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[BW] Haftung Personalrat
Versuch:
Wenn der Personalrat eine Unterstützungsanfrage ablehnt, da er etwas anders sieht, obwohl der Anfragende Rechtsgutachten oder ähnliches beilegt, die die Anfrage unterstützen:
Haftet der PR dann oder kann er dies tun?
blondie:
seltsame Frage.
Ein Personalrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgeber, setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein und vermittelt bei Konflikten.
Wenn ein PR, also das komplette Gremium, deine Anfrage ablehnt, dann wird er dafür Gründe haben und sollte dir diese mitteilen.
Ein PR muss nicht zwangsläufig jedes Anliegen eines Kollegen unterstützen, nur weil dieser das fordert.
Es ist nicht ganz einfach dir auf deine Frage eine passende Antwort zu geben ohne mehr Infos.
Landesdiener:
Vor allem wäre die Frage, für was soll er denn haften? Und in welcher Form? Schadenersatz?
Die Frage stellt sich vielleicht bei einer falschen Auskunft, aber auch da würde ich sagen, so lange es nach bestem Wissen und Gewissen war und nicht vorsätzlich...
Versuch:
--- Zitat von: blondie am 03.12.2024 12:16 ---seltsame Frage.
Ein Personalrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgeber, setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein und vermittelt bei Konflikten.
Wenn ein PR, also das komplette Gremium, deine Anfrage ablehnt, dann wird er dafür Gründe haben und sollte dir diese mitteilen.
Ein PR muss nicht zwangsläufig jedes Anliegen eines Kollegen unterstützen, nur weil dieser das fordert.
Es ist nicht ganz einfach dir auf deine Frage eine passende Antwort zu geben ohne mehr Infos.
--- End quote ---
Er sagt einfach juristische Gutachten sind falsch...ohne juristischen Background
Und wenn sie richtig wären, was vielfach bestätigt ist und er sich einsetzen musste und würde, würden viele heute befördert...ergo es geht um viel Geld
blondie:
Ein Personalrat muss sich nicht zwingend mit juristischen Dingen auskennen, es sei denn, er ist schon viele Jahre im Geschäft. Dafür kann er sich aber Sachverstand holen bei Gewerkschaften oder Anwälten.
Haftbar für mögliche Einbußen an Geld ist er definitiv nicht,denn er entscheidet ja nicht.
Den Streit mit deinem Arbeitgeber kannst du ja auch ohne PR führen, notfalls vor einem Gericht.
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