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Urlaubsabgeltung - Anrechnung von bereits genommenen Urlaub laut Beamtenrecht

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Koschte:
Ja, ich hab den Premium - Tarif beim ADAC mit allen Schikanen 😀 ich weiß nicht warum meine anderen Kolleginnen das alles hingenommen haben und nicht weitergegangen sind.

troubleshooting:
Viele agieren halt sehr konfliktvermeidend, auch wenn das eigene Nachteile mit sich bringt.
Dann gibt es halt auch noch die Gruppe, die stillschweigend die Instanzen durchlaufen. Der AG hat natürlich wenig Interesse daran, dies Publik zu machen. Ist doch das gleiche Thema, wie Kündigungen von AN. Da werden alle Forderungen abgebügelt und dann Unverständnis geäußert, wenn die AN gehen.

Ist letztendlich auch egal, denn Du musst damit leben können. Wenn Du der Meinung bist, "hier werde ich benachteiligt und das will ich nicht hinnehmen" - dann los.

Koschte:
Vielen Dank für die aufmunternden Worte.

Heute habe ich noch gehört, dass von dem unzulässigerweise auf 14 Arbeitstage gekürzten Mindesturlaubsanspruch, 8 Tage durch Erfüllung gemäß Paragraph 362 Abs. 1 BGB untergegangen sind. Der Anspruch wurde die durch die Gewährung von acht alten Urlaubstagen aus dem Vorjahr erfüllt. Ich kann es nicht glauben und werde im Januar doch mal eine rechtssichere Forderung aufstellen. Ich will diese aber auch beziffern können und warte darauf, wie die sechs Tage Urlaubsabgeltung berechnet wird. Den Lohnzettel bekomme ich aber erst Ende Dezember.

Koschte:
Mir wurde heute dieses Urteil gezeigt.


https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/abgeltungsanspruch-unionsrechtlich-gewaehrleisteter-mindesturlaubsanspruch-4-wochen/

…. anscheinend ist es doch egal, aus welchem Jahr der genommene Urlaub stammt. Dann muss ich mir doch  die 8 Tage alten Urlaub aus 2023, die ich Anfang Januar 2024 genommen habe, auf die  Urlaubsabgeltung anrechnen lassen. Diese kürzen dann doch den gesetzlichen Mindesturlaub in 2024. Kann das bitte noch mal irgendjemand recherchieren oder bestätigen, denn dann kann ich mir dahingehend den Gang vors Gericht sparen.

McOldie:

--- Zitat von: Koschte am 30.12.2024 17:22 ---Mir wurde heute dieses Urteil gezeigt.


https://www.arbeitsrechtsiegen.de/artikel/abgeltungsanspruch-unionsrechtlich-gewaehrleisteter-mindesturlaubsanspruch-4-wochen/

…. anscheinend ist es doch egal, aus welchem Jahr der genommene Urlaub stammt. Dann muss ich mir doch  die 8 Tage alten Urlaub aus 2023, die ich Anfang Januar 2024 genommen habe, auf die  Urlaubsabgeltung anrechnen lassen. Diese kürzen dann doch den gesetzlichen Mindesturlaub in 2024. Kann das bitte noch mal irgendjemand recherchieren oder bestätigen, denn dann kann ich mir dahingehend den Gang vors Gericht sparen.

--- End quote ---

Recherchieren solltest du schon selbst  bzw. einen Rechtsnawalt beauftragen und nicht hier auf ein Forum vertrauen. :)
Ich bin zwar kein Fachmann, aber in diesem Urteil wird auf Beamtenrecht Bezug genommen; du bist aber Arbeitnehmerin in und ich kenne keine Urteile im Arbeitsrecht, die einen ähnlichen Inhalt haben.

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