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[BW] Haftung Personalrat

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Organisator:

--- Zitat von: Versuch am 03.12.2024 06:14 ---Wenn der Personalrat eine Unterstützungsanfrage ablehnt, da er etwas anders sieht, obwohl der Anfragende Rechtsgutachten oder ähnliches beilegt, die die Anfrage unterstützen:
Haftet der PR dann oder kann er dies tun?

--- End quote ---

Der Personalrat haftet nicht für seine Tätigkeiten.

Versuch:

--- Zitat von: blondie am 03.12.2024 14:55 ---Ein Personalrat muss sich nicht zwingend mit juristischen Dingen auskennen, es sei denn, er ist schon viele Jahre im Geschäft. Dafür kann er sich aber Sachverstand holen bei Gewerkschaften oder Anwälten.
Haftbar für mögliche Einbußen an Geld ist er definitiv nicht,denn er entscheidet ja nicht.
Den Streit mit deinem Arbeitgeber kannst du ja auch ohne PR führen, notfalls vor einem Gericht.

--- End quote ---
Er hat sich aber keinen Rat eingeholt.
Das ist ja der Kritikpunkt

Nanum:
Hallo,


Da der PR ein Laiengremium ist und lediglich indirekt auf die von dir gewünschte Sache hinweisen kann, haftet er nicht.


Es steht dir mit Hilfe 1/4 der Wahlberechtigten frei einen Antrag vor dem VG zu stellen ein Mitglied aus dem PR zu entfernen oder die Auflösung des PR zu beantragen. Dies hätte jedoch nur bei grober Pflichtverletzung Aussicht auf Erfolg. Paragraph 30 BPersVG.

foo:
Könnte der Fall etwas näher aufgezeigt werden, damit man eine bessere Vorstellung bekommt?

Ist mit einer Haftung im Übrigen Schadenersatz gemeint?

Versuch:
Ja, Schadensersatz

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