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Gesetzesänderungen bzgl. Bundestagswahl - keine Briefwahl?

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Umlauf:
Der Friedrich wollte doch noch früher wählen…

BAT:

--- Zitat von: Umlauf am 03.12.2024 14:10 ---Der Friedrich wollte doch noch früher wählen…

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Eigentlich im Kern später, da sich aber die anderen Parteien mit der Benennung eines Spitzenkandidaten viel Zeit gelassen haben oder dies immer noch nicht getan haben....

Umlauf:

--- Zitat von: BAT am 03.12.2024 14:14 ---
--- Zitat von: Umlauf am 03.12.2024 14:10 ---Der Friedrich wollte doch noch früher wählen…

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Eigentlich im Kern später, da sich aber die anderen Parteien mit der Benennung eines Spitzenkandidaten viel Zeit gelassen haben oder dies immer noch nicht getan haben....

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Eigentlich früher. Er wollte die sofortige Vertrauensfrage. Damit beginnt aber auch die 60-Tage-Frist.
Jedenfalls habe ich es so verstanden.

BAT:
Später in Bezug auf den Abstand zwischen der Nominierung und dem Wahltermin.  ;)

Da wurde wohl die Trägheit der Ampelparteien schon mit einberechnet.

BalBund:

--- Zitat von: heinil am 03.12.2024 07:57 ---Hallo,

ist insofern eine Gesetzesänderung möglich, dass bei der sehr wahrscheinlich im Februar 25 anstehenden Bundestagswahl keine Briefwahl durchgeführt wird?

Anfang Februar sollen erst alle Partei-Kandidatenlisten fertig sein, bis dann alle Stimmzettel gedruckt und in den Kommunen verteilt sind, da bleiben im besten Fall nur 3 Wochen Briefwahl, eher vllt nur 1 - 2.

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Schauen wir auf die Rechtslage:

Die Kandidatenlisten müssen 69 Tage, höchst hilfsweise 58 Tage vor der Neuwahl feststehen, mithin also am 27.12.2024 stehen. Aber auch nur theoretisch, denn das BMI kann mittels Verordnung auf Basis von § 52 Abs. 3 BWahlG eine kürzere Frist vorsehen.

Eine Mindestperiode für die Briefwahl ist hingegen nicht vorgesehen, jedoch muss jeder Briefwahlberechtigte die Möglichkeit haben, seine Stimme abzugeben. Da die Postnovelle durch ist, gelten hier mWn nun auch 3 Tage Zustellfrist, die Briefe müssen also spätestens am 18. Februar 2025 innerhalb Deutschlands zur Post gehen, im Ausland entsprechend etwas früher, je nachdem ob es an die Botschaft geht oder zurück in die Heimat.

Bei 2-3 Wochen bestehen hier also keine durchgreifenden Bedenken, vorausgesetzt die Unterlagen gehen per Kurier rechtzeitig zu.

Sollten die Wahlzettel nicht fertig werden haben wir aber ganz andere Probleme als die Briefwahl.

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