solltest. Zudem erhebst du wegen der telefonische Mitteilung Widerspruch. Ich würde mich auch beim Dienststellenleiter beschweren.
Mark0412:
Danke für eure schnelle Hilfe. Ich frage mich wirklich, wie Personalabteilung und Lohnbuchhaltung auf so eine unglaubliche Idee kommen
Rentenonkel:
Die Ampel hat kurzfristig die steuerlichen Freibeträge rückwirkend für dieses Jahr angehoben. Manche Kommunen konnten die Programmierung nicht rechtzeitig umstellen, so dass in der Abrechnung für Dezember zu viele Steuern einbehalten werden.
Wenn nun 49 der letzten 50 Anrufer sich darüber beschwert haben, war in diesen Fällen die Antwort, die du erhalten hast, richtig.
Ich denke eher, der Mitarbeiter hat dein Problem nicht richtig erfasst und daher im Eifer des Gefechts dir die gleiche Antwort gegeben, wie bei den 49 Anrufern davor.
Mark0412:
Ich kann mir eigentlich absolut nicht vorstellen, dass man mich missverstehen konnte. Ich habs per Mail und telefonisch klar gesagt, wo das Problem ist. Das wäre echt Wahnsinn..ich werde heute nochmal Druck machen und das Ganze klären. Es ist aber 100%ig Quatsch, dass man meine einbehaltenen Bezüge einfach nicht auszahlt mit Begründung Steuerjahr beendet? Bevor ich mich da zu weit aus dem Fenster lehne..ich mein, es macht ja auch gar keinen Sinn..
Rentenonkel:
Es gibt auch Schuhe mit Klettverschluss für Erwachsene ;D
Und ansonsten versuche es doch einfach mal über die JAV oder den PR, die sind für sowas ja auch da ...
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